Der Allgemeine Patienten-Verband strebt eine Beseitigung organisatorischer und struktureller Mängel im Medizinbetrieb an, um die Sicherheit der Patienten zu erhöhen und die Häufigkeit von Kunstfehlern zu verringern. Er berät bei allen Fragen des Gesundheitswesens, insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern und Anwaltspfusch.
- Bundespatientenstelle -
Zentrale Beratung- und Dokumentationsstelle in der Universitätsstadt Marburg/Lahn
Termine nach Vereinbarung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund der Flut der bei uns eingehenden Anfragen ist eine Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch erforderlich. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe ihrer Festnetz- und Handy-Nr. zunächst per E-Mail mit an
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Wir rufen zurück oder schreiben Sie mit einem Terminvorschlag an.
Geben Sie desweiteren die Zeiten an, zu denen Sie am besten erreichbar sind. Bei Berufstätigen können auch Beratungstermine am Abend oder am Wochenende vereinbart werden. Die meisten Patienten wenden sich an uns wegen ärztlicher Behandlungsfehler oder Anwaltspfusch.
Der Allgemeine Patienten-Verband e.V. ist die älteste und größte Patientenschutzvereinigung mit einer mehr als 40-jährigen Erfahrung, ausgewiesenen Experten und durchschlagenden Erfolgen. Die Erstberatung ist kostenlos.
Bis bald. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Allgemeiner Patienten-Verband.
ZIELE UND ERFOLGE |
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Der Allgemeine Patienten-Verband e.V. ist eine Verbraucherschutz-Organisation mit gesundheitspolitischer Zielsetzung.
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GESUNDHEITSPOLITIK |
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Jährlich sind 100.000 vermeidbare Medizinschäden mit 25.000 vermeidbaren Medizintoten - 70 pro Tag - zu beklagen, die überwiegend durch strukturelle und organisatorische Mißstände im Medizinbetrieb verursacht werden. |
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KUNSTFEHLER – WAS TUN? |
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Bei den Folgen dieser o.a. strukturellen Mißstände - insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern - übernimmt der Verband für seine Mitglieder (siehe AUFNAHME-UNTERLAGEN) die Organisation der Hilfe. |
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VORSICHT, ANWALT! |
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Anwälte sind mangels ärztlicher Fachkenntnis unfähig, einen Kunstfehlerverdacht abzuklären. Gleichwohl erwecken sie vielfach diesen Eindruck, um an lukrative Mandate zu kommen. Der Patient bracht aber zunächst ärztlichen Rat, ein ärztliches Votum oder Gutachten.
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AUFNAHME-UNTERLAGEN |
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Hier finden Sie den Aufnahme-Antrag und den Mitglieder-Stammsatz. |