Allgemeiner Patienten-Verband e.V.

Gesundheitspolitik, Organisation der Hilfe bei Medizinschäden

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Patienten-Unterstützung

Der Allgemeine Patienten-Verband e.V. - nachfolgend als Verband bezeichnet - ist mit Abstand der größte und älteste, auf Patientenschutz  spezialisierte Verbraucher-Verband.

Der Verband ist aus einer Arbeitsgruppe entstanden, die sich im Jahre 1973 nach schweren, teils tödlichen Medizinschäden am Marburger Universitätsklinikum gebildet hatte. Nach Kontaktaufnahme mit Bundesrichter a.D. Karl-Johann Schmidthalt vom Bundessozialgericht in Kassel wurde die Institutionalisierung der Patientenschutz-Tätigkeit als Verein beschlossen und der Verband mit dem ersten Präsidenten Schmidthals nach Gründung im Jahre 1975 beim Registergericht als Idealverein eingetragen. 1976 erfolgte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen Förderung der Gesundheitspflege.

Der jetzige Präsident  - der Arzt Christian Zimmermann -  hat den früheren Präsidenten Schmidthalt in medizinischen Fachfragen beraten und wurde wegen seines Engagements für geschädigte Patienten nach dem Tod von Herrn Schmidthals zum weiteren Präsidenten des Verbandes gewählt.

Ziel des Verbandes ist es, die Mißstände im Medizinbetrieb  - Ursache von Patientenschäden -  zu beseitigen, damit nachfolgende Patienten nicht unveränderte Verhältnisse vorfinden und dadurch weitere Patientenschäden vorprogrammiert sind. Im Rahmen dieses Ziels berät und unterstützt der Verband auch bereits geschädigte Patienten, die erst nach Schadenseintritt beitreten.

Die Patientenberatung erfolgt bei dem Verband durch ärztliche und anwaltliche Experten, die aufgrund ihrer Fachkenntnis in der Lage sind, die Patienten sachgerecht zu unterstützen. Bei berechtigten Vorwürfen gegen Ärzte übernimmt der Verband die Organisation der Hilfe und hält Patienten bei ggf. unberechtigten Vorwürfen gegen Ärzte von einem aussichtlosen Vorgehen ab. Auch damit wird den Patienten geholfen, denn es wird vermieden, daß die Patienten aussichtslose Prozesse führen.

Der Arzt-Patienten-Vertrag ist ein Dienstvertrag höherer Art. Der Arzt schuldet keinen Erfolg, sondern lediglich eine sachgerechte Dienstleistung. Ob ein unerwünschter Krankheitsverlauf auf Schuld oder Schicksal zurückzuführen ist, kann der Patient in aller Regel mangels Fachkenntnis bei den komplexen medizinischen Sachverhalten eines Kunstfehlerverdachtes nicht entscheiden. Hier braucht der Patienten Expertenrat, der von dem Verband gewährleistet wird.

Der Verband hat in den vergangenen 30 Jahren mehr als 10 000 Patienten beraten und betreut - vielfach mit durchschlagendem Erfolg.

Dazu einige Beispiele:
  • Der von Verband hat mit seinen Experten für die Familie Hermann Janssen nach einem schweren Geburtsschaden, durch welchen das Kind und die Mutter erheblich geschädigt wurden, materiellen und immateriellen Schadensersatz durchgesetzt, der sich insgesamt auf mehr als 1 Millionen € summiert - eine der höchsten bisher erreichten Summen nach Kunstfehlern in der Bundesrepublik.

  • Der Verband hat mit seinen Experten nach der Tötung der Patienten Ulrike Schmidt durch eine unsachgemäß durchgeführte Narkose nicht nur hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in Millionenhöhe für die Familie durchgesetzt, sondern auch eine strafrechtliche Verurteilung der Ärzte erreicht. Auch darüber wurde bundesweit in allen Massenmedien berichtet.

  • Der Verband hat mit seinen Experten für Herrn Wilbert G. Schmidt nach einer fehlerhaften Operation mit einer Vielzahl von dadurch notwendigen Folge-Operationen materiellen und immateriellen Schadensersatz in Höhe von 400 000.- € erreicht.

  • Der Verband hat mit seinen Experten für Frau Gisela Iffland, bei der wegen einer verspätet erkannten Infektion ein Bein amputiert werden mußte, 300 000.- € Schadensersatz und Schmerzensgeld durchgesetzt.

  • Der Verband hat mit seinen Experten für Herrn Roland Müller, bei dem nach einer mißlungenen Umstellungs-Osteotomie der Unterschenkel amputiert werden mußte, materiellen und immateriellen Schadensersatz in Höhe von rund 200 000.- € durchgesetzt.

  • Der Verband hat mit seinen Experten für den Herrn Klaus-Peter Löser, der 9 Jahre lang zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt worden war, materiellen und immateriellen Schadensersatz in Höhe von mehr als 200 000 € durchgesetzt. Dieser Erfolg hat bundesweit Furore gemacht und zu umfangreichen Berichten in den Massenmedien geführt.

Patienten-Information

Der Verband kann nach mehr als 35-jähriger Tätigkeit  auch durchschlagende Erfolge bei der Förderung seiner gesundheitspolitischen Zielsetzung beweisen.

Dazu werden die nachfolgende Beispiele aufgeführt. Zum Verständnis der Sache wird zu den Zielen des Verbandes folgendes ausgeführt:

Der Verband ist ein Vertreter einer wissenschaftlich begründeten Medizin. Es geht dem Verband insbesondere darum, im Interesse der Glaubwürdigkeit der medizinischen Wissenschaft strukturelle und organisatorische Mißstände im Gesundheitswesen zu beseitigen, damit die Ursache von Behandlungsfehlern beseitigt wird und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird, denn dieses Vertrauensverhältnis ist ein wesentlicher Faktor der Heilung.

Nur ein Narr wird den Wert einer sachgerechten ärztlichen Behandlung bestreiten. Die Möglichkeiten der modernen Medizin grenzen ans Wunderbare: Blinde können wieder sehen, Lahme wieder gehen und Krankheiten sowie Seuchen, die früher unweigerlich zu Siechtum um Tod führten, wurden besiegt.

Das ist die helle Seite der modernen Medizin. Es gibt aber leider auch eine dunkle Seite, die durch gravierende strukturelle und organisatorische Mängel gekennzeichnet ist und immer wieder zu schweren, vermeidbaren Schäden bei Patienten führt.

Die insoweit durchaus berechtigte Kritik an unserem Medizinbetrieb darf allerdings nicht dazu führen, daß "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet" wird und sachgerecht tätige Ärzte, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt einen unerwünschten Geschehensablauf nicht verhindern konnten, von Querulanten als vermeintlicher Schädiger oder gar als vermeintlicher Straftäter verfolgt, geschmäht und diffamiert werden.

Dem Verband geht es bei der Verwirklichung seiner gesundheitspolitischen Zielsetzung darum, die Unzulänglichkeiten unseres Gesundheitswesen mit berechtigter Kritik deutlich zu machen und dadurch deren Beseitigung zu erreichen.

Mit dieser Zielsetzung veröffentlichte der Verband die "Patienten-Zeitung".

 


Patientenzeitung

  

Die Patientenzeitung ging in das von dem Verband weiterentwickelte "Patientenschutz-Jahrbuch"  über.


 
Patientenschutzjahrbuch

 

Nach der Digitalisierung der Informationen des Verbandes in dem Internetauftritt werden die aktuellen Mitteilungen jeweils unter www.patienten-verband.de ins Internet gestellt und zeitnah aktualisiert, damit sich jeder ein Bild von Zielen und Tätigkeit des Verbandes machen kann.

Der Verband veröffentliche desweiteren 1986 als Herausgeber das Buch "Ärztefehler - pfuschen und vertuschen" im renommierten Fischer-Verlag.

 

Ärztefehler - Pfuschen und Vertuschen

 

Das Buch wurde im gesamten deutschen Sprachraum verbreitet und hat den Verband auch über die Bundesrepublik hinaus bekannt gemacht.

Der Verband beriet Vertrauens-Anwälte des Verbandes bei der Herausgabe des Buches "Patientenrechte" und schrieb zusammen mit einem kritischen Arzt, dem Dr. med. Niels Auhagen, dort das Vorwort.

 

Buch Patientenrechte


Der Verband hat die Journalistin des Vertrauens des Verbandes, Frau Linda Amon, bei der Herausgabe des Buches "Todesfalle Krankenhaus" beraten und wesentliche fachliche Informationen für dieses Buch geliefert. Ein Kapitel befaßt sich mit den Erfahrungen des Verbandes, weitere Kapitel mit den Erfolgen des Verbandes und dessen gesundheitspolitischer Zielsetzung.

 

Buch Todesfalle Krankenhaus

Der Verband organisierte vielfältige Tagungen zu Problemen unseres Gesundheitswesens im allgemeinen und zur Problematik ärztlicher Behandlungsfehler im besonderen in Marburg, so u.a. einen Kongreß mit Unterstützung der Fachschaft Medizin der Universität.

Nach weiteren Beteiligungen des Verbandes an Patientenschutz-Tagungen in Berlin, Hamburg, Bremen und Kassel mit internationaler Beteiligung hielt der Verband im Jahre 2003 bei einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema "Ärztliches Handeln im Recht - politische Perspektiven" den Vortrag "Mißstände im Patientenrecht". Die Kongreßvorträge wurden als Buch veröffentlicht.

 

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