Allgemeiner Patienten-Verband e.V.

Gesundheitspolitik, Organisation der Hilfe bei Medizinschäden

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IV AUFNAHME-UNTERLAGEN Beitragsordnung

Beitragsordnung

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Arzt hört sich selbst ab
 
Unser Verband wird durch Mitgliedsbeiträge getragen. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß die übrigen Mitglieder erwarten, daß jeder, der die Hilfe des Verbandes in Anspruch nimmt, auch seinerseits den Verband durch eine Mitgliedschaft unterstützt.

Ohnehin ist beim Einsatz des Verbandes für Patientenanliegen eine Legitimation durch Mitgliedschaft erforderlich.

Niemand soll aus finanziellen Gründen von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Die Beiträge richten sich deshalb nach den finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds. Auf diese Weise unterstützt in unserem Verband der Starke den Schwachen. Dabei wird ein Mindest-Beitrag sowie grundsätzlich ein Zusatz-Beitrag entrichtet.

Der Mindest-Beitrag ist einkommensabhängig gestaffelt und orientiert sich an 1 % der Höhe der monatlichen Netto-Einkünfte bis zu einer Obergrenze der Netto-Einkünfte in Höhe von 2000.- Euro. Kein Bundesbürger erhält unter 500.- Euro. Auch Sozialhilfe-Empfänger kommen bei Berücksichtigung entsprechender Hilfen zum Lebensunterhalt, Mietübernahmen oder Mietzuschüssen, Kleiderbeihilfen usw. stets über diese Grenze. Der unterste Mindestbeitrag liegt folglich bei 5.- Euro.

Die Netto-Einkünfte sind die Einkünfte nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung. Für den monatlichen Mindest-Beitrag gilt somit folgende Staffel (EURO):

Ab 500.- 5.- / ab 1000.- 10.- / ab 1500.- 15.- / ab 2000.- 20.-

Der grundsätzlich anzugebende Zusatz-Beitrag ergänzt den Mindest-Beitrag. Der o.a. Mindest-Beitrag mit 1% des Netto-Einkommens stellt für niemanden eine nennenswerte finanzielle Belastung dar. Jedes Mitglied entrichtet deshalb einen monatlichen Zusatz-Beitrag nach Wertschätzung der Ziele des Verbandes. Die Angabe eines Zusatzbeitrages ist bei jedem Mitglied erforderlich. Hier haben insbesondere gut verdienende Mitglieder die Möglichkeit, den Verband durch einen angemessenen Zusatz-Beitrag zu unterstützen.

Die genannten Bedingungen gelten für die Einzel-Mitgliedschaft. Auch eine Familien-Mitgliedschaft ist möglich. Sie umfaßt den Ehepartner und sämtliche Kinder bis zum Abschluß der Ausbildung (Studenten bis zum Staatsexamen). Bei Hausfrauen, Auszubildenden und Studenten sowie vergleichbaren Personengruppen und bei getöteten Angehörigen ist grundsätzlich eine Familien-Mitgliedschaft erforderlich. Bei der Familien-Mitgliedschaft bildet die Bemessungsgrundlage des monatlichen Mindest-Beitrags die Netto- Einkünfte der gesamten Familie. Verdient ein Ehepartner oder sonstige Familienangehörige mit, so ist das entsprechend zu berücksichtigen. Der Zusatz-Beitrag bei Familien-Mitgliedschaft wird nach Wertschätzung der Ziele des Verbandes entrichtet.

Bei Antragstellern, die sich um eine Aufnahme in den Verband bewerben, wird für den Fall einer Genehmigung des Aufnahmeantrages durch das Präsidium eine einmalige Aufnahme-Gebühr in Höhe von 15.- Euro für die Einzel-Mitgliedschaft und in Höhe von 30.- Euro für die Familien-Mitgliedschaft erhoben.

Die Beiträge sind am 1. eines jeden Monats fällig und werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung unter Angabe der Bankverbindung und Mitteilung von Mindest-Beitrag und Zusatz-Beitrag ist deshalb Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband. Eine Übersicht über die Beitragsordnung gibt der Mitglieder-Stammsatz zum Aufnahme-Antrag auf der vorhergehenden Seite.

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