Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

"Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.
P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."
Beweis:
"Medical Tribune", Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1,
dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung
Die Journalistin Dierichs war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich geistig gestörten Anwalt, regelrecht hörig und übernahm dessen gemeingefährliche Wahnideen bei ihrem Fernseh-Hetzfilm „Katharina lebt“ ohne jegliche kritische Recherche. Obendrein drehte sie einen weiteren, bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Geschädigt und geleimt“, in dem sie zur Entlastung des Dr. Meinecke dessen Kritiker - so auch den Allgemeinen Patienten-Verband - mit infamen Lügen und dreisten Verleumdungen als angebliche Patientenschädiger hinstellte.
Die Journalistin Dierichs wurde wegen ihrer Hetze bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
Es war Mord
durch Unterlassen, der nicht verjährt.
Das Kind Katharina wurde auf Anstiftung des damaligen Anwaltes Dr. Meinecke der lebensrettenden Behandlung entzogen. Es war ein Mord durch Unterlassen, der bis heute nicht gesühnt ist. Die Kindeseltern und der Anwalt hatten eine Garantenstellung für die Lebensrettung.
Bis heute versuchen wir seit 1991 vergeblich, der bayerischen Justiz bis hoch zum Ministerpräsidenten Markus Söder klar zu machen, daß man auch in Bayern kranke Kinder nicht umbringen darf. Die bayerische Justiz versucht seither, den Skandal von Kindesmord und Justizversagen zu vertuschen.
Das an Blutkrebs (ALL) erkrankte Kind Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu wurde der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie entzogen und dem tödlichen Hokuspokus eines Heilpraktikers ausgeliefert. Es ist qualvoll erstickt.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen hat, ist u.E. als gemeingefährlicher krimineller Verrückter einzustufen, weil er mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern dazu angestiftet hat, das Kind der lebensrettenden Therapie zu entziehen und das Gericht durch Lug und Trug zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs veranlaßt hat.
Wir dokumentieren unten die diesbezüglichen Presseberichte mit unseren Kommentaren.
Zuvor hat der EX-Anwalt Dr. Meinecke zusammen mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug organisiert, bei dem Giese als Jurist „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ erstellte, seine kriminellen Machwerke an gutgläubige Patienten verkaufte und Meinecke diese Machwerke für betrügerische Prozesse verwendete, um hohe Anwaltshonorare zu ergaunern.
Meinecke war Vorstandsmitglied im Schwindelverein „Deutscher Patienten-Schutzbund / DPS“, der im Bankrott endete. Der Geschäftsführer wurde rechtskräftig strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt. Die fanatisch hetzende und vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Kustermann war Funktionärin dieses Schwindelvereins.
Kritiker seines kriminellen Treibens stellt Meinecke als geistesgestört und prozeßunfähig hin unter Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses des Russen Dr. Mihail Kivi, das er sich von diesem kriminellen Arzt erschlichen hat, nachdem er Kivi gegen hohes Honorar dazu anstiftete. Sowohl die Erstellung als auch die Anstiftung zu einem falschen Gesundheitszeugnis und dessen Verwendung erfüllen einen Straftatbestand.

Nr. 43 vom 18.10.1991
Seite 21
Länderspiegel Bayern
Sorgerecht entzogen
Gericht ordnete Chemotherapie für ein Kleinkind an
Klaus Wittmann
Markt Rettenbach.
Bis zum April waren Hildegard und Alban Scharpf mit ihrer dreijährigen Tochter eine zufriedene Familie. Doch als an jenem Apriltag die junge Mutter mit ihrer Tochter zum Arzt ging, weil das Kind seit einer Impfung noch immer kränkelte, erfuhr sie: Katharina hat Leukämie.
In Ulm machte man der Frau und ihrem Mann jedoch Hoffnung. Bei Kindern in diesem Alter sei die Heilungschance sehr hoch, bei über achtzig Prozent. "Damals haben wir den Ärzten blind vertraut", sagt Hildegard Scharpf heute. "Aber sie hätten unser Kind einmal nach der ersten Behandlungsstaffel sehen sollen. Mehr als zwanzigmal waren wir dort. Immer wieder drei, vier Tage lang. Dann Pause und wieder alles von vorn. Am Schluß lag Katharina wie halbtot da." Seelisch und körperlich sei das Kind am Ende gewesen. Als sie und ihr Mann am 29. Juli die dreijährige Tochter für einige Tage mit heimnehmen durften, stand für die Eltern fest: "Da hinein kommt unser Kind nicht mehr."
Hildegard und Alban Scharpf fanden eine Ärztin, die auf naturheilkundlicher Basis arbeitet, und sie suchten zudem Rat bei Heilpraktikern. "Dem Mädel geht es inzwischen wieder gut. Die Leukämie ist nicht mal mehr mikroskopisch nachzuweisen", berichtet die Mutter.
Unser Kommentar:
Durch die belastende aber erfolgreiche Chemotherapie waren zwar die Krebszellen im Blut nicht mehr nachzuweisen, aber noch nicht im Gewebe abgetötet worden. Deshalb mußte diese trotz der Belastung des Kindes fortgesetzt werden. Es gibt keinen einzigen Fall, daß die Naturheilkunde Blutkrebs geheilt hat. Das kann nur die Chemotherapie mit Lebensverlängerung und Heilung. Das bestätigen alle Ärzte, so u.a. Prof. Kleihauer.
Doch der Leiter der Ulmer Uni-Kinderklinik, Enno Kleihauer, führt dies ausschließlich auf den Erfolg der zytostatischen Behandlung zurück. Er hält den Eltern vor, daß deren Verhalten verantwortungslos sei. Das Kind müsse unbedingt weiter chemotherapeutisch behandelt werden. Die Anwendung alternativer Heilmethoden "würde bei der kleinen Katharina sicher zum Tod führen", warnt der Chefarzt. Deshalb habe auch die Uni-Klinik beim Amtsgericht Memmingen beantragt, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben. Der Beschluß wurde vom Landgericht überprüft und bestätigt.
Der zuständige Amtsrichter habe sogar verfügt, daß die kleine Katharina wieder in die Uni-Klinik eingewiesen werden muß, sagt der Rechtsvertreter der Familie Scharpf, Georg Meinecke. "Ich habe so etwas in meinen vielen Berufsjahren noch nicht erlebt. Für mich ist dieser Beschluß verfassungswidrig." Ein Richter könne doch nicht so weitreichend in das Grundrecht auf freie Arztwahl eingreifen, und deshalb habe er die Aufhebung dieses Beschlusses beantragt.
Unser Kommentar:
Meinecke verfälscht den Sachverhalt. Es ging hier nicht um die "freie Arztwahl", sondern um die Entscheidung zwischen der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie einerseits und dem tödlichen Hokuspokus eines Heilpraktikers andererseits.
Eltern haben keine Lizenz zum Töten ihres Kindes und hatten kein Recht, Katharina durch Entzug der lebensrettenden Chemotherapie umzubringen. Hilfe bei Gericht können die Ärzte dann einholen, wenn Eltern ihren Kindern den rettenden Eingriff verweigern. Dann geht das Lebensrecht des Kindes vor. "Niemand ist berechtigt", so lautet der Leitspruch der Medizinrechtler, "eigenem Glauben fremdes Leben zu opfern." Alle Ärzte im In- und Ausland haben die Eltern belehrt, daß nur die Chemotherapie das Leben von Katharina rettet.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zuließ, hat mit seinen Komplizen die Eltern mit seinen Wahnvorstellungen irregeführt.
Er verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.
In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus - beide Anwälte - haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert, sondern unterstützen ihren Vater.
Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.
Am Dienstag vergangener Woche freilich sollte die kleine Katharina bei ihren Eltern abgeholt werden zur Einweisung in die Uni-Klinik Ulm. Doch die Eltern versteckten das Kind. Nach tagelangen Beratungen hat das Jugendamt entschieden, das Kind nicht abzuholen. "Wir werden zunächst die Polizei nicht einschalten, obwohl wir das könnten", sagt der zuständige Abteilungsleiter, der auch darauf hinweist, daß nun mal die Verantwortung für die Gesundheit des Kindes beim Jugendamt liege. "Aber wir versuchen weiterhin, mit den Eltern und ihrem Rechtsanwalt eine vernünftige Lösung zu finden."
Genau die scheint inzwischen gefunden zu sein. Wie Rechtsanwalt Meinecke erklärte, haben am Wochenende die Eltern von Katharina die Universitätskinderklinik in Tübingen aufgesucht. Dort wurde das Kind zur Behandlung angemeldet und ist inzwischen bereits eingewiesen worden. Freilich wird sie auch in Tübingen chemotherapeutisch behandelt. "Das ist zwar auch nicht ganz im Sinne der Eltern, aber wir mußten nun einmal einen Kompromiß eingehen. Es wird eine sehr abgemilderte Form der Chemotherapie sein", sagt der Rechtsanwalt.
Gleichwohl bleibt er dabei, daß das Vorschreiben einer bestimmten Therapie rechtswidrig sei. Deshalb hat er auch beim Landgericht Memmingen die Aufhebung sämtlicher Beschlüsse des Amtsgerichts beantragt.
Unser Kommentar:
Wenn nur die Chemotherapie das Leben rettet, muß diese bestimmte Therapie vorgeschrieben und angewendet werden. Das ist nicht rechtswidrig, sondern lebensrettend. Rechtswidrig ist der Entzug und die Unterlassung der lebensrettenden Therapie. Auch in der Universitätsklinik Tübingen wurde wie selbstverständlich die Chemotherapie angewandt und später in den USA von der Mayo-Klinik als einzig lebensrettende Maßnahme empfohlen.

Nr. 262 (HA) vom 09.11.1991 Seite 48
Ein Vater floh mit seiner krebskranken Tochter vor der Chemotherapie. Jetzt bekam er das Sorgerecht wieder
Die Jagd ist zu Ende
HA Memmingen - Die Flucht eines Vaters mit seinem leukämiekranken Kind ist zu Ende. Alban (33) und Katharina (3) Scharpf werden nicht länger von den Behörden gejagt. Am Freitag beschloß das Amtsgericht Memmingen: Katharinas Eltern erhalten das Sorgerecht für ihre Tochter zurück. Sie dürfen bestimmen,
wo und wie
ihr Kind gegen den tödlichen Blutkrebs behandelt wird.
Unser Kommentar:
Das war das Todesurteil für Katharina. Nur die Chemotherapie rettet beim Blutkrebs das Leben. Die belastenden Nebenwirkungen sind deshalb in Kauf zu nehmen. Alle Naturheilverfahren sind wirkungslos und führen zum sicheren Tod. Weltweit haben diese seit der Antike bis heute in keinem einzigen Fall beim Blutkrebs das Leben verlängert oder gerettet. Angesichts der Hetze in den Medien durch Meinecke, Kustermann, Dierichs und eine kriminelle Pressemeute sowie den Falschinformationen durch Meinecke über eine angeblich fachgerechte Behandlung knickte das Gericht ein und lieferte das kranke Kind dem sicheren Tod aus. Das Leben retten kann nur die Chemotherapie. Vor deren Einführung waren alle diese Kinder todgeweiht.
Noch im September hatten die Richter entschieden, daß Katharina zu neuen Chemotherapien ins Krankenhaus muß. Der Vater floh mit ihr ins Ausland. Sie sollte nicht wieder von den Nebenwirkungen der schmerzhaften Behandlung gequält werden. Als Katharina nach dem ersten von drei Behandlungsblöcken eine starke Infektion bekam, informierten sich die Eltern über alternative Heilmethoden. Im Juli holten sie ihre Tochter nach Hause. Die Mutter: "Sie war am Ende." Das Naturhellverfahren einer Internistin sollte helfen.
Die Uniklinik klagte. Professor Dr. Gerhard Gaedicke (46):
"Ich kann nicht zulassen, daß die Eltern das Leben ihres Kindes gefährden. Es gibt nichts Besseres als die Chemotherapie. Mit ihr hat Katharina eine Genesungschance von 80 bis 90 Prozent. Ohne sie muß sie sterben."
Das Amtsgericht Memmingen stimmte zu und übertrug dem Kreisjugendamt Unterallgäu das Sorgerecht. Katharina sollte wieder in die Uniklinik -zwangsweise.
Doch die Eltern versteckten sie. Vater Alban: "Nach Ulm sollte Katharina auf keinen Fall." Erst als sein Anwalt Georg Meinecke durch Proteste erreichte, daß sie in die Uniklinik Tübingen durfte, stimmten der Elektromeister und seine Frau einer zweiten Chemotherapie zu.
Unser Kommentar:
Auch in der Uniklinik Tübingen wurden die Eltern darüber belehrt, daß beim Blutkrebs nur die Chemotherapie das Leben rettet und die Nebenwirkungen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden müssen. Deshalb wurde auch in der Universitätsklinik Tübingen die lebensrettende Chemotherapie angewendet.
Die Qualen kamen wieder. Wieder traten die schweren Nebenwirkungen auf. Vater Alban handelte erneut. Er nahm unbezahlten Urlaub und floh am Mittwoch mit seiner kranken Tochter ins Ausland. In einem Brief an die Behörden schrieb er: "Ich konnte es nicht mehr ertragen. Katharina wird jetzt in Übersee nach einer sanfteren Methode behandelt." Scharpfs Anwalt versicherte dem Amtsgericht Memmingen, daß Katharina in einer Fachklinik behandelt werde. Die Richter: "Damit entfallen die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts."
Unser Kommentar:
Katharina wurde nicht in einer „Fachklinik“ behandelt, sondern letztlich einem Heilpraktiker und Scharlatan ausgeliefert, der falsche Versprechungen zur Heilung machte und Katharina dadurch umbrachte. Meinecke hat die Richter getäuscht, zum Narren gehalten und sich dadurch den Aufhebungsbeschluß zum Entzug des Sorgerechts mit der Behauptung einer „Fachklinik“ erschlichen. Das war das Todesurteil für Katharina.
Auch in der führenden Mayo-Klinik in den USA wurden die Eltern darüber belehrt, daß beim Blutkrebs nur die Chemotherapie das Leben rettet und die Nebenwirkungen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden müssen.
Eltern flohen mit ihrem Kind vor Chemo-Ärzten

Nr. 47 vom 18.11.1991
Seite 332b-336
Kultur Medizin
Tausend Tode
Aus Angst vor "Chemo-Ärzten" floh ein Vater mit seiner leukämiekranken Tochter ins Ausland. Krebsexperten nannten den Schritt "grob fahrlässig".
Aufgedunsen, fiebrig und mit zerfetzter Mundschleimhaut verließ Katharina Scharpf, 3, im Juli des Jahres die Ulmer Kinderklinik. Drei Monate lang war das blonde Mädchen chemotherapeutisch behandelt worden. Das Kind leidet an akuter lymphatischer Leukämie.
Vorletzte Woche kulminierte der Streit mit den behandelnden Ärzten: Der Vater stoppte die von ihm "Mord auf Raten" genannte Chemokur und versteckte das Kind. Die Ulmer Mediziner bewirkten beim Amtsgericht Memmingen den Entzug des Sorgerechts. Alban Scharpf setzte sich daraufhin mit seiner Tochter in die USA ab.
"Sie haben keine Spur von Krebs mehr feststellen können und Katharina trotzdem wieder vollgepumpt mit Zytostatika", erklärt der Familienvater die Flucht, "da blieb uns keine andere Wahl." Das Kind sei während der Therapie "tausend Tode gestorben".
Unser Kommentar:
Die erfolgreiche Chemotherapie hatte dazu geführt, daß zwar alle Krebszellen im Blut aber noch nicht im Gewebe vernichtet worden waren. Deshalb mußte die Chemotherapie fortgesetzt werden, um einen tödlichen Rückfall zu vermeiden.
Der Rechtsfall Scharpf - bislang einmalig in der Republik - hat unter Juristen und Medizinern für Aufregung gesorgt. Erstmals haben Richter nach Paragraph 1666 ("Gefährdung des Kindeswohls") Eltern das Sorgerecht entzogen, um eine chemotherapeutische Zwangsbehandlung durchzusetzen. Ohne Behandlung, so das Argument der Ulmer Onkologen, werde das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sterben".
Dann, am Freitag vorletzter Woche, wurde der Gerichtsbeschluß wieder aufgehoben. Ein Aufschrei hatte die Medien erschüttert. Zudem gab der vermittelnde Rechtsanwalt bekannt, das Kind sei vom Vater in eine "Klinik mit Weltruf" im Ausland verbracht worden und werde dort betreut.
Unser Kommentar:
Das Gericht knickte angesichts der Pressehetze ein und wurde durch Falschinformationen von Meinecke zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs verleitet.
Die Odyssee ist jedoch nicht beendet. Am Dienstag letzter Woche erklärte Vater Scharpf in einem taz-Interview, er werde bald nach Deutschland zurückkehren; augenscheinlich hat er auch im Ausland keinen geeigneten sanften Therapieersatz finden können. Nun will er das Kind "daheim entsprechenden Fachärzten" übergeben. Eine erneute Chemotherapie schließt Scharpf jedoch aus. Seine Tochter sei als "Versuchskaninchen" mißbraucht worden: "Wir waren Spielball der Chemoärzte."
Unter gefühligen Schlagzeilen geistert der dramatische Vorfall durch die deutsche Presse. Journalisten versuchten, die Geflohenen in den USA zu finden. Die taz (Überschrift: "Allein gegen die Götter in Schwarz und Weiß") rief zu Spenden für das kranke Kind auf. Die Zeitschrift Quick zeigte das kleine Mädchen pausbäckig und strahlend. Unterzeile des Bildes: "Katharina nach Abbruch der Behandlung: ein hübsches Mädchen, das wieder lachen kann".
Unser Kommentar:
Die von Meinecke und seinen Komplizen inszenierte Pressehetze war beispiellos und führte zum Tod von Katharina. Dabei konnten sich die Hetzer gegen die wissenschaftliche Medizin ohne weiteres über die Tatsachen und die Wahrheit informieren:
Es gibt keinen einzigen Fall der Heilung von Blutkrebs durch Naturheilverfahren, Homöopathie oder anderen Hokuspokus. Nur die Chemotherapie verlängert und rettet das Leben.
Doch die vom Vater gewünschte Leukämie-Kur ohne Nebenwirkungen gilt Medizinern, die auf die Behandlung dieser schrecklichen Erkrankung spezialisiert sind, als Hirngespinst.
Kein Naturheiler, weder Misteltee noch anderer Tumor-Voodoo können die Entartung der weißen Blutkörperchen stoppen. Ohne zytostatische Behandlung führt Leukämie zum sicheren Tod.
Die Therapie bedeutet eine enorme Belastung für die Familie. "Die Behandlung ist giftig und gefährlich, es können fast unmenschliche Situationen auftreten", sagt Professor Kurt Winkler, der am Hamburger Universitätskrankenhaus pro Jahr etwa 30 leukämiekranke Kinder behandelt, darunter Säuglinge und Neugeborene.
Schuld an den Qualen der Kinder sind die krebshemmenden Zytostatika. Etwa zehn dieser Mittel stehen den Medizinern zur Verfügung. Alle sind toxisch und müssen genau dosiert werden.
Das aus der Pflanze Immergrün gewonnene Präparat Vincristin etwa, sagt Winkler, "lähmt die Aufteilung der Chromosomen". Das Medikament Methotrexat verhindert die Wirkung eines Vitamins und entzieht so den Krebszellen gleichsam die Nahrung. Andere Zytostatika werden aus Bodenpilzen oder Bakterien gewonnen. Das Präparat Asparaginase enthält eine Substanz, die sich in Spuren auch im Spargel findet.
Im Prinzip seien Anwendung und Dosierung dieser hochgiftigen Mittel "weltweit standardisiert", erklärt Professor Jörg Ritter vom größten Leukämie-Zentrum Europas, dem Universitätsklinikum in Münster. Als typische Nebenwirkungen der Leukämie-Präparate nennt er Nasenbluten, Haarausfall, Fieber, Gewichtsabnahme und Infektionen. Doch der Mediziner fügt hinzu: "Eine Alternative gibt es nicht."
Ein vorzeitiger Abbruch der Kur führt fast immer zu Rückfällen.
Rund 600 Kinder pro Jahr erkranken in Deutschland an Blutkrebs. Der weltweite Erfahrungsaustausch zwischen den Leukämie-Spezialisten hat zu einer weitgehenden Vereinheitlichung der Behandlungstechnik geführt. Um den Blutkrebs mit Aussicht auf Erfolg zu bekämpfen, müssen die Ärzte jedoch stets an die Grenze der körperlichen Belastbarkeit gehen. "Ohne Leiden", erklärt der Berliner Leukämie-Experte Günter Henze, "geht es nicht."
Die 70prozentige Aussicht auf Heilung überzeugt fast alle Eltern von der Notwendigkeit des Eingriffs.
"Man darf nicht im Mitleid zerfließen" - so beschreibt der Berliner Onkologe Henze die gebotene "Vernunft des Herzens", die er in ausführlichen Elterngesprächen zu vermitteln versucht. Wie alle seine Kollegen hat er nun Angst vor "Nachfolgetätern": "Wer nach drei Monaten die Therapie abbricht, setzt das Leben des Kindes aufs Spiel."
Unser Kommentar:
So war es bei Katharina. Das Kind wurde aufgrund von Wahnvorstellungen, insbesondere von Meinecke und dessen Komplizen, skrupellos umgebracht.

Nr. 271 (HA) vom 21.11.1991 Seite 38
Das Wiedersehen
Katharina wieder in Deutschland
dpa/ap München - "Meine Tochter konnte in Amerika nicht behandelt werden, weil die Tübinger Ärzte die medizinischen Unterlagen nicht herausrückten", sagte Alban Scharpf (33) bei der Ankunft in München. Katharina sei in der Mayo-Klinik in Rochester (Minnesota) nur untersucht worden.
Auf Antrag von Prof. Enno Kleihauer (Ulm) entzog ihnen das Vormundschaftsgericht Memmingen das Sorgerecht. Danach wurde Katharina zwangsweise in Tübingen behandelt.
Katharinas weitere Betreuung hat ein Kinderarzt im schwäbischen Raum übernommen. Die Eltern haben das Sorgerecht zurückerhalten.
Unser Kommentar:
Das war das Todesurteil für Katharina. Alle Ärzte haben die Chemotherapie empfohlen. Nur ein Heilpraktiker hat den Krebs mit Hokuspokus besiegen wollen - mit tödlichem Ergebnis.

Nr. 144 (HA) vom 23.06.1992 Seite 20
Ist das Krebskind Kathi gesund?
An seinem vierten Geburtstag konnte das Mädchen endlich lachen
zie München - Das Schicksal der leukämiekranken Katharina aus Markt Rettenbach (Allgäu) erschütterte ganz Deutschland: Erst verloren die Eltern das Sorgerecht, dann machten die Behörden Jagd auf das Kind. Schließlich floh der Vater mit seiner Tochter ins Ausland.
Unser Kommentar:
Die Behörden „machten keine Jagd auf das Kind“, sondern wollten dessen Leben retten. Diese Pressehetze ist beispiellos.
Sieben Monate nach den dramatischen Ereignissen ist es still geworden um Kathi.
"Ich bin sehr glücklich", sagt die Mutter: Wir lassen regelmäßig ihr Blutbild kontrollieren. Aber es gibt keinerlei Anzeichen für einen Rückfall." Katharina bekommt in erster Linie Präparate zur Entgiftung des Körpers. Allerdings wird man frühestens in zwei Jahren sicher wissen, ob die Kleine wieder ganz gesund ist.
"Seitdem geht es mit Kathi stetig bergauf', sagt Hildegard Scharpf.
Unser Kommentar:
Es ging mit Katharina stetig bergab. Die Blutwerte wurden nicht engmaschig kontrolliert, so daß der Rückfall nicht bemerkt wurde.

Bund
Nr. 271 (BUND) vom
Autor: Von BURKHART WITTMANN
20.11.1992, Seite 1, 6 erste Seite
Kleine Katharina, du darfst leben
Blutkrebs - Der Fall, der alle beschäftigte:
Ärzte gegen Heilpraktiker
Gestern abend in der ARD:
Schicksal Katharina Scharpf (4), Blutkrebs. Sie lacht wieder, ist gesund. Ein kleines Wunder. Vor 1 Jahr das Urteil der Ärzte: Sie hat nur noch wenige Monate. Letzte Hoffnung der Eltern war ein Heilpraktiker. Der Sieg über den Krebs
"Das Wunder der kleinen Katharina Die Ärzte gaben sie auf - sie ist wieder gesund"
Wer hat sie gerettet? Ihre Mutter: "Ein Heilpraktiker, unsere letzte Hoffnung."
Unser Kommentar:
Der Heilpraktiker war ein Scharlatan, der die Eltern mit falschen Versprechungen irreführte. Seine "Geheimrezepte", z. B. mit Mistel und Vitaminen, waren Lug und Trug und nicht geeignet, das Leben von Katharina zu retten, sondern führten zum sicheren Tod des Kindes.
Okt. 91. Vater entführt seine Tochter in die USA, Untersuchung in der berühmten Mayo-Klinik. Die Ärzte schicken sie zurück. Mitte Okt. 91. Die Eltern erhalten das Sorgerecht zurück, wenden sich an einen Heil-Praktiker, Dr. Martin Ernst, Ulm. Er tritt allein gegen die Schulmedizin an, gegen das Todesurteil der Ärzte. Er behandelt Kathi seit einem Jahr mit seinen Geheimrezepten, z. B. mit Mistel und Vitaminen. Er baut das Immunsystem auf, die Ärzte hatten es mit der Chemo-Keule niedergedrückt.
Heute. Kathi ist nicht mehr aufgedunsen und entstellt - wie nach der Klinik. Kathi hat wieder volles Haar - nach der Chemotherapie war ihr Kopf kahl. Ihre Blutwerte sind normal.
Unser Kommentar:
Die Blutwerte waren nicht „normal“. Sie wurden vielmehr nicht hinreichend und engmaschig kontrolliert, so daß der Rückfall und der tödliche Verlauf nicht rechtzeitig erkannt wurde.

Nr. 271 (HA) vom 20.11.1992, Seite 10
KRITISCH GESEHEN:
Katharina lebt
(Do, ARD)
Der Fall der kleinen Katharina Scharpf hat bundesweites Aufsehen erregt, weil er exemplarisch war für den oft erbitterten Kampf zwischen Eltern und Ärzten für und gegen die Chemotherapie. Alle sind dabei um das Wohl der kleinen Patientin besorgt, versteht sich.
Helga Dierichs rekapitulierte übersichtlich das ganze Gezerre der Mediziner, Juristen und Angehörigen um Katharinas Behandlung. Zwei parallele Fälle zog sie noch hinzu und inszenierte dann mit vielen Stimmen die breite Kontroverse, die nur ein offenes Ende haben konnte. Denn alle drei kleinen Mädchen sind zwar munter, doch niemand kann behaupten, daß eine weiter angewandte Therapie nicht geholfen oder gar geschadet hätte. So konnte die Autorin das Problem lediglich informativ auffächern. PETER DREESSEN
Unser Kommentar:
Dr. Meinecke wurde von der ihm hörigen Journalistin Helga Dierichs bei seinen gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen mit einer üblen Hetzkampagne durch infame Fernsehsendungen unterstützt.
Während des Todeskampfes des kranken Kindes Katharina drehte diese Journalistin vom Hessischen Rundfunk (ARD) mit öffentlichen Geldern einen bundesweit ausgestrahlten üblen Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Katharina lebt“, in dem u.a. die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug erwirkt hatten, um das Leben des Kindes zu retten, auch von der Dierichs infam diffamiert wurden.
In diesem Hetzfilm wurden die Aufnahmen vom Dreh mit Prof. Gaedicke gezielt so verfremdet, daß er häßlich und abstoßend aussah und seine Aussage vom Ton her so manipuliert, daß er eine quäkende Stimme erhielt, um ihn auch insoweit abstoßend zu präsentieren.
Nach dem Hetz-Film der Journalistin Dierichs wurden die Ärzte - Prof. Gaedicke und Prof. Burghard - von den Zuschauern hemmungslos und unflätig beschimpft, geschmäht und erhielten Morddrohungen. So schreibt einer der verhetzten Zuschauer - die orthographischen Fehler wurden beibehalten - nach Ausstrahlung des Fernsehfilms folgendes:
"Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.
P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."
Beweis:
"Medical Tribune", Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1,
dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung.
Die Journalistin Dierichs war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich geistig gestörten Anwalt, regelrecht hörig und übernahm dessen gemeingefährliche Wahnideen bei ihrem Fernseh-Hetzfilm „Katharina lebt“ ohne jegliche kritische Recherche. Obendrein drehte sie einen weiteren, bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Geschädigt und geleimt“, in dem sie zur Entlastung des Dr. Meinecke dessen Kritiker - so auch den Allgemeinen Patienten-Verband - mit infamen Lügen und dreisten Verleumdungen als angebliche Patientenschädiger hinstellte.
Die Journalistin Dierichs wurde wegen ihrer Hetze bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Nr. 168 (HA) vom 22.07.1993 Seite 26
Katharina ist tot
Das krebskranke Kind starb an Herzversagen
ap Markt Rettenbach - Ihr Schicksal erschütterte München. Jetzt ist "Leukämiekind" Katharina Scharpf überraschend gestorben.
Unser Kommentar:
Katharina ist nicht „überraschend“ gestorben, weil ihr Tod vorhersehbar war. Wird die lebensrettende Chemotherapie abgebrochen, kommt es zwangsläufig zum tödlichen Rückfall.
Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil der Vater aus Angst vor einer Chemotherapie-Zwangsbehandlung in Deutschland mit seiner Tochter in die USA geflüchtet war. Eine Freundin der Familie Scharpf aus Markt Rettenbach im Unterallgäu sagte gestern Abend: "Katharinas Herz war einfach zu schwach."
Unser Kommentar:
Bei der „Freundin der Familie“ handelte es sich um die fanatisch hetzende und vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann. Katharinas Herz war deshalb zu schwach, weil es nach dem Abbruch der lebensrettenden Chemotherapie zu dem zwangsläufigen Rückfall gekommen war, bei dem die Krebs-Leukozyten die roten Blutkörperchen überwucherten, so daß diese nicht mehr genügend Sauerstoff zum Herzen transportieren konnten und dieses deshalb schließlich versagte.
Dr. Meinecke wurde in seinem Wahn von dieser Straftäterin Helma Kustermann, Oberstdorf /Allgäu, einer vielfach rechtskräftig wegen Verleumdung, Übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen vorbestraften Journalistin und der Journalistin Helga Dierichs, Kassel, sowie weiteren verantwortungslosen Journalisten unterstützt, die zur Förderung seiner Wahnideen und seines paranoiden Treibens eine fanatische Hetz-, Lügen- und Verleumdungskampagne in den Massenmedien gegen den Allgemeinen Patienten-Verband und die Ärzte inszenierten, die einen Sorgerechtsentzug der irregeführten Eltern zur Lebensrettung des Kindes Katharina erwirkt hatten.
Das Kind Katharina Scharpf litt an einer Blutkrankheit, der akuten lymphatischen Leukämie, die mit ALL abgekürzt wird. Bei der lebensrettenden Chemo-Therapie wird bei 100% der erkrankten Kinder, also bei allen Kindern, eine nicht unwesentliche Lebensverlängerung erreicht, bei Katharina eine Lebensverlängerung von rund 2 Jahren. 70-90% der Kinder werden sogar lebenslang und endgültig geheilt (Standard-Risiko), bei optimalen Voraussetzungen wie bei Katharina sogar 98 bis 99%, der höchsten biologischen Wahrscheinlichkeit.
Es hat in der gesamten Geschichte der Medizin von der Steinzeit bis heute noch nie auch nur einen einzigen Fall einer Heilung der Leukämie durch Quacksalberei gegeben - auch wenn diese Quacksalberei irreführend zum "Naturheilverfahren" deklariert wurde. Früher waren alle diese Kinder alle todgeweiht. Die Erfolgsrate sowohl von Lebensverlängerung als auch von Heilung lag und liegt bei 0 %. So ist es heute auch noch in den Entwicklungsländern, die sich die moderne Medizin nicht leisten können.
Das änderte sich hierzulande erst mit der Einführung der modernen Chemotherapie, die zum Zeitpunkt der Tötung des Kindes Katharina Scharpf einen Erfolgsquotienten von rund 100 % durch eine nicht unwesentliche Lebensverlängerung aller Kinder aufwies bei einer endgültigen, lebenslangen Heilung von mehr als 70-90% der kranken Kinder (Standard-Risiko). Bei optimalen therapeutischen und gesamtgesundheitlichen Voraussetzungen wie bei dem Kind Katharina liegt die endgültige und lebenslange Heilungsrate sogar bei 98 - 99% und somit im Bereich der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit.
Es kommt auf die konkrete Fallgestaltung und die therapeutischen Möglichkeiten bei der Leukämieform (ALL) an, unter der das Kind Katharina litt, ob bei dem Kind sogar eine lebenslange Heilung hätte erreicht werden können.
Dazu wird folgendes ausgeführt:
- Das Kind Katharina litt unter einer Leukämieform, die sich besonders gut behandeln läßt.
- Die Diagnose war frühzeitig und rechtzeitig gestellt worden.
- Die Therapie erfolgte im günstigsten Behandlungszeitraum
- Das Kind war ansonsten bei bester Gesundheit.
- Es hatte auf den ersten Therapie-Block optimal reagiert.
- Die Behandlung erfolgte in der insoweit in der Bundesrepublik und welteit führenden Universitätsklinik Ulm.
Legt man diese konkrete Fallgestaltung zugrunde - und nur das ist rechtsmedizinisch zulässig - und wertet das entsprechende Kollektiv der kranken Kinder unter diesen Voraussetzungen optimaler Heilungschancen aus, liegt die endgültige und lebenslange Heilungsrate bei rund 98-99 % bei diesem Kollektiv der Kinder. Das Kind Katharina hätte folglich bei Beachtung der konkreten Umstände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig und lebenslang gerettet werden können.
Aus diesen Tatsachen folgt:
- Scharlatanerie und Obskurantismus - irreführend als "Naturheilverfahren" beschönigt - sind bei der kindlichen Leukämie (ALL) wirkungslos und haben eine Erfolgsrate der Lebensverlängerung ebenso wie der Heilung von 0 % und eine Todesrate von 100 %.
- Die einzig wirksame Behandlung ist die moderne Chemotherapie.
- Die Unterlassung dieser Therapie ist das sichere Todesurteil.
Der Einsatz der Chemotherapie führt bei 100 % der kranken Kinder, also bei allen Kindern, zu einer nicht unwesentlichen Lebensverlängerung. Mit Sicherheit wäre folglich das Leben von Katharina zusätzlich zumindest über die 2 Jahre hinaus weiterhin nicht unwesentlich verlängert worden.
70-90% der kranken Kinder können bei der vorliegenden Leukämie sogar endgültig - also lebenslang - geheilt werden. Das gilt für den Durchschnitt aller kranken Kinder (Standardrisiko).
Bei dem Kind Katharina lagen die o.a. optimalen Voraussetzung zur endgültigen Heilung vor. Daraus folgt, daß es zum Kollektiv der endgültig heilbaren Kinder gehörte und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - 98-99% - lebenslang und endgültig hätte geheilt und gerettet werden können.
Die Kindeseltern haben kein Recht, über Tod und Leben der eigenen Kinder zu entscheiden. Sie dürfen insbesondere nicht in einer uneinsichtigen Rechthaberei trotz offensichtlich tödlichem Verlauf angesichts ständiger Verschlechterung des kindlichen Gesundheitszustandes verharren, sondern haben als wichtigstes Rechtsgut das Leben ihres Kindes zu schützen und dieses rechtzeitig zur lebensrettenden Behandlung in die Klinik zu bringen.
Kommen die Kindeseltern ihren Pflichten nicht nach, ist es Aufgabe der Behörden, dem Kind zu seinem Lebensrecht zu verhelfen.
Die Behörden haben bei der durchaus möglichen Rettung des Kindes kläglich versagt. Die Journalistin Kustermann, ein unseriöser Heilpraktiker, ein skrupelloser Rechtsanwalt, sensationsgeile Journalisten und die uneinsichtigen Kindeseltern - entfachten eine derartige öffentliche Hetze, daß die Behörden sich nicht trauten, ein zweites Mal einzugreifen und das Leben des Kindes zu retten.
Die Staatsanwaltschaft machte sich den Unsinn zu eigen, daß es sich bei dieser Quacksalberei und Scharlatanerie um "Naturheilverfahren" und somit um einen "Methodenstreit" bei gleichwertigen "Therapieformen" gehandelt habe. Es habe halt einen "Meinungsstreit" über "Therapieformen" gegeben und man wisse schließlich nicht, ob die moderne Chemotherapie geholfen hätte. Die Täter wurden aufgrund des Versagens der Staatsanwaltschaft für diesen grausamen Mord durch Unterlassen nie zur Rechenschaft gezogen.
Diese lebensrettende Chemo-Therapie war und ist folglich zwingend indiziert. Es gibt nichts Besseres. Ihre Unterlassung führt immer zum Tod.
Die unerfreulichen Nebenwirkungen der Chemotherapie müssen zwecks Lebensrettung in Kauf genommen werden. "Naturheilverfahren", Homöopathie und anderer Hokuspokus sind wirkungslos.
Die irregeführten Kindeseltern wurden von der Journalistin Kustermann und durch den Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke aus Köln unterstützt, der als "Patientenanwalt" auftrat. Kustermann gerierte sich als "Vorsitzende" eines angeblichen Patientenschutzvereins und behauptete, die lebensrettende Therapie sei ein Mord auf Raten. Auch pöbelte sie gegen die Ärzte und schmähte sie als "Chemotyrannen". Kustermann führte auf ihrer Internetseite, deren Text hier zunächst zitiert wird, folgendes aus:
Seit dem 9. Oktober 1991, dem 1. Tag der 1. Flucht des Herrn Scharpf mit Katharina, ist die 1. Vors. Helma Kustermann Akteurin dieses über deutsche Grenzen bekannten "Falles" als Symbol für Widerstand gegen Staatsanwaltschaft und "Chemo-Tyrannen".
Den Eltern war das elterliche Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Betreiben der "behandelnden Chemo-Ärzte" gerichtlich entzogen worden, weil diese verantwortungsbewußten und liebenden Eltern des Kindes Katharina wegen der nachweislichen Qualen und des furchtbaren Leidens ihrer 3jährigen Tochter infolge der "Chemo-Therapie" für Katharina eine Erholungspause von der "Chemo-Therapie", von den Qualen, von dem furchtbaren Leiden wollten.
Den Eltern Scharpf wurde mit Hilfe der 1. Vorsitzenden und dem renommierten Patientenanwalt Dr. Georg Meinecke nach 4 Wochen des Widerstandes gegen den Sorgerechtsentzug - Herr Scharpf flüchtete mit Katharina vor deutschen Chemo-Ärzten und deren "Zwangs-Chemo-Therapie" nach Amerika - gerichtlich das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zuerkannt.
Die Deutsche Presse - Deutsche Journalisten/innen - hat sich vorbildlich und lehrbuchhaft (außer BILD) im Falle der Scharpfs gemäß ihrem Leitsatz "Tu Deinen Mund auf für die Stummen und für die Sach´ aller, die verlassen sind" für das 3jährige Kind Katharina, für die Eltern engagiert und hat den größten Anteil an der Wahrung der, in einer Demokratie würdigen, elterlichen Rechte.
Kurze Zeit nach dieser Hetze war das Kind tot. Es ist an einem qualvollen Erstickungsvorgang durch die akute lymphatische Leukämie (ALL) infolge des Entzugs der lebensrettenden Chemotherapie verstorben.
Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil der Vater aus Angst vor einer Chemotherapie-Zwangsbehandlung in Deutschland mit seiner Tochter in die USA geflüchtet war. Die Flucht hatte im vergangenen Jahr heftige Diskussionen unter Medizinern und Juristen ausgelöst. Die Eltern des Kindes, Hildegard und Alban Scharpf, brachen die Chemotherapie ab und ließen nur noch eine homöopathische Behandlung durch Fachärzte zu.
Unser Kommentar:
Die ohnehin umstrittene Homöopathie und anderer Hokuspokus ist bei Krebs wirkungslos. Das hat schon das frühere Reichsgericht festgestellt.
Die Eltern des Kindes, Hildegard und Alban Scharpf, brachen die Chemotherapie ab und ließen nur noch eine homöopathische Behandlung durch Fachärzte zu.
Ihre Begründung: "Wir können unserer Tochter die Qualen nicht länger zumuten."
Unser Kommentar:
Die Chemotherapie ist keine Wohlfühlbehandlung. Die Qualen und belastenden Nebenwirkungen müssen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden. Da müssen die Kinder leider durch.
Daraufhin war ihnen Ende 1991 vom Amtsgericht Memmingen das Sorgerecht entzogen worden. Das Kind sollte zwangsweise von den Ärzten betreut werden. Doch kurz bevor das Jugendamt das Mädchen zur Therapie abholen konnte, flüchtete ihr Vater und suchte mit der Vierjährigen sowie der Oma eine Fachklinik in Amerika auf.
Die Familie kehrte erst in die Bundesrepublik zurück, als der Sorgerechtsentzug aufgehoben wurde. Die Eltern hatten zuvor versichert, Katharina werde fachgerecht weiterbehandelt.
Nach dem Aufenthalt in den USA galt die Kleine als geheilt. Tatsächlich machte das Mädchen einen gesunden und munteren Eindruck, als sie nach Deutschland zurückkehrte.
Unser Kommentar:
Von Heilung konnte keine Rede sein. Auch in den USA, Mayo-Klinik, waren die Eltern darüber belehrt worden, daß Katharina ohne Chemotherapie sterben wird.

Nr. 169 (HA) vom 23.07.1993 Seite 24
Arzt will Kathis Eltern verklagen
dpa Ulm - Unglaublich, als ob die Eltern der kleinen Katharina (5) nicht schon genug Kummer hätten. Jetzt wurde bekannt, daß der Chefarzt der Kinderklinik Memmingen Hildegard und Alban Scharpf vor einigen Monaten mit einer Strafanzeige gedroht hatte, falls das krebskranke Kind sterben sollte.
Ob es zu einer Anzeige kommt, "kann ich derzeit noch nicht sagen", so Rainer Burghard gestern. Der Chefarzt hatte 1991 bei Abbruch der Chemotherapie gewarnt, das Kind werde ohne weitere Behandlung sterben.
Tatsächlich ist das leukämiekranke Mädchen aus Markt Rettenbach im Unterallgäu am Mittwoch plötzlich an Herzversagen gestorben (wir berichteten).
Unser Kommentar:
Katharina ist nicht „plötzlich“ an Herzversagen gestorben, sondern der Tod hatte sich längere Zeit angebahnt, war aber aufgrund mangelhafter Kontrolluntersuchungen nicht rechtzeitig erkannt worden.
Wie eine Angehörige der Familie sagte, war Kathi zu Hause schlecht geworden. Sie wurde daraufhin mit dem Notarztwagen in die Kinderklinik gebracht - vergeblich.
Unser Kommentar:
Der Hausarzt versuchte in der Wohnung vergeblich eine Reanimation. Katharina kam als Leiche in die Kinderklinik.

Nr. 170 (HA) vom 24.07.1993 Seite 48
Leiche gegen Willen der Eltern
obduziert
Kati findet keine Ruhe
dpa Memmingen - Auch im Tod findet Krebskind Katharina keine Ruhe. Der Fall des leukämiekranken Mädchens aus Markt Rettenbach (Unterallgäu), das Mittwoch überraschend gestorben war, schlägt immer höhere Wellen.
Unser Kommentar:
Katharina ist nicht „überraschend“ gestorben, sondern - wie zu erwarten war - durch den Entzug der lebensrettenden Chemotherapie, also durch einen Mord durch Unterlassen.
Am Freitag wurde die Leiche der Fünfjährigen gegen den Willen ihrer Eltern Alban und Hildegard Scharpf obduziert. Das Landgericht Memmingen verwarf in einem Eilverfahren deren Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft beantragten Obduktion.
Ein Justizsprecher: "Wir wollen die genaue Todesursache des Kindes klären." Offiziell war zunächst Herzversagen angegeben worden.
Kurz bevor Katharina in der Kinderklinik von Memmingen starb, hatte sie zu Hause über plötzliche Übelkeit geklagt. Der Hausarzt unternahm noch in der Wohnung Wiederbelebungsversuche -vergebens.
Unser Kommentar:
Katharina ist zu Hause nach vergeblicher Reanimation verstorben und tot in die Kinderklinik eingeliefert worden.
Dr. Rainer Burghard, Chefarzt der Kinderklinik, will sich jetzt überlegen, ob er gegen die Eltern Katharinas Strafanzeige stellt.
Burghard hatte in der Vergangenheit erklärt, das Mädchen werde sterben, wenn die Chemotherapie nicht fortgesetzt wird.
Katharina war nach dem Abbruch der Therapie bei Ärzten in Behandlung, die alternative Heilmethoden anwenden. Bis zu ihrem Tod soll sich Katharina normal und ohne Krankheitssymptome entwickelt haben.
Unser Kommentar:
Alle Ärzte haben auf die Notwendigkeit der Chemotherapie hingewiesen. Es war ein Heilpraktiker, der mit Unterstützung des gemeingefährlichen, kriminellen EX-Anwaltes Dr. Meinecke die Eltern mit Lug und Trug zum Narren hielt. Der tödliche Rückfall wurde aufgrund unzulänglicher Kontrollen nicht bemerkt.
Es handelte sich auch nicht um alternative „Heil"-Methoden, sondern um Scharlatanerie eines Heilpraktikers, der den Eltern falsche Heilungsversprechen gegeben hatte.
Gegen einen Naturheilkundler aus Ulm, der das Mädchen behandelte, ist bereits ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet worden.

Nr. 171 (HA) vom 26.07.1993 Seite 20
Verfassungs-Beschwerde
Eltern von "Krebskind Katharina" kämpfen weiter
dpa München
Abschied von "Krebskind Katharina".
Das an Leukämie gestorbene fünf Jahre alte Mädchen aus Markt Rettenbach (Unterallgäu) wurde am Wochenende beigesetzt.
Zuvor hatten Gerichtsmediziner die Leiche gegen den Willen der Eltern obduziert. Alban und Hildegard Scharpf sehen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und reichten noch am Sonntag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. In einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht wollen sie erreichen, daß der Beschluß des Landgerichts Memmingen vom Freitag, eine Obduktion vornehmen zu lassen, im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt wird.
Außerdem sollen die Obduktionsbefunde "gegenüber jedermann" unter Verschluß gehalten werden, bis eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt. Ferner sollen die bei der Obduktion entnommenen Organe nicht weiter untersucht werden.
Als "unglaubliche Verletzung der Menschenwürde" bezeichnet die Familie die Tatsache, daß von ihrer Tochter "nur der hohle Körper" beerdigt worden sei. Dies verstoße gegen ihre Weltanschauung als gläubige Christen.
Unser Kommentar:
Nach dem Tod des Kindes war es Meinecke und seinen Komplizen klar, daß sie Katharina umgebracht hatten. Sie setzten deshalb alles daran, eine Obduktion und den Nachweis der Todesursache infolge des Abbruchs der Chemotherapie zu kaschieren und zu verschleiern.

Nr. 173 (HA) vom 28.07.1993 Seite 32
Katis Eltern verloren in Karlsruhe
dpa Karlsruhe - Die Obduktion der vor einer Woche überraschend gestorbenen leukämiekranken Katharina Scharpf (5) aus Markt Rettenbach (Allgäu) war nicht verfassungswidrig. Da die Eltern eine Chemotherapie für ihr krebskrankes Kind abbrachen, sei ein ärztlicher Fehler oder eine "schuldhafte Verletzung elterlicher Sorgepflichten" als mittelbare Todesursache nicht auszuschließen, urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter. Somit sei die vom Landgericht Memmingen verfügte Leichenöffnung Rechtens und "kein Verstoß gegen die Menschenwürde".
Unser Kommentar
Das Bundesverfassungsgericht ließ sich im Gegensatz zu den bayerischen Justizbehörden nicht von Meinecke und dessen Komplizen zum Narren halten. Die Obduktion und die histologische / feingewebliche Untersuchung der Organe ergab eindeutig und zweifelsfrei, daß Katharina infolge eines Rückfalls nach Abbruch der Chemotherapie verstorben war.
Aufgrund der dann doch durchgesetzten Obduktion des Kindes Katharina, den die Täter mit allen Mitteln - u.a. mit einer rechtsmißbräuchlichen Verfassungsbeschwerde - zu verhindern versuchten, ergab sich, daß das Kind einen qualvollen Erstickungstod aufgrund der nicht behandelten Leukämie gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft selbst stellte aufgrund des Obduktionsergebnisses in einer Presseerklärung vom 23.09.1993 folgendes fest:
"Die Leukämie in dem weit fortgeschrittenen Stadium führte zu einer schweren Blutarmut (Anämie), bei der nur noch wenige rote, für den Sauerstofftransport geeignete Blutkörperchen gebildet wurden."
Der anatomisch-pathologische Geschehensablauf einer unbehandelten Leukämie ist ganz eindeutig: die krebskrank entarteten weißen Blutkörperchen - deshalb der Begriff Leukämie - überwuchern die roten Blutkörperchen, welche den Sauerstoff von der Lunge in das Gewebe transportieren. Wird dieser krankhafte Prozeß nicht durch die moderne Chemotherapie gestoppt, kommt es durch eine immer weitere Abnahme der roten Blutkörperchen zu einem qualvollen Erstickungstod, der sich bei dem Kind über Monate hinzog und über eine zunehmende Schädigung des Herzens schließlich ein Herzversagen auslöste - wie das beim Erstickungstod typischerweise der Fall ist.
Ein Erstickungstod gehört zu den grausamsten Todesarten überhaupt, insbesondere wenn er sich über Monate hinzieht. Der Tod des Kindes durch Hintertreiben der lebensrettenden Therapie vollzog sich als Erdrosselung in kleinen Schritten in einem außerordentlich qualvollen Sterbevorgang.
Es hat in der gesamten Geschichte der Medizin von der Steinzeit bis heute noch nie auch nur einen einzigen Fall einer Heilung der Leukämie durch Quacksalberei gegeben - auch wenn dieser Hokuspokus irreführend zum "Naturheilverfahren" deklariert wurde. Früher waren alle diese Kinder todgeweiht. Die Erfolgsrate sowohl von Lebensverlängerung als auch von Heilung lag und liegt bei 0 %. So ist es heute auch noch in den Entwicklungsländern, die sich die moderne Medizin mit der Chemotherapie nicht leisten können.

Nr. 32 vom 07.08.1995 Seite 160
"Heimliche Vernunft"
Wie weit dürfen Eltern die Behandlung ihrer Kinder bestimmen?
Auch in deutschen Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, daß sich Eltern gegen die Behandlung ihres Kindes sperren.
So kämpfte vor vier Jahren im bayerischen Markt Rettenbach der Elektromeister Alban Scharpf monatelang mit Medizinern, Richtern und dem Jugendamt um seine von tödlichem Blutkrebs befallene Tochter Katharina.
Zunächst hatten Ärzte in der Ulmer Uni-Klinik das drei Jahre alte Kind ein Vierteljahr lang chemotherapeutisch behandelt. Als die Schmerzen für die Tochter immer quälender wurden, das Gesicht des Mädchens immer grotesker entstellt wurde, holten die Eltern das Kind nach Hause. Ärzte sollten es erst einmal ohne Zytostatika betreuen.
Die um das Leben des Mädchens besorgten Uni-Ärzte schalteten Gerichte und Jugendamt ein. Mit der Chemotherapie, so argumentierten sie, hätte das Kind eine 90prozentige Heilungschance, alternative Methoden würden dagegen den sicheren Tod bedeuten.
Das Memminger Amtsgericht entzog den Eltern das Sorgerecht. Katharina sollte wieder in die Uni-Klinik - zwangsweise.
Daraufhin flüchtete der Vater mit seiner Tochter in die USA, um sie in einer Spezialklinik behandeln zu lassen. Das wiederum genügte den Richtern. Weil die Tochter nunmehr in einer anerkannten Klinik behandelt werde, gewährten sie den Eltern das Sorgerecht zurück.
Unser Kommentar:
Die angebliche Behandlung in einer „Spezialklinik“ in den USA war von Meinecke frei erfunden worden, um die Richter zu täuschen und sich den Aufhebungsbeschluß des Sorgerechtsentzugs zu erschleichen. Auch in den USA, in der führenden Mayo-Klinik, waren die Eltern - wie von allen anderen Ärzten - belehrt worden, daß nur die Chemotherapie, die sie weiterhin ablehnten, das Leben des Kindes retten kann.
Als das Mädchen zwei Jahre später starb, entspann sich erneut Streit. Staatsanwälte beschlagnahmten die Leiche und ließen sie gegen den Willen der Eltern obduzieren. Das Karlsruher Verfassungsgericht billigte später die Entscheidung der Behörden, weil ein ärztlicher Behandlungsfehler als Todesursache nicht auszuschließen gewesen sei.
Grundsätzlich ist es Sache der Eltern, über die richtige Behandlung ihres Kindes zu entscheiden. Sie haben die oberste Verantwortung für das Wohl ihres Kindes, nicht die Ärzte.
Anders entscheiden die Gerichte erst, wenn die Eltern das Wohl des Kindes gefährden.
Hilfe bei Gericht können die Ärzte dann einholen, wenn Eltern ihren Kindern den rettenden Eingriff verweigern. Dann geht das Lebensrecht des Kindes vor. "Niemand ist berechtigt", so lautet der Leitspruch der Medizinrechtler, "eigenem Glauben fremdes Leben zu opfern."
Unser Kommentar:
Hier wurde das Leben des Kindes Katharina den Wahnvorstellungen von Meinecke, Kustermann, Dierichs und einer hetzenden Pressemeute sowie eines unseriösen Heilpraktikers geopfert, wobei das Gericht angesichts der Pressehetze einknickte und sich von den Falschinformationen durch Meinecke von einer angeblich fachgerechten Behandlung zum Narren halten ließ.
Naturheilverfahren, Homöopathie, Misteltee, Geheimrezepte, Hokuspokus und anderer Vodoo-Zauber sind wirkungslos. Nur die Chemotherapie rettet das Leben, das hier den Wahnvorstellungen der Hetzer, Lügner und Verleumder geopfert wurde.
Es war ein Mord durch Unterlassen, der nicht verjährt
Das Kind Katharina wurde auf Anstiftung des damaligen Anwaltes Dr. Meinecke der lebensrettenden Behandlung entzogen. Es war ein Mord durch Unterlassen, der bis heute nicht gesühnt ist. Die Kindeseltern und der Anwalt hatten eine Garantenstellung für die Lebensrettung.
Bis heute versuchen wir seit 1991 vergeblich, der bayerischen Justiz bis hoch zum Ministerpräsidenten Markus Söder klar zu machen, daß man auch in Bayern kranke Kinder nicht umbringen darf. Die bayerische Justiz versucht seither, den Skandal von Kindesmord und Justizversagen zu vertuschen.
Das an Blutkrebs (ALL) erkrankte Kind Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu wurde der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie entzogen und dem tödlichen Hokuspokus eines unseriösen Heilpraktikers ausgeliefert. Es ist qualvoll erstickt.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke hat mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern irregeführt und zu ihrer tödlichen Entscheidung des Mordes durch Unterlassen veranlaßt.
Wir dokumentieren die einschlägigen §§ 211 iVm. 26 und 13 StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Die Mordmerkmale des § 211 StGB sind in 3 Gruppen einzuordnen: verwerflicher Beweggrund, verwerfliche Begehungsweise und verwerflicher Zweck.
Ein Mord liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt und zugleich ein Mordmerkmal verwirklicht.
Es liegen mehre entscheidende Mordmerkmale vor:
Beweggrund, Begehungsweise und Zweck waren verwerflich und erfolgten aus niedrigen Beweggründen.
Meinecke wollte sich als angeblicher „Patientenschützer“ profilieren und seine gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen einer Krebsheilung durch Hokuspokus „beweisen“ mit skrupelloser Unterstützung durch die Journalistinnen Kustermann und Dierichs, die zusammen mit einer kriminellen Pressemeute die Kindeseltern aufhetzten und anstifteten.
Das Treiben der Täter war heimtückisch, denn das Kind war arglos und wehrlos.
Die Todesart war grausam. Ein Erstickungstod gehört zu den grausamsten Todesarten überhaupt.
Die Täter arbeiteten auch mit gemeingefährlichen Mitteln, indem sie die Öffentlichkeit aufhetzten und dadurch die Folgen durch Nachahmer nicht mehr kontrollieren konnten. Gemeingefährliche Mittel sind Mittel, deren Einsatz in der konkreten Situation eine unbestimmte Anzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat.
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen hat, ist u.E. als gemeingefährlicher krimineller Verrückter einzustufen, weil er mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern dazu angestiftet hat, das Kind der lebensrettenden Therapie zu entziehen und das Gericht durch Lug und Trug zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs angestiftet und veranlaßt hat.
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Meinecke hatte als damaliger Anwalt ebenso wie die Kindeseltern eine Garantenstellung.
• Straftatbestand durch Unterlassen:
Das Unterlassen muss dem aktiven Tun "entsprechen" (§ 13 Abs. 1 StGB). Das bedeutet, dass der Erfolg, der durch ein Tun eingetreten wäre, durch das Unterlassen in gleicher Weise eingetreten ist.
• Garantenstellung:
Der Täter muss eine rechtliche Pflicht haben, den Erfolg abzuwenden. Diese Pflicht kann sich aus Gesetz, Vertrag oder einer engen Lebensgemeinschaft ergeben (z. B. Eltern, Ehepartner).
• Möglichkeit zum Handeln:
Der Täter muss die Möglichkeit gehabt haben, den Erfolg durch eine Handlung abzuwenden.
• Tatsächlicher Eintritt des Erfolges:
Der Erfolg, der durch ein aktives Tun strafbar gewesen wäre, muss eingetreten sein.
Beispiele:
• Eltern, die ihr Kind ertrinken lassen oder wie bei Katharina ersticken lassen.
Die Normwerte des Hämoglobins - des roten Blutfarbstoffs in den Erythrozyten, des Hb - liegen bei 12 g/dl, bei Katharina lagen sie nur noch bei 3 g/dl.
Die Kindeseltern hätten spätestens in der Endphase des Erstickungsvorgangs ihres Kindes den tödlichen Verlauf erkennen können und erkennen müssen, denn das Kind war dann „weiß wie die Wand“ und leichenblass, weil die Krebs-Leukozyten die roten Blutkörperchen, welche den lebensnotwendigen Sauerstoff transportieren und das Hautkolorit bestimmen, so stark überwuchert hatten, daß die Erythrozyten aufgrund des Hb-Mangels nicht mehr genug Sauerstoff zum Herzen transportieren konnten und dieses deshalb mit tödlichen Folgen versagte. Das zeigte sich auch für medizinische Laien am Hautkolorit. Darauf hätten die Kindeseltern reagieren müssen.
Selbst beim Todeskampf des Kindes hätte dieses durch eine sofortige Bluttransfusion und Wiederaufnahme der Chemotherapie gerettet werden können.
Es liegen folglich die entsprechenden Mordmerkmale des einschlägigen § 211 iVm den § 26 und § 13 StGB vor.
Freundes- und Bekanntenkreis









