Patientenbetrüger

Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Meinecke, "Patientenanwalt"

Ungesühnter Kindesmord


Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, war der Hauptkomplize des Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, der wegen Patientenbetrug, strafbarer Werbung, und unerlaubter Rechtsberatung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.

Weit gravierender war, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern Scharpf des kranken Kindes Katharina zum Hintertreiben der lebensrettenden Behandlung angestiftet hat. Das Kind ist qualvoll erstickt.

Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

 

 

Dr. Meinecke wurde aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.

 

Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern Scharpf anstiftete, ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung zu entziehen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist  Mord durch Unterlassen. Er ist bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.

 

 
Es war 
 
Mord
 
durch Unterlassen,
der nicht verjährt,
infolge Anstiftung durch
Dr. Meinecke

 

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer [...] aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
 

Dr. Meinecke ist unseres Erachtens aufgrund geistiger Störungen unfähig, seine zivil- und strafrechtlich relevanten Machenschaften zu erkennen. Sein krankes Hirn produziert ferner ständig weitere gemeingefährliche, kriminelle Wahnideen und hält an vorherhergehenden fest:

 
  • Dr. Meinecke propagiert weiterhin trotz des grausigen Todes des Kindes Katharina Scharpf eine Krebsheilung durch Geist, Gemüse und vegetarische Rohkost sowie durch Naturheilverfahren, obwohl dadurch noch nie eine Krebserkrankung geheilt wurde. Er empfiehlt tödliche Quacksalberei sowie wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und wird dabei durch strafbare Beihilfe von seinen anwaltlichen Söhnen Boris und Meinrad unterstützt.
Spinnennetz - Ausschnitt
  • Dr. Meinecke hatte keine Probleme, mit der skrupellosen, vielfach vorbestraften Journalistin Helma Kustermann zusammenzuwirken, so beim Mord an Katharina Scharpf, bei dem diese Journalistin mit weiteren journalistischen Komplizen  und einem kriminellen Pressemob eine fanatische Hetze gegen die lebensrettend tätigen Ärzte entfachte und diese u.a. als "Chemotyrannen" anpöbelte und verächtlich machte. Durch die bundesweite Pressehetze und die Falschinformation von Meinecke, das Kind Katharina habe angeblich eine sachgerechte Betreuung, knickte das Gericht ein und nahm den Sorgerechtsentzug zurück. Das war das Todesurteil für Katharina.

  • Dr. Meinecke wurde ebenso von der ihm hörigen  Journalistin Helga Dierichs bei seinen gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen mit einer üblen Hetzkampagne durch bundesweit ausgestrahlte, infame Fernsehsendungen in der ARD unterstützt, die zu Morddrohungen gegen die Ärzte führten, die das Leben von Katharina retten wollten (Die orthographischen Fehler wurden beibehalten):

    "Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.

    P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."

     

    Beweis:  
    "Medical Tribune", Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1, dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung

     

  • Dr. Meinecke und dessen Komplizen Giese, Lusi und Korioth, versuchten, die Kritik an ihrem Treiben als Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit hinzustellen, um Sachurteile zu umgehen und Prozeßurteile zu erschleichen, nachem alle ihre Unterlassungsklagen und falschen Anschuldigungen sämtlich gescheitert waren. Dazu legten sie falsche Gesundheitszeugnisse beim LG Köln und OLG Frankfurt vor und erschlichen sich durch Prozeßbetrug im Rahmen von Verdeckungs- und Ermöglichungsstraftaten isolierte Ausnahmeentscheidungen vor der Verurteilung von Giese. Nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese stellte der zunächst irregeführte Amtsarzt Dr. Schulz erwartungsgemäß fest, daß diese Kritik kein Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit ist. Damit waren die Entscheidungen des OLG Ffrankfurt, Zweigstelle Kassel und des LG Köln widerlegt.

  • Dr. Meinecke unterstellt seinen Kritikern geistige Störungen, obwohl mit Offenkundigkeit er derjenige ist, der darunter leidet. So schmäht er als Vegetarier die Fleischesser als "Tischgenossen des Teutels". Jesus sei Vegetarier gewesen und habe kein Osterlamm gegessen. Die Bibel sei gefälscht worden. Mit einem diesbezüglichen Schreiben hat er sogar den Papst belehrt. 

  • Dr. Meinecke diffamiert die lebensrettende Organtransplantation als "Satans Werk", die Gott verboten habe. Die Spender würden umgebracht und die Empfänger erhielten die Seele der Getöteten. So seien die Organe eines Call-Girls auf auf eine biedere Hausfrau übertragen worden, die daraufhin sexuell unersättlich geworden sei. Nicht der Hirn-, sondern der Herztod markiere das Ende des Lebens. Die Organe würden gegen Gottes Gebot von Lebenden entnommen.

  • Dr. Meinecke sieht als Hauptkomplize nach wie vor in dem Dr. jur. Giese einen "Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz", obwohl Giese wegen Patientenbetrug und strafbarer Werbung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Die beiden haben mit weiteren Komplizen rund ein Jahrzehnt lang beim bundesweiten Patientenbetrug zusammengearbeitet, wobei Giese schlußendlich rund 10 000 Patienten mit seinen kriminellen Machwerken betrogen hat, derer er sich in seinem im Jüngling-Verlag herausgegebenen Buch unter Darlegung seiner angeblichen "medizinischen Sachverständigen-Gutachten" berühmt.

  • Dr. Meinecke war zuvor Vorstandsmitglied im Schwindel-Verein "DPS / Deutscher Patienten-Schutzbund", der im Bankrott endete. Der Geschäftsführer Schumacher wurde rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt. Die fanatisch hetzende und vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann war Funktionärin dieses Betrugs-Vereins. Sie ist vorbestraft wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.

  • Dr. Meinecke hat ausgerechnet mit dem Verbrecher Rechtsanwalt „Graf von Lusi“, Kassel, eine Besprechung zur Förderung der Patientenschutztätigkeit durchgeführt. Dieser beendete seine anwaltliche Karriere wegen Patientenbetrugs auf Betreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes für 1 Jahr und 6 Monaten in der Justizvollzugsanstalt in Kassel. Es stellte sich später auch noch heraus, daß Rechtsanwalt „Luitpold Graf von Lusi“ sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte. Er hieß schlicht Leopold Dammholz. 

  • Dr. Meinecke hat ein Pamphlet an die UNO zwecks "Sicherung des Weltfriedens" übersandt, das dort schallendes Gelächter auslöste, woraufhin Meinecke behauptete, daß es nur deshalb weiterhin Kriege, Mord und Totschlag gäbe, weil die UNO seine Vorschläge nicht berücksichtigt und nicht in die Tat umgesetzt habe. Er hatte einenVerein mit dem bombastischen Namen "World Acitvity for Human Rigths", W.A.H.R. gegründet, der nur aus ihm selbst besteht.

  • Dr. Meinecke pöbelt, rüpelt und hetzt fanatisch gegen alle Personen, die ihm nicht passen, so u.a. gegen die international geachtete und renommierte Alt-Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen deren Migrationspolitik. Unter Bezugnahme auf Adolf Hitler behauptet er, sie sei die größte Verbrechern seit 1945 und gehöre ins Gefängnis. 

  • Dr. Meinecke hat auch keine Probleme, absurde Strafanzeigen zu erstatten, so gegen Prof. Dr. med. Bourmer, der daraufhin jahrelang in ein Strafverfahren mit gehässiger Pressehetze verwickelt wurde, schließlich einen Freispruch erreichte und wegen seiner Verdienste um den Patientenschutz das Bundesverdienstkreuz erhielt.

  • Dr. Meinecke hatte sich zunächst dem Allgemeinen Patienten-Verband als "Patientenanwalt" angedient und war deshalb vom Verband zu einer Podiumsdiskussion über Kunstfehler in der Universität Marburg mit mehr als 500 Zuhörern eingeladen worden. Sein ausufernder Redebeitrag befaßte sich aber mit dem Problem der Selbstbeteiligung und ging voll am Thema vorbei. Das Publikum reagierte mit Zischen und Trampeln. Ihm mußte schließlich das Wort entzogen werden, woraufhin er behauptete, die Zuhörer seien überfordert.

  • Nach Kenntniserlangung seiner kriminellen Machenschaften beim Patientenbetrug erhielt er Hausverbot für alle Veranstaltungen des Verbandes mit der Ankündigung, daß er von den Ordnern rausgeworfen wird, sofern er sich nochmal blicken läßt.

 

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Journalistin Helma Kustermann, "Patientenschützerin"

 

Dr. Meinecke wurde in seinem Wahn von der Straftäterin Helma Kustermann, Oberstdorf /Allgäu, skrupellos unterstützt. Sie wurde vielfach rechtskräftig wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt.

 

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Üble Nachrede Urteil Kustermann 2 Urteil Kustermann 3 Strafbefehl Kustermann

 

 Die Journalistin inszenierte zur Förderung der Wahnideen von Meinecke und seines paranoiden Treibens eine fanatische Hetz-, Lügen- und Verleumdungskampagne in den Massenmedien gegen den Allgemeinen Patienten-Verband und die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug der irregeführten Eltern zur Lebensrettung des Kindes Katharina erwirkt hatten. Sie führte auf ihrer Internetseite folgendes aus:

 

Seit dem 9. Oktober 1991, dem 1. Tag der 1. Flucht des Herrn Scharpf mit Katharina, ist die 1. Vors. Helma Kustermann Akteurin dieses über deutsche Grenzen bekannten "Falles" als Symbol für Widerstand gegen Staatsanwaltschaft und "Chemo-Tyrannen".

 

Den Eltern war das elterliche Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Betreiben der "behandelnden Chemo-Ärzte" gerichtlich entzogen worden, weil diese verantwortungsbewußten und liebenden Eltern des Kindes Katharina wegen der nachweislichen Qualen und des furchtbaren Leidens ihrer 3jährigen Tochter infolge der "Chemo-Therapie" für Katharina eine Erholungspause von der "Chemo-Therapie", von den Qualen, von dem furchtbaren Leiden wollten.

 

Den Eltern Scharpf wurde mit Hilfe der 1. Vorsitzenden und dem renommierten Patientenanwalt Dr. Georg Meinecke nach 4 Wochen des Widerstandes gegen den Sorgerechtsentzug  - Herr Scharpf flüchtete mit Katharina vor deutschen Chemo-Ärzten und deren "Zwangs-Chemo-Therapie" nach Amerika -  gerichtlich das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zuerkannt.

 

Die Deutsche Presse  - Deutsche Journalisten/innen -  hat sich vorbildlich und lehrbuchhaft (außer BILD) im Falle der Scharpfs gemäß ihrem Leitsatz "Tu Deinen Mund auf für die Stummen und für die Sach´ aller, die verlassen sind"  für das 3jährige Kind Katharina, für die Eltern engagiert und hat den größten Anteil an der Wahrung der, in einer Demokratie würdigen, elterlichen Rechte.

 

Das Kind Katharina Scharpf litt an einer Blutkrankheit, der akuten lymphatischen Leukämie, die mit ALL abgekürzt wird. Bei der lebensrettenden Chemo-Therapie wird bei 100% der erkrankten Kinder eine nicht unwesentliche Lebensverlängerung erreicht. 70-90% der Kinder werden sogar lebenslang und endgültig geheilt (Standard-Risiko), bei optimalen Voraussetzungen wie bei Katharina sogar 98 bis 99%.

 

Diese lebensrettende Therapie ist folglich zwingend indiziert. Es gibt nichts Besseres. Ihre Unterlassung führt immer zum Tod. Die unerfreulichen Nebenwirkungen der Chemotherapie müssen in Kauf genommen werden. "Naturheilverfahren" sind wirkungslos.

 

Die irregeführten Kindeseltern wurden von der Journalistin Kustermann und durch den Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke aus Köln unterstützt, der als "Patientenanwalt" auftrat. Kustermann gerierte sich als "Vorsitzende" eines angeblichen Patientenschutzvereins und behauptete, die lebensrettende Therapie sei ein Mord auf Raten. Auch pöbelte sie gegen Katharinas Ärzte und schmähte sie als "Chemotyrannen".

 

Kurze Zeit später war das Kind tot. Es ist an einem qualvollen Erstickungsvorgang durch die akute lymphatische Leukämie (ALL) infolge des Entzugs der lebensrettenden Chemotherapie verstorben.

 

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Journalistin Helga Dierichs

Dr. Meinecke wurde ebenso von der ihm hörigen  Journalistin Helga Dierichs bei seinen gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen mit einer üblen Hetzkampagne durch infame Fernsehsendungen unterstützt, die zu Morddrohungen gegen die Ärzte führten, die das Leben von Katharina retten wollten (Die orthographischen Fehler wurden beibehalten):

 

 

"Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.

P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."

 

 

Beweis:  
"Medical Tribune", Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1, dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung

 

Während des Todeskampfes des kranken Kindes Katharina drehte diese Journalistin vom Hessischen Rundfunk (ARD) mit öffentlichen Geldern einen bundesweit ausgestrahlten üblen Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Katharina lebt“, in dem u.a. die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug erwirkt hatten, um das Leben des Kindes zu retten, auch von der Dierichs infam diffamiert wurden.

 
In diesem Hetzfilm wurden die Aufnahmen vom Dreh mit Prof. Gaedicke gezielt so verfremdet, daß er häßlich und abstoßend aussah und seine Aussage vom Ton her so manipuliert, daß er ein quäkende Stimme erhielt, um ihn auch insoweit abstoßend zu präsentieren. 
 
Nach dem Hetz-Film der Journalistin Dierichs wurden die Ärzte - Prof. Gaedicke und Prof. Burghard - von den Zuschauern hemmungslos und unflätig beschimpft, geschmäht und erhielten Morddrohungen.
 
Die Journalistin Dierichs war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich geistig gestörten Anwalt, regelrecht hörig und übernahm dessen gemeingefährliche Wahnideen bei ihrem Fernseh-Hetzfilm „Katharina lebt“ ohne hinreichende Recherche. Obendrein drehte sie einen weiteren, bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Geschädigt und geleimt“, in dem sie zur Entlastung des Dr. Meinecke dessen Kritiker  - so auch den Allgemeinen Patienten-Verband -  mit herabsetzenden Äußerungen als angebliche Patientenschädiger hinstellte.
 

Die Journalistin Dierichs wurde wegen ihrer Hetze bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

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Rechtsgelehrter Dr. jur. Bernhard Giese alias "Doktor Giese"

 Dr. Meinecke war der Hauptkomplize des Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, der wegen Patientenbetrug, strafbarer Werbung und unerlaubter Rechtsberatung vom Landgericht Stuttgart rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde:

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Komplettes Strafurteil gegen Dr. Jur. Giese (PDF), hier herunterladen, 64 Seiten

 

Dr. jur. Giese hatte mit weiteren skrupellosen Anwälten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten mit rund 10 000 Betrugsfällen organisiert. Er war mit seinen Komplizen von den Massenmedien zu „Patientenschützern“ hochgejubelt worden, tatsächlich aber mit seinen Komplizen als Berufskrimineller tätig. Er wurde vom LG Stuttgart rechtskräftig wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung verurteilt. Zuvor war er wegen der gleichen Delikte vom LG Tübingen verurteilt worden. Eine weitere Verurteilung erfolgte wegen unerlaubter Rechtsberatung.

 

Dr. Giese fabrizierte als Jurist (!) „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ und verkaufte diese gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten, denen er im weißen Kittel mit umgehängten Stethoskop gegenübertrat, um als kompetenter Arzt zu erscheinen. Die kriminellen Machwerke von Dr. Giese wurden von seinen anwaltlichen Komplizen bei Versicherungen, Behörden und Gerichten vorgelegt, um hohe Anwaltshonorare zu ergaunern.

 

Erst durch die öffentlichen Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes zum Schutz gutgläubiger Patienten flog das Treiben dieser kriminellen Vereinigung auf und führte zu den strafrechtlichen Verurteilungen des Dr. Giese durch die Landgerichte Stuttgart und Tübingen. Die gutgläubigen Patienten hatte er überwiegend in der Boulevard-Presse geworben, so u.a. im Pornoblättchen „Praline“.

 

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Rechtsanwalt Leopold Dammholz alias "Luitpold Graf von Lusi"

Dr. Meinecke hat ausgerechnet mit dem Verbrecher Rechtsanwalt „Graf von Lusi“, Kassel, eine Besprechung zur Förderung der Patientenschutztätigkeit durchgeführt. Dieser beendete seine anwaltliche Karriere wegen Patientenbetrugs für 1 Jahr und 6 Monaten in der Justizvollzugsanstalt in Kassel:

 

Ladung Lusis zum Strafantritt

 

 JVA Kassel

JVA Kassel

  Bild: JVA Kassel, Bild von x1klima CCBYND

 

Rechtsanwalt von Lusi war ein Komplize von Dr. Giese. Er hatte das Schwindelunternehmen „deutsche patientenschaft (dp)“ gegründet, um gutgläubige Patienten anzulocken, dann zu betrügen und unter anderem das Schmerzensgeld einer Patientin, der durch einen Kunstfehler beide Brüste amputiert worden waren, unterschlagen und für sich verbraucht. Er war zuvor von der Presse als „Patientenanwalt“ und Patientenschützer hochgejubelt worden. Rechtsanwalt von Lusi hatte als erster seine Kritiker als geistesgestört, unzurechnungsfähig und prozeßunfähig diffamiert, um sie auszuschalten. Diese Schmähungen, Lügen und Verleumdungen wurden zunächst von Dr. Giese, dann von Dr. Meinecke, Rechtsanwalt Korioth und der Journalistin Kustermann übernommen.

 

Es stellte sich später auch noch heraus, daß Rechtsanwalt „Luitpold Graf von Lusi“ sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte. Er hieß schlicht Leopold Dammholz.

 

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Rechtsanwalt Jürgen Korioth, "Patientenanwalt"

Dr. Meinecke und dessen Komplizen Giese, Lusi und Korioth, versuchten, die Kritik an ihrem Treiben als Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit hinzustellen, um Sachurteile zu umgehen und Prozeßurteile zu erschleichen.

Nach der rechtskräftigen, strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese stellte der zunächst irregeführte Amtsarzt Dr. Schulz unter Widerruf seiner vorhergehenden Erklärung erwartungsgemäß fest, daß diese Kritik kein Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähigkeit ist. 

 

Keine geistige Störung

 

Keine geistige Störung

 

Der Anwalt Korioth hatte auf Kritik an seinem Zusammenwirken mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese mit Schmähungen gegen den Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes reagiert, die ihm sofort vom LG Marburg verboten wurden. Dr. Meinecke stiftete sodann den Korioth in der Berufung dazu an, kriminelle Privatgutachten mit falschen Gesundheitszeugnissen und die Erklärung des dadurch zunächst irregeführten Amtsarztes Dr. Schulz vorzulegen, der lediglich die Möglichkeit einer geistigen Störung nicht ausschloß. Damit wurde der Richter Schwarz vom OLG Frankfurt irregeführt und entschied zugunsten von Korioth über ein "non liquet" wegen angeblicher Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes. 

 

Mit der Erklärung des Amtsarztes Dr. Schulz nach der rechtskräftigen Verurteilung des Berufsskriminellen Dr. Giese war der Sachverhalt geklärt und dem Urteil des OLG Frankfurt die Grundlage entzogen worden.

 

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Dr. med. Dieter Maroske, "umstrittene Persönlichkeit"
 

Dr. Meinecke, Dr. Giese und Anwalt Korioth haben mit Prof. Dr. med. Dieter Maroske, zunächst Marburg, dann Aachen, gegen den Allgemeinen Patienten-Verband intrigiert, um dessen Präsidenten, der Prof. Maroske tödliche Kunstfehler durch fehlerhafte Operationen nachgewiesen hatte, als geistesgestört mit krankhafter Motivation zu diffamieren.

 

Die Presse titelte: "Kaputt operiert".

 

Kaputtoperiert

 

Die Angehörigen beerdigen ein Opfer von Prof. Maroske.

 

Heikos Grab

 

Eine Universität schmeißt in der Regel keine Professoren raus, sondern versuchte auch in diesem Fall, Prof. Maroske „wegzuloben“. Das gelang schließlich - allerdings nur an das kleine Luisen-Hospital in Aachen, wo Prof. Maroske und das Luisen-Hospital von dem Dr. Giese sowie dessen Komplizen Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth mit der Behauptung getröstet wurden, daß die Kritik an Prof. Maroske aus „krankhafter Motivation“ erfolge.

 

Schreiben EKH an Giese

 

Alsbald erkannte aber selbst das kleine Luisen-Hospital, welche Leute sie sich mit Prof. Maroske und dessen Freunden vom Schlage des Dr. Giese sowie der Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke und Korioth eingehandelt hatten und schmiß Prof. Maroske noch während der Probezeit raus, der danach sein Dasein in einer eigenen kleinen Praxis fristete.

 

Tödliche Kunstfehler und die „umstrittene Persönlichkeit“ des Prof. Maroske störte den Dr. Giese sowie die Rechtsanwälte Dr. Meinecke und Korioth nicht im geringsten und hielt sie nicht davon ab, mit Prof. Maroske gegen den Allgemeinen Patienten-Verband zu intrigieren und die Kritik an ihm als Zeichen einer „krankhafter Motivation“ zu diffamieren.

 

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Uwe Wesel: Risiko Rechtsanwalt

 

Das zivil- und strafrechtlich relevante Treiben von Dr. Meinecke und Dr. Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden:

 

Die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gutgläubig an Dr. Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufgetreten war. Dr. Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann forderte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark.

 

Als die ärztliche Haftpflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte, die sich insgesamt auf rund 1400.- DM beliefen.

 

Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Dr. Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte.

 

"Patientenanwalt" Dr. jur. Georg Meinecke

 

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Eine Krähe hackt der anderen...
 

Dr. Georg Meinecke hatte gute Bekannte bei der Rechtsanwaltskammer Köln, die ihn erst nach mehr als 30 Jahren nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen hat, obwohl der Allgemeine Patienten-Verband mit zunehmender Intensität vor dem gemeingefährlichen Treiben des Dr. Meinecke seit 1980 gewarnt und insgesamt 13 Beschwerden eingereicht hat, von denen die Anwaltskammer 11 mit Ausflüchten und Vorwänden beantwortete und auf die letzten beiden nicht mehr einging.

 

Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2). Gott sei Dank gibt es Ausnahmen! Es ist aber nach unserer mehr als 40-jährigen Erfahrung nur eine Minderheit von Anwälten, die ihren Beruf so ausübt, wie es sich gehört.

 

Den „Spitzbuben“ Rechtsanwalt Dammholz alias „Graf von Lusi“ hat die Anwaltskammer erst aus der Anwaltschaft ausgeschlossen, als er im Kittchen saß. Der Dr. Meinecke wurde erst nach einer Beschwerde beim Justizministerium über die Anwaltskammer von dieser nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen mit dem weiteren Vorwand, daß sie nun nicht mehr gegen ihn vorgehen könne, da er kein Anwalt mehr sei. Selbstverständlich hätte sie sein früheres standeswidriges Treiben ahnden müssen.

Schreiben Meinecke aus Anwaltsliste gestrichen

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