"Millionen Euro Entschädigung"

 

Familie Jankert

Warum die Opfer ärztlicher Kunstfehler
immer häufiger Recht bekommen

Die Sendung »Ratgeber: Gesundheit«
- ein brandaktuelles Thema unserer Zeit

Für mehr als 10.000 Patienten hat sich der Allgemeine Patienten-Verband in den letzten Jahren eingesetzt, hat Ihre Fälle geprüft, ärztliche Gutachter gesucht, die ihre Ansprüche beweisen, und sachkundige Anwälte, die für das Recht der Geschädigten eintreten. Die Zeiten, da die Patienten mit Händen an der Hosennaht im Krankenhausbett lagen und die Ärzte für Halbgötter hielten, sind vorbei. Immer mehr Patienten nehmen ärztliche Kunst­fehler nicht mehr still­schweigend hin.

Slogan der Sendung: Was uns bewegt Aber auch die Zeiten, in denen Rechtsanwälte meinten, sie müßten nun jeden Arzt, dem ein Fehler unterlief, sofort anklagen, werden allmählich überwunden. Denn Ärzte, die wegen eines Kunstfehlers gleich vors Strafgericht gestellt und wie Verbrecher angeklagt wurden, empfanden das als ungeheuerlich, und viele andere Ärzte fühlten mit ihnen. Daher war es fast unmöglich, ein ärztliches Gutachten gegen einen Kollegen aufzutreiben. Heute hat sich das geändert.

Buchtitel: Ärztefehler - pfuschen und vertuschenFERNSEHWOCHE hat mit Vertretern des Allgemeinen Patienten-Verbandes, mit Ärzten / Gutachtern und Rechtsanwälten, die im Patientenrecht viel Erfahrung haben, gesprochen. Ihre übereinstimmende Meinung ist die: ,,Es geht heute nicht mehr darum, Ärzte vor die Schranken des Strafgerichts zu zerren. Kunstfehler, so tragisch ihre Auswirkungen im Einzelfall sind, kommen vor, so wie Unfälle im Straßenverkehr. Deshalb sollte man sich bemühen, das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten zu entkrampfen." Daher gehen die Anwälte auch nur im Extremfall - wenn es gilt, schreiende Mißstände anzuprangern und abzustellen - vors Strafgericht. Denn dort ist die Beweisführung schwierig, und die Patienten kommen nur selten zu ihrem Recht. Vor dem Zivilgericht dagegen ist die Beweisführung einfacher, und die Geschädigten kommen dabei wenigstens zu ihrem Geld.

Häufig versuchen die Anwälte auch, den Streit außergerichtlich zu regeln.

Den Weg der Einigung und des Kompromisses zu finden, dabei will auch der All­gemeine Patienten-Verband den Opfern helfen. Oft gelingt es, die Patienten für ihre Schmerzen und ihren Schaden doch wenigstens mit Geld zu entschädigen.

Hierfür nur drei Beispiele: Einer Frau war in Frankfurt bei einer Operation versehentlich die Verbindung zwischen Galle und Leber durchgeschnitten worden. Literweise sickerte Gallen­flüssigkeit aus der Wunde. Täglich fünfmal mußte sie sich von ihrem Mann mit Binden umwickeln lassen. Ein schlimmes Los, aber die Patientin bekam immerhin 200.000 Euro ausbezahlt.

In einem westfälischen Krankenhaus kam es bei einer scheinbar harmlosen Polypen-Operation zu einem zeitweiligen Herzstillstand. Die Patientin, eine Mutter von drei Kindern, ist seitdem geistig schwer beeinträchtigt, kann nur noch die einfachsten Arbeiten verrichten, der Ehemann lief ihr davon. 60.000 Euro Entschädigung bekam die Frau.

ARD-Ratgeber GesundheitUnd gleich eine halbe Million erhielt ein Straßenbahnschaffner aus Düsseldorf. Er hatte sich wegen Rückenschmerzen behandeln lassen, und der Arzt war so unvorsichtig vorgegangen, daß der Mann zeitlebens querschnittgelähmt ist. Zum Glück neigen die Gerichte dazu, Schmerzensgeld und Schadenersatz immer großzügiger zuzusprechen.

Die "Schallgrenze" der Entschädigungs-Zahlungen nach Behandlungsfehlern, die lange Zeit unter einer Million Euro lag, ist inzwischen auf über eine Million Euro vorgerückt: Die höchste Entschädigungszahlung nach Kunstfehlern liegt inzwischen bei mehr als 4 Millionen Euro.

Herbert Speckner

* Adresse geändert

 

Hohe Erfolgsquote

   

Arzt sein, heißt Augen verschließenDie hohe Erfolgsquote des Allgemeinen Patienten-Verbandes beruht darauf, daß der Verband die Organisation der Hilfe übernimmt, medizinische Sachverhalte klärt, die Mitglieder über das jeweils günstigste Vorgehen berät, sie beim Versuch einer gütlichen Einigung - welche die meisten Patienten wünschen - unterstützt und bei Bedarf objektiv urteilende Gutachter und im Arzthaftungsrecht besonders bewanderte Anwälte nachweist.

 

 

 

 

Erfolgreiche Arzthaftungsangelegenheiten
in Zusammenarbeit
des Allgemeinen Patientenverbandes e.V.
mit seinen Vertrauensanwälten

 

1. Elfriede G., vertreten durch Hans G. / behandelnde Gynäkologin

Vorwürfe eines nicht erkannten Plattenepithelkarzinoms der Blase bei verstorbener Ehefrau.
 
Eingeklagt wurden Schadensersatz in Höhe von € 10.887,22 sowie ein angemessenes Schmerzensgeld von € 70.000,-- sowie Zukunftsschaden.
 
Volles Obsiegen durch erstinstanzliches Urteil des zuständigen Landgerichts gegen Erstbehandlerin.

 

2. Ute S. ./. Behandlerkrankenhaus

Es stand fest, dass im Gegnerkrankenhaus nach Luxation der HWS zwischen HWK 5 und 6 eine Verschiebung übersehen wurde. Hierdurch bedingt hatte die Mandantin erhebliche Lähmungserscheinungen. Es erfolgte vergleichsweise Regelung mit Gegnerversicherung auf einen Betrag von € 25.000,--.

 

3. Monika H. / Behandlerkrankenhaus

Bei verstorbenem Ehemann wurde Niereninsuffizienz nicht erkannt und nicht ausreichend behandelt, Ein- und Ausfuhren wurden nicht kontrolliert, keine regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, Dialyse im Nachbehandlerkrankenhaus kam dadurch zu spät, so dass Ehemann starb.

Erstinstanzlich wurden € 15.000,-- ausgeurteilt. Durch die Berufung wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

 

4. Elke G./. niedergelassenen Hautarzt

Aufgrund eines nicht erkannten Melanoms war dieses bei Mandantin zu spät entfernt worden, so dass sich Metastasen bilden konnten. Der Fall wurde in erster Instanz durch einen Vergleich über € 35.000,-- abgeschlossen.

 

5. Hildegard V. ./. Rechtsanwalt

Voranwalt wurde wegen nicht von Vollmacht gedeckten Vergleichsabschlusses über € 50.000,00 sowie Fehlberatung im Zusammenhang mit Vergleichsabschluss vor dem Landgericht des Vorprozesses (In diesem Prozess wurden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen fehlerhaften Vorgehens bei Prothesenwechsel erhoben) auf Schadensersatz verklagt. Zwar hatte der Voranwalt die Zahlung aus Kunstfehler über 50 000.- € erreicht, aber weitere Ansprüche übersehen. In zweiter Instanz wurde Angelegenheit mit weiteren € 4.000,00 vergleichsweise geregelt.

 

6. Michael A. ./. Rechtsanwalt

Es wurden Ansprüche auf Schadensersatz und Feststellungsantrag gegen Voranwalt wegen nicht erfolgter Aufklärung, dass erfolgreich gegen Behandler von Mandant Ansprüche hätten geltend gemacht werden können, erhoben.

Es handelt sich um vergeblich aufgewandte Kosten bei dem Behandler und entgangenes Schmerzensgeld. Die Angelegenheit wurde vergleichsweise in zweiter Instanz mit € 3.000,-- erledigt.

 

7. Udo L. ./. Krankenhaus

Der Gegenseite wurde verspätete Revisionsoperation im Zusammenhang mit Wirbelsäulenoperation vorgeworfen. Hierdurch Querschnittslähmung. Cage wurde zu fest angebracht. Außergerichtlich wurden € 170.000,-- Schmerzensgeld gefordert. Die Sache wurde vergleichsweise außergerichtlich mit € 170.000,-- Abfindung beendet.

 

8. Renate K. ./. Zahnarzt

Gegnerzahnarzt wird die Fehlstellung von Implantaten zu Kronen vorgeworfen. Außergerichtlich hat sich Mandantin gegen eine Rechnung von € 2.075,74 verteidigt. Aufgrund der Leidensgeschichte (Essen nur noch von breiiger Nahrung möglich, kein Sozialleben mehr) wurde ein Schmerzensgeld gefordert sowie Zukunftsschaden. Sache wurde vergleichsweise damit beendet, dass Mandantin gegen Gegner keine Forderung mehr erhebt, dieser seinerseits auf seine Honorarforderung verzichtet.

 

9. Elfriede L. ./. Hausarzt

Diagnoseversäumnisse im Zusammenhang mit Appendizitis. Beim Landgericht wurde ein Vergleich über € 20.000,-- abgeschlossen.

 

10. Alois K. ./. niedergelassenen Arzt

Darmperforation sowie nachfolgenden Nichterkennens der Darmperforation.. Vergleich vor dem Landgericht über einen Betrag von € 16.000,--.

 

11. Rolf E. ./. Krankenhaus

Gallengangläsion bei Gallenoperation. Vor Landgericht wurden Schmerzensgeld geltend gemacht sowie Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung über einen Betrag von € 15.000,--.

 

12. Maria J. ./.Behandler

Infektion durch Spritzentherapie. Eingeklagt wurde ein pauschaler Schadensersatz von € 5.000,-- vor dem Landgericht und ein Schmerzensgeld sowie ein Zukunftsschaden. Vergleichsweise Reglung über € 5.000,--.

 

13. Hans R ./. Krankenhaus

Bildung einer Anastomoseninsuffizienz bei behandlungsfehlerhafter Sigmaresektion. Klage vor dem Landgericht, gefordert wurde ein Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung über € 2.500,--.

 

14. Marle O. ./. Krankenhaus

Perforation des Darms nach Gallen-OP durch Behandlungsfehler. Gefordert wurden Verdienstausfälle von € 9.000,-- sowie ein Schmerzensgeld. Außergerichtlicher Vergleich € 28.500,--.

 

15. Brigitte G ./. Krankenhaus

Läsion Harnleiter. Geltend gemacht wurden außergerichtlich Verdienstausfälle von € 3.200,-- und Schmerzensgeld sowie Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung über € 10.000,--.

 

16. Wolfgang L. ./. Krankenhaus

Amputation Unterschenkel links nach Gefäßverschluss.

Vom Gegner wurden außergerichtlich Schadensersatz gefordert, ein Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Vergleich über € 55.000,--.

 

17. Annegret G. ./. Krankenhaus

Behandlungsfehlerhafte Versorgung der verstorbenen Mutter , Nichtbehandlung von Wasseransammlungen, Nichtversorgen mit Sauerstoff, fehlende Kontrollen von Laborwerten.

Es wurden Schadensersatzansprüche gerichtlich vor dem Landgericht von € 5.004,77 geltend gemacht, ein Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Sache wurde nach erstinstanzlicher Klageabweisung zweitinstanzlich mit € 15.000,-- verglichen.

 

18. Gisela L. ./. Behandler

Verletzung Gebärmutter bei Bauchspiegelung. Eingeklagt wurde ein Schmerzensgeld, vergleichsweise Regelung über € 3.000,-- in erster Instanz vor dem Landgericht.

 

19. Jennifer L. ./. Behandler

Fehlerhafte Entfernung Brustdrüsengewebe, dadurch kein Wachstum der Brust mehr bei Kind. Schmerzensgeldforderung vor Landgericht € 25.000,-- zzgl. Feststellungsantrag, erstinstanzliches volles Obsiegen.

 

20. Christiane R. wegen Schwerbehinderung

Klageverfahren vor dem Sozialgericht wegen Grades der Behinderung, Teilanerkenntnis der Gegenseite 60% Grad der Behinderung.

 

21. Theodor K. ./. Krankenhaus

Infektion nach OP Schulter mit Folge Unbeweglichkeit Arm.

Klage vor dem Landgericht wegen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Sache wurde vergleichsweise in erster Instanz mit einem Betrag von € 12.000,-- abgeschlossen.

 

22. Rita H. ./. Krankenhaus und Behandler

Tod des Ehemannes durch starre Bronchoskopie mit starrem Bronchoskop. Klage vor dem Landgericht. Eingeklagt wurden Schadensersatz, Schmerzensgeld aus Kostengründen anteilig € 8.750,00 für Verstorbenen, Schockschaden insgesamt € 20.000,00 und Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung mit mitverklagten Internisten über einen Betrag von € 30.000,--.

 

23. Edith R. ./. Krankenhaus

Fehlgeschlagene Hüftgelenks-OP (Robodoc-Verfahren). Eingeklagt wurden vor dem Landgericht Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung € 6.000,--.

 

24. Hildegard H. ./. niedergelassenen Zahnarzt

Zahnärztlicher Behandlungsfehler bei Erstellung von Teleskopkronen. Klage Landgericht.

Eingeklagt wurden Schadensersatz von € 3.456,68, Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Gerichtlicher Vergleich € 5.000,--.

 

25. Christa K. ./. Krankenhaus

Nichterkannte Pyelonephritis. Vergleichsweise Regelung erstinstanzlich € 10.000,--.

 

26. Denise K. ./. Krankenhaus

Verspätetes Erkennen Leberhämatom bei verstorbener Mutter, nicht indizierte Operation. Eingeklagt wurde Schadensersatz in Höhe von € 23.992,36, Schmerzensgeld für Verstorbene, Schockschäden für verstorbenen Vater sowie Kläger sowie Feststellungsantrag vor dem Landgericht. Gerichtsvergleich € 40.000,00.

 

27. Karin M. ./. Krankenhaus

Mutter klagt als Rechtnachfolgerin für Sohn wegen fehlender Überwachung in Psychiatrie und dadurch Tod durch Suizid. Eingeklagt vor Landgericht € 6.000,85 Schadensersatz, Schmerzensgeld und Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung in erster Instanz € 6.000,--.

 

28. Marina W. ./. Behandler

Komplikationen nach Mammalimplantat. Klage vor dem Landgericht.

Klagegegenstand Schadensersatz € 3.500,--, Schmerzensgeld, Zukunftsschaden. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über € 6.000,-- abgeschlossen.

 

29. Wolfgang G. ./. Krankenhaus

Lagerungsschaden bei Prostatektomie, beansprucht wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld, vergleichsweise außergerichtliche Einigung € 9.000,--.

 

30. Helmut M. ./. Behandler

Schaftlockerung nach TEP-Operation, Infekt (fehlerhafte Folgebehandlung).

Klageverfahren vor dem Landgericht. Eingeklagt wurden Schadensersatz in Höhe von € 119,73, Schmerzensgeld und der Zukunftsschaden. Vergleichsweise Regelung Gerichtsvergleich € 1.600,--.

 

31. Helmut M. ./. Krankenhaus

Behandlungsfehlerhaftes Vorgehen bei TEP-Operation, nicht erfolgte Aufklärung. Klage vor dem Landgericht, Schadensersatz € 148,08 und Schmerzensgeld. Vergleichsweise gerichtliche Regelung € 7.500,--.

 

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