Schadensersatz und Schmerzensgeld

Alles falsch JungsNach Kunstfehlern hat der geschädigte Patient Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens und des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld), die nach unterschiedlichen Kriterien bemessen werden.

 

Bei einem berechtigten Anliegen und sachgerechten Vorgehen haben Sie gute Chancen, Ansprüche durchzusetzen (siehe oben Ziele und Erfolge).

Erleidet eine Personen einen Schaden, so hat derjenige, der den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht, diesen Schaden auszugleichen.

Diese rechtlichen Gesichtspunkte gelten auch im Arzt- und Patientenrecht. Wird also ein Patient geschädigt, hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

1. Schadensersatz

Der Schadensersatz umfaßt den Ausgleich des materiellen Schadens, also den Schaden im engeren Sinne wie beispielsweise Verdienstausfall, Mehraufwendungen, Kosten der Rehabilitation usw. Diese Forderungen sind praktisch wie eine Rechnung aufzulisten und mit den entsprechenden Belegen nachzuweisen.

2. Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist an den Patienten für den immateriellen Schaden zu bezahlen. Es soll damit ein Ausgleich für erlittene Schmerzen und entgangene Lebensfreude geschaffen werden. Grundlage der Bemessung bilden die Schmerzensgeldtabellen, die je nach den Umständen des Einzelfalles angewendet werden.

Die Erlangung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ist für den Patienten zweifellos sehr wichtig, weil Medizinschäden nicht selten zu existenzbedrohenden Folgen führen und der Patient bzw. dessen Angehörige deshalb auf einen Ausgleich angewiesen sind. Der ALLGEMEINE PATIENTEN-VERBAND übernimmt im Schadensfall für seine Mitglieder die Organisation der Hilfe, berät über das jeweils günstige Vorgehen und weist bei Bedarf die erforderlichen Gutachter und Anwälte nach.

Noch wichtiger ist es aber, Behandlungsfehler und damit auch deren Folgen von vornherein zu vermeiden. Der ALLGEMEINE PATIENTEN-VERBAND informiert aus diesem Grund seine Mitglieder über vertrauenswürdige Ärzte, Zahnärzte und gute Kliniken.

Da Behandlungsfehler meist Folge von strukturellen Unzulänglichkeiten sind, streben wir darüberhinaus die Beseitigung derartiger Mißstände in unserem Gesundheitswesen an, damit Behandlungsfehler verhindert, zumindest jedoch deren Häufigkeit verringert werden kann.