Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

Der Anwalt Kotioth hat sich ein objektiv rechtsbeugendes Skandalurteil durch ein falsches Gesundheitszeugnis erschlichen.
Giese-Komplize Korioth
Dr. Meinecke und dessen Komplizen Giese, Lusi und Korioth, versuchten, die Kritik an ihrem Treiben als Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit hinzustellen, um durch Prozeßbetrug Sachurteile zu umgehen und Prozeßurteile zu erschleichen.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung von Dr. Giese stellte der Amtsarzt Dr. Schulz fest, daß diese Kritik kein Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit ist.
Dr. Meinecke hat den Rechtsanwalt Jürgen Korioth aus Hennef - einen weiteren Giese-Komplizen - zu einem Prozeßbetrug beim OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel angestiftet. Er hat diesem ein Gutachten des Amtsarztes Dr. med. Schulz aus Wetzlar zur Verfügung gestellt, das sich Meinecke durch gezielte und systematische Falschinformationen erschlichen hatte, indem er den Amtsarzt glauben machte, daß Dr. Giese und dessen Komplizen ehrenwerte Leute mit "historischen Verdiensten um den Patientenschutz" seien und die Kritik des Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes an diesem Personenkreis auf dessen geistigen Störungen beruhen könne, so daß die Möglichkeit einer Prozeßunfähigkeit nicht auszuschließen sei.Nach Information über den tatsächlichen Sachverhalt unter Vorlage der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat der zunächst irregeführte Amtsarzt Dr. med. Schulz "im Lichte der neuen Erkenntnis" seine ursprüngliche gutachterliche Aussage widerrufen und festgestellt, daß sich kein Hinweis auf eine geistige Störung und Prozeßunfähigkeit ergibt.Dr. Meinecke hat sich das ursprüngliche falsche Gutachten des Amtsarztes Dr. Schulz nicht nur durch gezielte Falschinformation sondern auch dadurch erschlichen, indem er in einem anderen Verfahren beim LG Köln dort zwei falsche kriminelle Gesundheitszeugnisse vorgelegte: Zum einen das von dem Russen Dr. med. Mihail Kivi, den er gegen hohes Honorar dazu anstiftete, ein falsches Gesundheitszeugnis im Rahmen eines Privatgutachten zu erstellen und zum anderen das Falschgutachten von der Psychologin Schindler, der Lebensgefährtin von Dr. Giese, die mit diesem ein gemeinsames Kind hat. Die beiden Privatgutachten mit den falschen Gesundheitszeugnissen waren kriminelle Machwerke, denn sowohl die Erstellung als auch die Verwendung falscher Gesundheitszeugnisse erfüllt einen Straftatbestand gem. §§ 278 und 279 StGB.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Die Gesundheitszeugnisse von Dr. Kivi und Schindler waren nicht nur inhaltlich falsch und damit kriminell, weil sie den Dr. Giese und dessen Komplizen zu ehrenwerten Personen und Patientenschützern erklärten sowie die Kritik an deren Treiben als Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit hinstellten, sondern bereits deshalb kriminell, weil diese beiden Falschgutachter den Verbandspräsidenten nie gesehen, gehört und gesprochen, geschweige denn untersucht hatten, so daß sie weder einen Befund noch eine Diagnose haben konnten und es sich folglich um reine Gefälligkeitsgutachten mit kriminellen falschen Gesundheitszeugnissen handelte.Das übertölpelte LG Köln ließ sich irreführen, vorführen und zum Narren halten und ordnete die o.a. Begutachtung durch den Amtsarzt Dr. Schulz an, dessen falsches Gutachten - später von ihm selbst korrigiert - von dem Anwalt Korioth in der Berufung beim OLG Köln vorgelegt wurde, dessen Richter Schwarz in einer isolierten Ausnahmeentscheidung ebenfalls übertölpelt wurde und unter Verletzung zwingender rechtsstaatlicher Normen eine psychiatrische Begutachtung des Verbandspräsidenten anordnete. Weil dieser sich weigerte, entschied der OLG-Richter Schwarz in der Berufung über ein "non liquet" wegen eines angeblich nicht aufklärbaren Sachverhaltes zur Zulässigkeit der Klage zum Nachteil des Klägers.Die Klage war von dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes deshalb eingeleitet worden, weil er von Korioth unflätig beschimpft worden war, indem dieser ein Spottgedicht von Francois Villon auf den Kläger münzte und behauptete, der Verbandspräsident bade in Jauche und werfe Kot und Schmutz. Diese Schmähungen waren ihm sofort von LG Marburg verboten worden. Korioth ging in die Berufung und löste dadurch mit seinen Täuschungshandlungen im Zusammenwirken mit Meinecke das o.a. Berufungsverfahren beim OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel beim dortigen Richter Schwarz aus.Sowohl durch die strafrechtlichen Verurteilungen von Dr. Giese, Lusi und Kustermann als auch durch das spätere Urteil des LG Marburg, bestätigt durch das OLG Frankfurt und die Feststellungen des Amtsarztes Dr. Schulz wurde das Berufungsurteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt.
Verurteilung von Dr. Giese
Urteil des LG Marburg mit Urteil
Die Kritik an Dr. Giese, Lusi und Kustermann - skrupellosen Kriminellen, abgefeimten Gaunern und üblen Ganoven - war folglich berechtigt und kein Zeichen geistiger Störung, Geschäfts- und Prozeßfähigkeit. Mit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des Dr. Giese durch das LG Stuttgart, der rechtskräftigen zivilrechtlichen Entscheidung des LG Marburg und der Erklärung des Amtsarztes Dr. Schulz war sowohl das kriminelle Gefälligkeitsgutachten des Dr. Kivi, der vorgehende Beschluß des dadurch irregeführten LG Köln als auch das Urteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt, das mit kriminellen Machenschaften zum Narren gehalten worden war.
Freundes- und Bekanntenkreis

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