Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zuließ, hat in anwaltlicher Garantenstellung die Eheleute Scharpf dazu angestiftet, ihr Kind Katharina weiterthin der lebensrettenden Chemotherapie zu entziehen. Es ist qualvoll erstickt. Sein Tod ist als Mord durch Unterlassen zu qualifizieren.
Das Kind Katharina starb einen qualvollen Tod wegen des Entzugs der lebensrettenden Behandlung, der als Mord durch Unterlassung zu werten ist.
Es war Mord
durch Unterlassen, der nicht verjährt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer [...] aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Das Kind Katharina wurde auf Anstiftung des damaligen Anwaltes Dr. Meinecke der lebensrettenden Behandlung entzogen. Es war ein Mord durch Unterlassen, der bis heute nicht gesühnt ist. Die Kindeseltern und der Anwalt hatten eine Garantenstellung für die Lebensrettung.
Bis heute versuchen wir seit 1991 vergeblich, der bayerischen Justiz bis hoch zum Ministerpräsidenten Markus Söder klar zu machen, daß man auch in Bayern kranke Kinder nicht umbringen darf. Die bayerische Justiz versucht seither, den Skandal von Kindesmord und Justizversagen zu vertuschen.
Das an Blutkrebs (ALL) erkrankte Kind Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu wurde der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie entzogen und dem tödlichen Hokuspokus eines Heilpraktikers ausgeliefert. Es ist qualvoll erstickt.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen hat, ist u.E. als gemeingefährlicher krimineller Verrückter einzustufen, weil er mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern dazu angestiftet hat, das Kind der lebensrettenden Therapie zu entziehen und das Gericht durch Lug und Trug zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs veranlaßt hat.
Wir dokumentieren unten die diesbezüglichen Presseberichte mit unseren Kommentaren.
Zuvor hat der EX-Anwalt Dr. Meinecke zusammen mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Giese und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug organisiert, bei dem Giese als Jurist „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ erstellte, seine kriminellen Machwerke an gutgläubige Patienten verkaufte und Meinecke diese Machwerke für betrügerische Prozesse verwendete, um hohe Anwaltshonorare zu ergaunern.
Meinecke war Vorstandsmitglied im Schwindelverein „Deutscher Patienten-Schutzbund / DPS“, der im Bankrott endete. Der Geschäftsführer wurde rechtskräftig strafrechtlich wegen Betrugs verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt. Die fanatisch hetzende und vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Kustermann war Funktionärin dieses Schwindelvereins.
Kritiker seines kriminellen Treibens stellt Meinecke als geistesgestört und prozeßunfähig hin unter Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses des Russen Dr. Mihail Kivi, das er sich von diesem kriminellen Arzt erschlichen hat, nachdem er Kivi gegen hohes Honorar dazu anstiftete. Sowohl die Erstellung als auch die Anstiftung zu einem falschen Gesundheitszeugnis und dessen Verwendung erfüllen einen Straftatbestand.
Nr. 43 vom 18.10.1991
Seite 21
Länderspiegel Bayern
Sorgerecht entzogen
Gericht ordnete Chemotherapie für ein Kleinkind an
Klaus WittmannMarkt Rettenbach.
Bis zum April waren Hildegard und Alban Scharpf mit ihrer dreijährigen Tochter eine zufriedene Familie. Doch als an jenem Apriltag die junge Mutter mit ihrer Tochter zum Arzt ging, weil das Kind seit einer Impfung noch immer kränkelte, erfuhr sie: Katharina hat Leukämie.
In Ulm machte man der Frau und ihrem Mann jedoch Hoffnung. Bei Kindern in diesem Alter sei die Heilungschance sehr hoch, bei über achtzig Prozent. "Damals haben wir den Ärzten blind vertraut", sagt Hildegard Scharpf heute. "Aber sie hätten unser Kind einmal nach der ersten Behandlungsstaffel sehen sollen. Mehr als zwanzigmal waren wir dort. Immer wieder drei, vier Tage lang. Dann Pause und wieder alles von vorn. Am Schluß lag Katharina wie halbtot da." Seelisch und körperlich sei das Kind am Ende gewesen. Als sie und ihr Mann am 29. Juli die dreijährige Tochter für einige Tage mit heimnehmen durften, stand für die Eltern fest: "Da hinein kommt unser Kind nicht mehr."
Hildegard und Alban Scharpf fanden eine Ärztin, die auf naturheilkundlicher Basis arbeitet, und sie suchten zudem Rat bei Heilpraktikern. "Dem Mädel geht es inzwischen wieder gut. Die Leukämie ist nicht mal mehr mikroskopisch nachzuweisen", berichtet die Mutter.
Unser Kommentar:
Krebszellen waren nicht vernichtet
Durch die belastende aber erfolgreiche Chemotherapie waren zwar die Krebszellen im Blut nicht mehr nachzuweisen, aber noch nicht im Gewebe abgetötet worden. Deshalb mußte diese trotz der Belastung des Kindes fortgesetzt werden. Es gibt keinen einzigen Fall, daß die Naturheilkunde Blutkrebs geheilt hat. Das kann nur die Chemotherapie mit Lebensverlängerung und Heilung. Das bestätigen alle Ärzte, so u.a. Prof. Kleihauer.
Doch der Leiter der Ulmer Uni-Kinderklinik, Enno Kleihauer, führt dies ausschließlich auf den Erfolg der zytostatischen Behandlung zurück. Er hält den Eltern vor, daß deren Verhalten verantwortungslos sei. Das Kind müsse unbedingt weiter chemotherapeutisch behandelt werden. Die Anwendung alternativer Heilmethoden "würde bei der kleinen Katharina sicher zum Tod führen", warnt der Chefarzt. Deshalb habe auch die Uni-Klinik beim Amtsgericht Memmingen beantragt, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben. Der Beschluß wurde vom Landgericht überprüft und bestätigt.
Der zuständige Amtsrichter habe sogar verfügt, daß die kleine Katharina wieder in die Uni-Klinik eingewiesen werden muß, sagt der Rechtsvertreter der Familie Scharpf, Georg Meinecke. "Ich habe so etwas in meinen vielen Berufsjahren noch nicht erlebt. Für mich ist dieser Beschluß verfassungswidrig." Ein Richter könne doch nicht so weitreichend in das Grundrecht auf freie Arztwahl eingreifen, und deshalb habe er die Aufhebung dieses Beschlusses beantragt.
Unser Kommentar:
Wissenschaftliche Medizin gegen Hokuspokus
Meinecke verfälscht den Sachverhalt. Es ging hier nicht um die "freie Arztwahl", sondern um die Entscheidung zwischen der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie einerseits und dem tödlichen Hokuspokus eines Heilpraktikers andererseits.
Eltern haben keine Lizenz zum Töten ihres Kindes und hatten kein Recht, Katharina durch Entzug der lebensrettenden Chemotherapie umzubringen. Hilfe bei Gericht können die Ärzte dann einholen, wenn Eltern ihren Kindern den rettenden Eingriff verweigern. Dann geht das Lebensrecht des Kindes vor. "Niemand ist berechtigt", so lautet der Leitspruch der Medizinrechtler, "eigenem Glauben fremdes Leben zu opfern." Alle Ärzte im In- und Ausland haben die Eltern belehrt, daß nur die Chemotherapie das Leben von Katharina rettet.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zuließ, hat mit seinen Komplizen die Eltern mit seinen Wahnvorstellungen irregeführt.
Er verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.
In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus - beide Anwälte - haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert, sondern unterstützen ihren Vater.
Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.
Am Dienstag vergangener Woche freilich sollte die kleine Katharina bei ihren Eltern abgeholt werden zur Einweisung in die Uni-Klinik Ulm. Doch die Eltern versteckten das Kind. Nach tagelangen Beratungen hat das Jugendamt entschieden, das Kind nicht abzuholen. "Wir werden zunächst die Polizei nicht einschalten, obwohl wir das könnten", sagt der zuständige Abteilungsleiter, der auch darauf hinweist, daß nun mal die Verantwortung für die Gesundheit des Kindes beim Jugendamt liege. "Aber wir versuchen weiterhin, mit den Eltern und ihrem Rechtsanwalt eine vernünftige Lösung zu finden."
Genau die scheint inzwischen gefunden zu sein. Wie Rechtsanwalt Meinecke erklärte, haben am Wochenende die Eltern von Katharina die Universitätskinderklinik in Tübingen aufgesucht. Dort wurde das Kind zur Behandlung angemeldet und ist inzwischen bereits eingewiesen worden. Freilich wird sie auch in Tübingen chemotherapeutisch behandelt. "Das ist zwar auch nicht ganz im Sinne der Eltern, aber wir mußten nun einmal einen Kompromiß eingehen. Es wird eine sehr abgemilderte Form der Chemotherapie sein", sagt der Rechtsanwalt.
Gleichwohl bleibt er dabei, daß das Vorschreiben einer bestimmten Therapie rechtswidrig sei. Deshalb hat er auch beim Landgericht Memmingen die Aufhebung sämtlicher Beschlüsse des Amtsgerichts beantragt.
Unser Kommentar:
Nur Chemo rettet Leben
Wenn nur die Chemotherapie das Leben rettet, muß diese bestimmte Therapie vorgeschrieben und angewendet werden. Das ist nicht rechtswidrig, sondern lebensrettend. Rechtswidrig ist der Entzug und die Unterlassung der lebensrettenden Therapie. Auch in der Universitätsklinik Tübingen wurde wie selbstverständlich die Chemotherapie angewandt und später in den USA von der Mayo-Klinik als einzig lebensrettende Maßnahme empfohlen.
Nr. 262 (HA) vom 09.11.1991 Seite 48
Ein Vater floh mit seiner krebskranken Tochter vor der Chemotherapie. Jetzt bekam er das Sorgerecht wieder
Die Jagd ist zu Ende
HA Memmingen - Die Flucht eines Vaters mit seinem leukämiekranken Kind ist zu Ende. Alban (33) und Katharina (3) Scharpf werden nicht länger von den Behörden gejagt. Am Freitag beschloß das Amtsgericht Memmingen: Katharinas Eltern erhalten das Sorgerecht für ihre Tochter zurück. Sie dürfen bestimmen,
wo und wie
ihr Kind gegen den tödlichen Blutkrebs behandelt wird.
Unser Kommentar:
Todesurteil für Katharina
Das war das Todesurteil für Katharina. Nur die Chemotherapie rettet beim Blutkrebs das Leben. Die belastenden Nebenwirkungen sind deshalb in Kauf zu nehmen. Alle Naturheilverfahren sind wirkungslos und führen zum sicheren Tod. Weltweit haben diese seit der Antike bis heute in keinem einzigen Fall beim Blutkrebs das Leben verlängert oder gerettet. Angesichts der Hetze in den Medien durch Meinecke, Kustermann, Dierichs und eine kriminelle Pressemeute sowie den Falschinformationen durch Meinecke über eine angeblich fachgerechte Behandlung knickte das Gericht ein und lieferte das kranke Kind dem sicheren Tod aus. Das Leben retten kann nur die Chemotherapie. Vor deren Einführung waren alle diese Kinder todgeweiht.
Noch im September hatten die Richter entschieden, daß Katharina zu neuen Chemotherapien ins Krankenhaus muß. Der Vater floh mit ihr ins Ausland. Sie sollte nicht wieder von den Nebenwirkungen der schmerzhaften Behandlung gequält werden. Als Katharina nach dem ersten von drei Behandlungsblöcken eine starke Infektion bekam, informierten sich die Eltern über alternative Heilmethoden. Im Juli holten sie ihre Tochter nach Hause. Die Mutter: "Sie war am Ende." Das Naturhellverfahren einer Internistin sollte helfen.
Die Uniklinik klagte. Professor Dr. Gerhard Gaedicke (46):
"Ich kann nicht zulassen, daß die Eltern das Leben ihres Kindes gefährden. Es gibt nichts Besseres als die Chemotherapie. Mit ihr hat Katharina eine Genesungschance von 80 bis 90 Prozent. Ohne sie muß sie sterben."
Das Amtsgericht Memmingen stimmte zu und übertrug dem Kreisjugendamt Unterallgäu das Sorgerecht. Katharina sollte wieder in die Uniklinik -zwangsweise.
Doch die Eltern versteckten sie. Vater Alban: "Nach Ulm sollte Katharina auf keinen Fall." Erst als sein Anwalt Georg Meinecke durch Proteste erreichte, daß sie in die Uniklinik Tübingen durfte, stimmten der Elektromeister und seine Frau einer zweiten Chemotherapie zu.
Unser Kommentar:
Uni Tübingen: Chemo erforderlich
Auch in der Uniklinik Tübingen wurden die Eltern darüber belehrt, daß beim Blutkrebs nur die Chemotherapie das Leben rettet und die Nebenwirkungen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden müssen. Deshalb wurde auch in der Universitätsklinik Tübingen die lebensrettende Chemotherapie angewendet.
Die Qualen kamen wieder. Wieder traten die schweren Nebenwirkungen auf. Vater Alban handelte erneut. Er nahm unbezahlten Urlaub und floh am Mittwoch mit seiner kranken Tochter ins Ausland. In einem Brief an die Behörden schrieb er: "Ich konnte es nicht mehr ertragen. Katharina wird jetzt in Übersee nach einer sanfteren Methode behandelt." Scharpfs Anwalt versicherte dem Amtsgericht Memmingen, daß Katharina in einer Fachklinik behandelt werde. Die Richter: "Damit entfallen die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts."
Unser Kommentar:
Dr. Meinecke belügt Gericht
Katharina wurde nicht in einer „Fachklinik“ behandelt, sondern letztlich einem Heilpraktiker und Scharlatan ausgeliefert, der falsche Versprechungen zur Heilung machte und Katharina dadurch umbrachte. Meinecke hat die Richter getäuscht, zum Narren gehalten und sich dadurch den Aufhebungsbeschluß zum Entzug des Sorgerechts mit der Behauptung einer „Fachklinik“ erschlichen. Das war das Todesurteil für Katharina.
Auch in der führenden Mayo-Klinik in den USA wurden die Eltern darüber belehrt, daß beim Blutkrebs nur die Chemotherapie das Leben rettet und die Nebenwirkungen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden müssen.
Eltern flohen mit ihrem Kind vor Chemo-Ärzten
Nr. 47 vom 18.11.1991
Seite 332b-336
Kultur Medizin
Tausend Tode
Aus Angst vor "Chemo-Ärzten" floh ein Vater mit seiner leukämiekranken Tochter ins Ausland. Krebsexperten nannten den Schritt "grob fahrlässig".
Aufgedunsen, fiebrig und mit zerfetzter Mundschleimhaut verließ Katharina Scharpf, 3, im Juli des Jahres die Ulmer Kinderklinik. Drei Monate lang war das blonde Mädchen chemotherapeutisch behandelt worden. Das Kind leidet an akuter lymphatischer Leukämie.Vorletzte Woche kulminierte der Streit mit den behandelnden Ärzten: Der Vater stoppte die von ihm "Mord auf Raten" genannte Chemokur und versteckte das Kind. Die Ulmer Mediziner bewirkten beim Amtsgericht Memmingen den Entzug des Sorgerechts. Alban Scharpf setzte sich daraufhin mit seiner Tochter in die USA ab.
"Sie haben keine Spur von Krebs mehr feststellen können und Katharina trotzdem wieder vollgepumpt mit Zytostatika", erklärt der Familienvater die Flucht, "da blieb uns keine andere Wahl." Das Kind sei während der Therapie "tausend Tode gestorben".
Unser Kommentar:
Fortsetzung der Chemo zwingend
Die erfolgreiche Chemotherapie hatte dazu geführt, daß zwar alle Krebszellen im Blut aber noch nicht im Gewebe vernichtet worden waren. Deshalb mußte die Chemotherapie fortgesetzt werden, um einen tödlichen Rückfall zu vermeiden.
Der Rechtsfall Scharpf - bislang einmalig in der Republik - hat unter Juristen und Medizinern für Aufregung gesorgt. Erstmals haben Richter nach Paragraph 1666 ("Gefährdung des Kindeswohls") Eltern das Sorgerecht entzogen, um eine chemotherapeutische Zwangsbehandlung durchzusetzen. Ohne Behandlung, so das Argument der Ulmer Onkologen, werde das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sterben".
Dann, am Freitag vorletzter Woche, wurde der Gerichtsbeschluß wieder aufgehoben. Ein Aufschrei hatte die Medien erschüttert. Zudem gab der vermittelnde Rechtsanwalt bekannt, das Kind sei vom Vater in eine "Klinik mit Weltruf" im Ausland verbracht worden und werde dort betreut.
Unser Kommentar:
Pressehetze und Falschinformation
Das Gericht knickte angesichts der Pressehetze ein und wurde durch Falschinformationen von Meinecke zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs verleitet.
Die Odyssee ist jedoch nicht beendet. Am Dienstag letzter Woche erklärte Vater Scharpf in einem taz-Interview, er werde bald nach Deutschland zurückkehren; augenscheinlich hat er auch im Ausland keinen geeigneten sanften Therapieersatz finden können. Nun will er das Kind "daheim entsprechenden Fachärzten" übergeben. Eine erneute Chemotherapie schließt Scharpf jedoch aus. Seine Tochter sei als "Versuchskaninchen" mißbraucht worden: "Wir waren Spielball der Chemoärzte."
Unter gefühligen Schlagzeilen geistert der dramatische Vorfall durch die deutsche Presse. Journalisten versuchten, die Geflohenen in den USA zu finden. Die taz (Überschrift: "Allein gegen die Götter in Schwarz und Weiß") rief zu Spenden für das kranke Kind auf. Die Zeitschrift Quick zeigte das kleine Mädchen pausbäckig und strahlend. Unterzeile des Bildes: "Katharina nach Abbruch der Behandlung: ein hübsches Mädchen, das wieder lachen kann".
Unser Kommentar:
Noch nie Krebsheilung durch Naturheilverfahren
Die von Meinecke und seinen Komplizen inszenierte Pressehetze war beispiellos und führte zum Tod von Katharina. Dabei konnten sich die Hetzer gegen die wissenschaftliche Medizin ohne weiteres über die Tatsachen und die Wahrheit informieren:
Es gibt keinen einzigen Fall der Heilung von Blutkrebs durch Naturheilverfahren, Homöopathie oder anderen Hokuspokus. Nur die Chemotherapie verlängert und rettet das Leben.
Doch die vom Vater gewünschte Leukämie-Kur ohne Nebenwirkungen gilt Medizinern, die auf die Behandlung dieser schrecklichen Erkrankung spezialisiert sind, als Hirngespinst.
Kein Naturheiler, weder Misteltee noch anderer Tumor-Voodoo können die Entartung der weißen Blutkörperchen stoppen. Ohne zytostatische Behandlung führt Leukämie zum sicheren Tod.
Die Therapie bedeutet eine enorme Belastung für die Familie. "Die Behandlung ist giftig und gefährlich, es können fast unmenschliche Situationen auftreten", sagt Professor Kurt Winkler, der am Hamburger Universitätskrankenhaus pro Jahr etwa 30 leukämiekranke Kinder behandelt, darunter Säuglinge und Neugeborene.
Schuld an den Qualen der Kinder sind die krebshemmenden Zytostatika. Etwa zehn dieser Mittel stehen den Medizinern zur Verfügung. Alle sind toxisch und müssen genau dosiert werden.
Das aus der Pflanze Immergrün gewonnene Präparat Vincristin etwa, sagt Winkler, "lähmt die Aufteilung der Chromosomen". Das Medikament Methotrexat verhindert die Wirkung eines Vitamins und entzieht so den Krebszellen gleichsam die Nahrung. Andere Zytostatika werden aus Bodenpilzen oder Bakterien gewonnen. Das Präparat Asparaginase enthält eine Substanz, die sich in Spuren auch im Spargel findet.
Im Prinzip seien Anwendung und Dosierung dieser hochgiftigen Mittel "weltweit standardisiert", erklärt Professor Jörg Ritter vom größten Leukämie-Zentrum Europas, dem Universitätsklinikum in Münster. Als typische Nebenwirkungen der Leukämie-Präparate nennt er Nasenbluten, Haarausfall, Fieber, Gewichtsabnahme und Infektionen. Doch der Mediziner fügt hinzu: "Eine Alternative gibt es nicht."
Ein vorzeitiger Abbruch der Kur führt fast immer zu Rückfällen.
Rund 600 Kinder pro Jahr erkranken in Deutschland an Blutkrebs. Der weltweite Erfahrungsaustausch zwischen den Leukämie-Spezialisten hat zu einer weitgehenden Vereinheitlichung der Behandlungstechnik geführt. Um den Blutkrebs mit Aussicht auf Erfolg zu bekämpfen, müssen die Ärzte jedoch stets an die Grenze der körperlichen Belastbarkeit gehen. "Ohne Leiden", erklärt der Berliner Leukämie-Experte Günter Henze, "geht es nicht."
Die 70prozentige Aussicht auf Heilung überzeugt fast alle Eltern von der Notwendigkeit des Eingriffs.
"Man darf nicht im Mitleid zerfließen" - so beschreibt der Berliner Onkologe Henze die gebotene "Vernunft des Herzens", die er in ausführlichen Elterngesprächen zu vermitteln versucht. Wie alle seine Kollegen hat er nun Angst vor "Nachfolgetätern": "Wer nach drei Monaten die Therapie abbricht, setzt das Leben des Kindes aufs Spiel."
Unser Kommentar:
Wahnvorstellungen führten zum Tod
So war es bei Katharina. Das Kind wurde aufgrund von Wahnvorstellungen, insbesondere von Meinecke und dessen Komplizen, skrupellos umgebracht.
Nr. 271 (HA) vom 21.11.1991 Seite 38
Das Wiedersehen
Katharina wieder in Deutschland
dpa/ap München - "Meine Tochter konnte in Amerika nicht behandelt werden, weil die Tübinger Ärzte die medizinischen Unterlagen nicht herausrückten", sagte Alban Scharpf (33) bei der Ankunft in München. Katharina sei in der Mayo-Klinik in Rochester (Minnesota) nur untersucht worden.
Auf Antrag von Prof. Enno Kleihauer (Ulm) entzog ihnen das Vormundschaftsgericht Memmingen das Sorgerecht. Danach wurde Katharina zwangsweise in Tübingen behandelt.
Katharinas weitere Betreuung hat ein Kinderarzt im schwäbischen Raum übernommen. Die Eltern haben das Sorgerecht zurückerhalten.
Unser Kommentar:
Heilpraktiker war Scharlatan
Das war das Todesurteil für Katharina. Alle Ärzte haben die Chemotherapie empfohlen. Nur ein Heilpraktiker hat den Krebs mit Hokuspokus besiegen wollen - mit tödlichem Ergebnis.
Nr. 144 (HA) vom 23.06.1992 Seite 20
Ist das Krebskind Kathi gesund?
An seinem vierten Geburtstag konnte das Mädchen endlich lachen
zie München - Das Schicksal der leukämiekranken Katharina aus Markt Rettenbach (Allgäu) erschütterte ganz Deutschland: Erst verloren die Eltern das Sorgerecht, dann machten die Behörden Jagd auf das Kind. Schließlich floh der Vater mit seiner Tochter ins Ausland.
Unser Kommentar:
Keine Jagd auf das Kind
Die Behörden „machten keine Jagd auf das Kind“, sondern wollten dessen Leben retten. Diese Pressehetze ist beispiellos.
Sieben Monate nach den dramatischen Ereignissen ist es still geworden um Kathi.
"Ich bin sehr glücklich", sagt die Mutter: Wir lassen regelmäßig ihr Blutbild kontrollieren. Aber es gibt keinerlei Anzeichen für einen Rückfall." Katharina bekommt in erster Linie Präparate zur Entgiftung des Körpers. Allerdings wird man frühestens in zwei Jahren sicher wissen, ob die Kleine wieder ganz gesund ist.
"Seitdem geht es mit Kathi stetig bergauf', sagt Hildegard Scharpf.
Unser Kommentar:
Keine hinreichende Krebskontrolle
Es ging mit Katharina stetig bergab. Die Blutwerte wurden nicht engmaschig kontrolliert, so daß der Rückfall nicht bemerkt wurde.
Bund
Nr. 271 (BUND) vom
Autor: Von BURKHART WITTMANN20.11.1992, Seite 1, 6 erste Seite
Kleine Katharina, du darfst leben
Blutkrebs - Der Fall, der alle beschäftigte:
Ärzte gegen Heilpraktiker
Gestern abend in der ARD:
Schicksal Katharina Scharpf (4), Blutkrebs. Sie lacht wieder, ist gesund. Ein kleines Wunder. Vor 1 Jahr das Urteil der Ärzte: Sie hat nur noch wenige Monate. Letzte Hoffnung der Eltern war ein Heilpraktiker. Der Sieg über den Krebs
"Das Wunder der kleinen Katharina Die Ärzte gaben sie auf - sie ist wieder gesund"
Wer hat sie gerettet? Ihre Mutter: "Ein Heilpraktiker, unsere letzte Hoffnung."
Unser Kommentar:
Sicherer Tod vorhersehbar
Der Heilpraktiker war ein Scharlatan, der die Eltern mit falschen Versprechungen irreführte. Seine "Geheimrezepte", z. B. mit Mistel und Vitaminen, waren Lug und Trug und nicht geeignet, das Leben von Katharina zu retten, sondern führten zum sicheren Tod des Kindes.
Okt. 91. Vater entführt seine Tochter in die USA, Untersuchung in der berühmten Mayo-Klinik. Die Ärzte schicken sie zurück. Mitte Okt. 91. Die Eltern erhalten das Sorgerecht zurück, wenden sich an einen Heil-Praktiker, Dr. Martin Ernst, Ulm. Er tritt allein gegen die Schulmedizin an, gegen das Todesurteil der Ärzte. Er behandelt Kathi seit einem Jahr mit seinen Geheimrezepten, z. B. mit Mistel und Vitaminen. Er baut das Immunsystem auf, die Ärzte hatten es mit der Chemo-Keule niedergedrückt.
Heute. Kathi ist nicht mehr aufgedunsen und entstellt - wie nach der Klinik. Kathi hat wieder volles Haar - nach der Chemotherapie war ihr Kopf kahl. Ihre Blutwerte sind normal.
Unser Kommentar:
Krebswerte nicht hinreichend kontrolliert
Die Blutwerte waren nicht „normal“. Sie wurden vielmehr nicht hinreichend und engmaschig kontrolliert, so daß der Rückfall und der tödliche Verlauf nicht rechtzeitig erkannt wurde.
Nr. 271 (HA) vom 20.11.1992, Seite 10
KRITISCH GESEHEN:
Katharina lebt
(Do, ARD)
Der Fall der kleinen Katharina Scharpf hat bundesweites Aufsehen erregt, weil er exemplarisch war für den oft erbitterten Kampf zwischen Eltern und Ärzten für und gegen die Chemotherapie. Alle sind dabei um das Wohl der kleinen Patientin besorgt, versteht sich.
Helga Dierichs rekapitulierte übersichtlich das ganze Gezerre der Mediziner, Juristen und Angehörigen um Katharinas Behandlung. Zwei parallele Fälle zog sie noch hinzu und inszenierte dann mit vielen Stimmen die breite Kontroverse, die nur ein offenes Ende haben konnte. Denn alle drei kleinen Mädchen sind zwar munter, doch niemand kann behaupten, daß eine weiter angewandte Therapie nicht geholfen oder gar geschadet hätte. So konnte die Autorin das Problem lediglich informativ auffächern. PETER DREESSEN
Unser Kommentar:
Beispiellose Fernsehhetze
Dr. Meinecke wurde von der ihm hörigen Journalistin Helga Dierichs bei seinen gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen mit einer üblen Hetzkampagne durch infame Fernsehsendungen unterstützt.
Während des Todeskampfes des kranken Kindes Katharina drehte diese Journalistin vom Hessischen Rundfunk (ARD) mit öffentlichen Geldern einen bundesweit ausgestrahlten üblen Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Katharina lebt“, in dem u.a. die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug erwirkt hatten, um das Leben des Kindes zu retten, auch von der Dierichs infam diffamiert wurden.
In diesem Hetzfilm wurden die Aufnahmen vom Dreh mit Prof. Gaedicke gezielt so verfremdet, daß er häßlich und abstoßend aussah und seine Aussage vom Ton her so manipuliert, daß er eine quäkende Stimme erhielt, um ihn auch insoweit abstoßend zu präsentieren.
Nach dem Hetz-Film der Journalistin Dierichs wurden die Ärzte - Prof. Gaedicke und Prof. Burghard - von den Zuschauern hemmungslos und unflätig beschimpft, geschmäht und erhielten Morddrohungen. So schreibt einer der verhetzten Zuschauer - die orthographischen Fehler wurden beibehalten - nach Ausstrahlung des Fernsehfilms folgendes:
"Nach Ansehen der Repotage im ARD-Fernsehprogramm, schreibt ihnen ein Unbekannter, über die Behandlung der Kinder, mit Blutkrankheit. Für mich sind Sie kein Doktor, im Gegenteil, das größte Arschloch, was noch auf der Welt lebt. Sollten Sie Sich nicht um 180 Grad drehen, werde ich, ihre Fam. Besondern sie im Fordergrund, der gleichen Therapie aussetzen in dem, ich sie auslöschen werde. Bedenken Sie immer, ich bleibe an den Fall dran, und fühlen Sie sich immer beobachtet.
P.S. Sollte es schlimmer werden, bringe ich Sie persönlich Um."
Beweis:
"Medical Tribune", Nr. 40, Freitag, den 08.10.1993, Seite 1,
dort auch Faksimile-Abdruck des Schreibens mit der Morddrohung.
Die Journalistin Dierichs war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich geistig gestörten Anwalt, regelrecht hörig und übernahm dessen gemeingefährliche Wahnideen bei ihrem Fernseh-Hetzfilm „Katharina lebt“ ohne jegliche kritische Recherche. Obendrein drehte sie einen weiteren, bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Geschädigt und geleimt“, in dem sie zur Entlastung des Dr. Meinecke dessen Kritiker - so auch den Allgemeinen Patienten-Verband - mit infamen Lügen und dreisten Verleumdungen als angebliche Patientenschädiger hinstellte.
Die Journalistin Dierichs wurde wegen ihrer Hetze bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
Nr. 168 (HA) vom 22.07.1993 Seite 26
Katharina ist tot
Das krebskranke Kind starb an Herzversagen
ap Markt Rettenbach - Ihr Schicksal erschütterte München. Jetzt ist "Leukämiekind" Katharina Scharpf überraschend gestorben.
Unser Kommentar:
Tödlicher Rückfall vorhersehbar
Katharina ist nicht „überraschend“ gestorben, weil ihr Tod vorhersehbar war. Wird die lebensrettende Chemotherapie abgebrochen, kommt es zwangsläufig zum tödlichen Rückfall.
Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil der Vater aus Angst vor einer Chemotherapie-Zwangsbehandlung in Deutschland mit seiner Tochter in die USA geflüchtet war. Eine Freundin der Familie Scharpf aus Markt Rettenbach im Unterallgäu sagte gestern Abend: "Katharinas Herz war einfach zu schwach."
Unser Kommentar:
Straftäterin Kustermann lügt
Bei der „Freundin der Familie“ handelte es sich um die fanatisch hetzende und vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann. Katharinas Herz war deshalb zu schwach, weil es nach dem Abbruch der lebensrettenden Chemotherapie zu dem zwangsläufigen Rückfall gekommen war, bei dem die Krebs-Leukozyten die roten Blutkörperchen überwucherten, so daß diese nicht mehr genügend Sauerstoff zum Herzen transportieren konnten und dieses deshalb schließlich versagte.
Dr. Meinecke wurde in seinem Wahn von dieser Straftäterin Helma Kustermann, Oberstdorf /Allgäu, einer vielfach rechtskräftig wegen Verleumdung, Übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen vorbestraften Journalistin und der Journalistin Helga Dierichs, Kassel, sowie weiteren verantwortungslosen Journalisten unterstützt, die zur Förderung seiner Wahnideen und seines paranoiden Treibens eine fanatische Hetz-, Lügen- und Verleumdungskampagne in den Massenmedien gegen den Allgemeinen Patienten-Verband und die Ärzte inszenierten, die einen Sorgerechtsentzug der irregeführten Eltern zur Lebensrettung des Kindes Katharina erwirkt hatten.
Das Kind Katharina Scharpf litt an einer Blutkrankheit, der akuten lymphatischen Leukämie, die mit ALL abgekürzt wird. Bei der lebensrettenden Chemo-Therapie wird bei 100% der erkrankten Kinder, also bei allen Kindern, eine nicht unwesentliche Lebensverlängerung erreicht, bei Katharina eine Lebensverlängerung von rund 2 Jahren. 70-90% der Kinder werden sogar lebenslang und endgültig geheilt (Standard-Risiko), bei optimalen Voraussetzungen wie bei Katharina sogar 98 bis 99%, der höchsten biologischen Wahrscheinlichkeit.
Es hat in der gesamten Geschichte der Medizin von der Steinzeit bis heute noch nie auch nur einen einzigen Fall einer Heilung der Leukämie durch Quacksalberei gegeben - auch wenn diese Quacksalberei irreführend zum "Naturheilverfahren" deklariert wurde. Früher waren alle diese Kinder alle todgeweiht. Die Erfolgsrate sowohl von Lebensverlängerung als auch von Heilung lag und liegt bei 0 %. So ist es heute auch noch in den Entwicklungsländern, die sich die moderne Medizin nicht leisten können.
Das änderte sich hierzulande erst mit der Einführung der modernen Chemotherapie, die zum Zeitpunkt der Tötung des Kindes Katharina Scharpf einen Erfolgsquotienten von rund 100 % durch eine nicht unwesentliche Lebensverlängerung aller Kinder aufwies bei einer endgültigen, lebenslangen Heilung von mehr als 70-90% der kranken Kinder (Standard-Risiko). Bei optimalen therapeutischen und gesamtgesundheitlichen Voraussetzungen wie bei dem Kind Katharina liegt die endgültige und lebenslange Heilungsrate sogar bei 98 - 99% und somit im Bereich der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit.
Es kommt auf die konkrete Fallgestaltung und die therapeutischen Möglichkeiten bei der Leukämieform (ALL) an, unter der das Kind Katharina litt, ob bei dem Kind sogar eine lebenslange Heilung hätte erreicht werden können.
Dazu wird folgendes ausgeführt:
- Das Kind Katharina litt unter einer Leukämieform, die sich besonders gut behandeln läßt.
- Die Diagnose war frühzeitig und rechtzeitig gestellt worden.
- Die Therapie erfolgte im günstigsten Behandlungszeitraum
- Das Kind war ansonsten bei bester Gesundheit.
- Es hatte auf den ersten Therapie-Block optimal reagiert.
- Die Behandlung erfolgte in der insoweit in der Bundesrepublik und welteit führenden Universitätsklinik Ulm.
Legt man diese konkrete Fallgestaltung zugrunde - und nur das ist rechtsmedizinisch zulässig - und wertet das entsprechende Kollektiv der kranken Kinder unter diesen Voraussetzungen optimaler Heilungschancen aus, liegt die endgültige und lebenslange Heilungsrate bei rund 98-99 % bei diesem Kollektiv der Kinder. Das Kind Katharina hätte folglich bei Beachtung der konkreten Umstände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig und lebenslang gerettet werden können.
Aus diesen Tatsachen folgt:
- Scharlatanerie und Obskurantismus - irreführend als "Naturheilverfahren" beschönigt - sind bei der kindlichen Leukämie (ALL) wirkungslos und haben eine Erfolgsrate der Lebensverlängerung ebenso wie der Heilung von 0 % und eine Todesrate von 100 %.
- Die einzig wirksame Behandlung ist die moderne Chemotherapie.
- Die Unterlassung dieser Therapie ist das sichere Todesurteil.
Der Einsatz der Chemotherapie führt bei 100 % der kranken Kinder, also bei allen Kindern, zu einer nicht unwesentlichen Lebensverlängerung. Mit Sicherheit wäre folglich das Leben von Katharina zusätzlich zumindest über die 2 Jahre hinaus weiterhin nicht unwesentlich verlängert worden.
70-90% der kranken Kinder können bei der vorliegenden Leukämie sogar endgültig - also lebenslang - geheilt werden. Das gilt für den Durchschnitt aller kranken Kinder (Standardrisiko).
Bei dem Kind Katharina lagen die o.a. optimalen Voraussetzung zur endgültigen Heilung vor. Daraus folgt, daß es zum Kollektiv der endgültig heilbaren Kinder gehörte und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - 98-99% - lebenslang und endgültig hätte geheilt und gerettet werden können.
Die Kindeseltern haben kein Recht, über Tod und Leben der eigenen Kinder zu entscheiden. Sie dürfen insbesondere nicht in einer uneinsichtigen Rechthaberei trotz offensichtlich tödlichem Verlauf angesichts ständiger Verschlechterung des kindlichen Gesundheitszustandes verharren, sondern haben als wichtigstes Rechtsgut das Leben ihres Kindes zu schützen und dieses rechtzeitig zur lebensrettenden Behandlung in die Klinik zu bringen.
Kommen die Kindeseltern ihren Pflichten nicht nach, ist es Aufgabe der Behörden, dem Kind zu seinem Lebensrecht zu verhelfen.
Die Behörden haben bei der durchaus möglichen Rettung des Kindes kläglich versagt. Die Journalistin Kustermann, ein unseriöser Heilpraktiker, ein skrupelloser Rechtsanwalt, sensationsgeile Journalisten und die uneinsichtigen Kindeseltern - entfachten eine derartige öffentliche Hetze, daß die Behörden sich nicht trauten, ein zweites Mal einzugreifen und das Leben des Kindes zu retten.
Die Staatsanwaltschaft machte sich den Unsinn zu eigen, daß es sich bei dieser Quacksalberei und Scharlatanerie um "Naturheilverfahren" und somit um einen "Methodenstreit" bei gleichwertigen "Therapieformen" gehandelt habe. Es habe halt einen "Meinungsstreit" über "Therapieformen" gegeben und man wisse schließlich nicht, ob die moderne Chemotherapie geholfen hätte. Die Täter wurden aufgrund des Versagens der Staatsanwaltschaft für diesen grausamen Mord durch Unterlassen nie zur Rechenschaft gezogen.
Diese lebensrettende Chemo-Therapie war und ist folglich zwingend indiziert. Es gibt nichts Besseres. Ihre Unterlassung führt immer zum Tod.
Die unerfreulichen Nebenwirkungen der Chemotherapie müssen zwecks Lebensrettung in Kauf genommen werden. "Naturheilverfahren", Homöopathie und anderer Hokuspokus sind wirkungslos.
Die irregeführten Kindeseltern wurden von der Journalistin Kustermann und durch den Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke aus Köln unterstützt, der als "Patientenanwalt" auftrat. Kustermann gerierte sich als "Vorsitzende" eines angeblichen Patientenschutzvereins und behauptete, die lebensrettende Therapie sei ein Mord auf Raten. Auch pöbelte sie gegen die Ärzte und schmähte sie als "Chemotyrannen". Kustermann führte auf ihrer Internetseite, deren Text hier zunächst zitiert wird, folgendes aus:
Seit dem 9. Oktober 1991, dem 1. Tag der 1. Flucht des Herrn Scharpf mit Katharina, ist die 1. Vors. Helma Kustermann Akteurin dieses über deutsche Grenzen bekannten "Falles" als Symbol für Widerstand gegen Staatsanwaltschaft und "Chemo-Tyrannen".
Den Eltern war das elterliche Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Betreiben der "behandelnden Chemo-Ärzte" gerichtlich entzogen worden, weil diese verantwortungsbewußten und liebenden Eltern des Kindes Katharina wegen der nachweislichen Qualen und des furchtbaren Leidens ihrer 3jährigen Tochter infolge der "Chemo-Therapie" für Katharina eine Erholungspause von der "Chemo-Therapie", von den Qualen, von dem furchtbaren Leiden wollten.
Den Eltern Scharpf wurde mit Hilfe der 1. Vorsitzenden und dem renommierten Patientenanwalt Dr. Georg Meinecke nach 4 Wochen des Widerstandes gegen den Sorgerechtsentzug - Herr Scharpf flüchtete mit Katharina vor deutschen Chemo-Ärzten und deren "Zwangs-Chemo-Therapie" nach Amerika - gerichtlich das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zuerkannt.
Die Deutsche Presse - Deutsche Journalisten/innen - hat sich vorbildlich und lehrbuchhaft (außer BILD) im Falle der Scharpfs gemäß ihrem Leitsatz "Tu Deinen Mund auf für die Stummen und für die Sach´ aller, die verlassen sind" für das 3jährige Kind Katharina, für die Eltern engagiert und hat den größten Anteil an der Wahrung der, in einer Demokratie würdigen, elterlichen Rechte.
Kurze Zeit nach dieser Hetze war das Kind tot. Es ist an einem qualvollen Erstickungsvorgang durch die akute lymphatische Leukämie (ALL) infolge des Entzugs der lebensrettenden Chemotherapie verstorben.
Der Fall hatte internationales Aufsehen erregt, weil der Vater aus Angst vor einer Chemotherapie-Zwangsbehandlung in Deutschland mit seiner Tochter in die USA geflüchtet war. Die Flucht hatte im vergangenen Jahr heftige Diskussionen unter Medizinern und Juristen ausgelöst. Die Eltern des Kindes, Hildegard und Alban Scharpf, brachen die Chemotherapie ab und ließen nur noch eine homöopathische Behandlung durch Fachärzte zu.
Unser Kommentar:
Seit der Steinzeit: Keine Naturheilung bei Krebs
Die ohnehin umstrittene Homöopathie und anderer Hokuspokus ist bei Krebs wirkungslos. Das hat schon das frühere Reichsgericht festgestellt.
Die Eltern des Kindes, Hildegard und Alban Scharpf, brachen die Chemotherapie ab und ließen nur noch eine homöopathische Behandlung durch Fachärzte zu.
Ihre Begründung: "Wir können unserer Tochter die Qualen nicht länger zumuten."
Unser Kommentar:
Chemo belastend - aber lebensrettend
Die Chemotherapie ist keine Wohlfühlbehandlung. Die Qualen und belastenden Nebenwirkungen müssen zur Lebensrettung in Kauf genommen werden. Da müssen die Kinder leider durch.
Daraufhin war ihnen Ende 1991 vom Amtsgericht Memmingen das Sorgerecht entzogen worden. Das Kind sollte zwangsweise von den Ärzten betreut werden. Doch kurz bevor das Jugendamt das Mädchen zur Therapie abholen konnte, flüchtete ihr Vater und suchte mit der Vierjährigen sowie der Oma eine Fachklinik in Amerika auf.Die Familie kehrte erst in die Bundesrepublik zurück, als der Sorgerechtsentzug aufgehoben wurde. Die Eltern hatten zuvor versichert, Katharina werde fachgerecht weiterbehandelt.
Nach dem Aufenthalt in den USA galt die Kleine als geheilt. Tatsächlich machte das Mädchen einen gesunden und munteren Eindruck, als sie nach Deutschland zurückkehrte.
Unser Kommentar:
Auch US-Kinik warnt vor Tod
Von Heilung konnte keine Rede sein. Auch in den USA, von der Mayo-Klinik, waren die Eltern darüber belehrt worden, daß Katharina ohne Chemotherapie sterben wird.
Nr. 169 (HA) vom 23.07.1993 Seite 24
Arzt will Kathis Eltern verklagen
dpa Ulm - Unglaublich, als ob die Eltern der kleinen Katharina (5) nicht schon genug Kummer hätten. Jetzt wurde bekannt, daß der Chefarzt der Kinderklinik Memmingen Hildegard und Alban Scharpf vor einigen Monaten mit einer Strafanzeige gedroht hatte, falls das krebskranke Kind sterben sollte.
Ob es zu einer Anzeige kommt, "kann ich derzeit noch nicht sagen", so Rainer Burghard gestern. Der Chefarzt hatte 1991 bei Abbruch der Chemotherapie gewarnt, das Kind werde ohne weitere Behandlung sterben.
Tatsächlich ist das leukämiekranke Mädchen aus Markt Rettenbach im Unterallgäu am Mittwoch plötzlich an Herzversagen gestorben (wir berichteten).
Unser Kommentar:
Rückfall bei mangelhafter Kontrolluntersuchung
Katharina ist nicht „plötzlich“ an Herzversagen gestorben, sondern der Tod hatte sich längere Zeit angebahnt, war aber aufgrund mangelhafter Kontrolluntersuchungen nicht rechtzeitig erkannt worden.
Wie eine Angehörige der Familie sagte, war Kathi zu Hause schlecht geworden. Sie wurde daraufhin mit dem Notarztwagen in die Kinderklinik gebracht - vergeblich.
Unser Kommentar:
Katharina kam als Leiche in die Klinik
Der Hausarzt versuchte in der Wohnung vergeblich eine Reanimation. Katharina kam als Leiche in die Kinderklinik.
Nr. 170 (HA) vom 24.07.1993 Seite 48
Leiche gegen Willen der Eltern
obduziertKati findet keine Ruhe
dpa Memmingen - Auch im Tod findet Krebskind Katharina keine Ruhe. Der Fall des leukämiekranken Mädchens aus Markt Rettenbach (Unterallgäu), das Mittwoch überraschend gestorben war, schlägt immer höhere Wellen.
Unser Kommentar:
Mord durch Unterlassen
Katharina ist nicht „überraschend“ gestorben, sondern - wie zu erwarten war - durch den Entzug der lebensrettenden Chemotherapie, also durch einen Mord durch Unterlassen.
Am Freitag wurde die Leiche der Fünfjährigen gegen den Willen ihrer Eltern Alban und Hildegard Scharpf obduziert. Das Landgericht Memmingen verwarf in einem Eilverfahren deren Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft beantragten Obduktion.
Ein Justizsprecher: "Wir wollen die genaue Todesursache des Kindes klären." Offiziell war zunächst Herzversagen angegeben worden.
Kurz bevor Katharina in der Kinderklinik von Memmingen starb, hatte sie zu Hause über plötzliche Übelkeit geklagt. Der Hausarzt unternahm noch in der Wohnung Wiederbelebungsversuche -vergebens.
Unser Kommentar:
Wiederbelebung vergeblich
Katharina ist zu Hause nach vergeblicher Reanimation verstorben und tot in die Kinderklinik eingeliefert worden.
Dr. Rainer Burghard, Chefarzt der Kinderklinik, will sich jetzt überlegen, ob er gegen die Eltern Katharinas Strafanzeige stellt.
Burghard hatte in der Vergangenheit erklärt, das Mädchen werde sterben, wenn die Chemotherapie nicht fortgesetzt wird.
Katharina war nach dem Abbruch der Therapie bei Ärzten in Behandlung, die alternative Heilmethoden anwenden. Bis zu ihrem Tod soll sich Katharina normal und ohne Krankheitssymptome entwickelt haben.
Unser Kommentar:
Wissenschaft gegen Hokuspokus
Alle Ärzte haben auf die Notwendigkeit der Chemotherapie hingewiesen. Es war ein Heilpraktiker, der mit Unterstützung des gemeingefährlichen, kriminellen EX-Anwaltes Dr. Meinecke die Eltern mit Lug und Trug zum Narren hielt. Der tödliche Rückfall wurde aufgrund unzulänglicher Kontrollen nicht bemerkt.
Es handelte sich auch nicht um alternative „Heil"-Methoden, sondern um Scharlatanerie eines Heilpraktikers, der den Eltern falsche Heilungsversprechen gegeben hatte.
Gegen einen Naturheilkundler aus Ulm, der das Mädchen behandelte, ist bereits ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet worden.
Nr. 171 (HA) vom 26.07.1993 Seite 20
Verfassungs-Beschwerde
Eltern von "Krebskind Katharina" kämpfen weiter
dpa München
Abschied von "Krebskind Katharina".
Das an Leukämie gestorbene fünf Jahre alte Mädchen aus Markt Rettenbach (Unterallgäu) wurde am Wochenende beigesetzt.
Zuvor hatten Gerichtsmediziner die Leiche gegen den Willen der Eltern obduziert. Alban und Hildegard Scharpf sehen darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und reichten noch am Sonntag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. In einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht wollen sie erreichen, daß der Beschluß des Landgerichts Memmingen vom Freitag, eine Obduktion vornehmen zu lassen, im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt wird.
Außerdem sollen die Obduktionsbefunde "gegenüber jedermann" unter Verschluß gehalten werden, bis eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt. Ferner sollen die bei der Obduktion entnommenen Organe nicht weiter untersucht werden.
Als "unglaubliche Verletzung der Menschenwürde" bezeichnet die Familie die Tatsache, daß von ihrer Tochter "nur der hohle Körper" beerdigt worden sei. Dies verstoße gegen ihre Weltanschauung als gläubige Christen.
Unser Kommentar:
Verschleierung der Todesursache
Nach dem Tod des Kindes war es Meinecke und seinen Komplizen klar, daß sie Katharina umgebracht hatten. Sie setzten deshalb alles daran, eine Obduktion und den Nachweis der Todesursache infolge des Abbruchs der Chemotherapie zu kaschieren und zu verschleiern.
Nr. 173 (HA) vom 28.07.1993 Seite 32
Katis Eltern verloren in Karlsruhe
dpa Karlsruhe - Die Obduktion der vor einer Woche überraschend gestorbenen leukämiekranken Katharina Scharpf (5) aus Markt Rettenbach (Allgäu) war nicht verfassungswidrig. Da die Eltern eine Chemotherapie für ihr krebskrankes Kind abbrachen, sei ein ärztlicher Fehler oder eine "schuldhafte Verletzung elterlicher Sorgepflichten" als mittelbare Todesursache nicht auszuschließen, urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter. Somit sei die vom Landgericht Memmingen verfügte Leichenöffnung Rechtens und "kein Verstoß gegen die Menschenwürde".
Unser Kommentar:
Bundesverfassungsgericht blickt durch
Das Bundesverfassungsgericht ließ sich im Gegensatz zu den bayerischen Justizbehörden nicht von Meinecke und dessen Komplizen zum Narren halten. Die Obduktion und die histologische / feingewebliche Untersuchung der Organe ergab eindeutig und zweifelsfrei, daß Katharina infolge eines Rückfalls nach Abbruch der Chemotherapie verstorben war.
Aufgrund der dann doch durchgesetzten Obduktion des Kindes Katharina, den die Täter mit allen Mitteln - u.a. mit einer rechtsmißbräuchlichen Verfassungsbeschwerde - zu verhindern versuchten, ergab sich, daß das Kind einen qualvollen Erstickungstod aufgrund der nicht behandelten Leukämie gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft selbst stellte aufgrund des Obduktionsergebnisses in einer Presseerklärung vom 23.09.1993 folgendes fest:
"Die Leukämie in dem weit fortgeschrittenen Stadium führte zu einer schweren Blutarmut (Anämie), bei der nur noch wenige rote, für den Sauerstofftransport geeignete Blutkörperchen gebildet wurden."
Der anatomisch-pathologische Geschehensablauf einer unbehandelten Leukämie ist ganz eindeutig: die krebskrank entarteten weißen Blutkörperchen - deshalb der Begriff Leukämie - überwuchern die roten Blutkörperchen, welche den Sauerstoff von der Lunge in das Gewebe transportieren. Wird dieser krankhafte Prozeß nicht durch die moderne Chemotherapie gestoppt, kommt es durch eine immer weitere Abnahme der roten Blutkörperchen zu einem qualvollen Erstickungstod, der sich bei dem Kind über Monate hinzog und über eine zunehmende Schädigung des Herzens schließlich ein Herzversagen auslöste - wie das beim Erstickungstod typischerweise der Fall ist.
Ein Erstickungstod gehört zu den grausamsten Todesarten überhaupt, insbesondere wenn er sich über Monate hinzieht. Der Tod des Kindes durch Hintertreiben der lebensrettenden Therapie vollzog sich als Erdrosselung in kleinen Schritten in einem außerordentlich qualvollen Sterbevorgang.
Es hat in der gesamten Geschichte der Medizin von der Steinzeit bis heute noch nie auch nur einen einzigen Fall einer Heilung der Leukämie durch Quacksalberei gegeben - auch wenn dieser Hokuspokus irreführend zum "Naturheilverfahren" deklariert wurde. Früher waren alle diese Kinder todgeweiht. Die Erfolgsrate sowohl von Lebensverlängerung als auch von Heilung lag und liegt bei 0 %. So ist es heute auch noch in den Entwicklungsländern, die sich die moderne Medizin mit der Chemotherapie nicht leisten können.
Nr. 32 vom 07.08.1995 Seite 160
"Heimliche Vernunft"
Wie weit dürfen Eltern die Behandlung ihrer Kinder bestimmen?
Auch in deutschen Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, daß sich Eltern gegen die Behandlung ihres Kindes sperren.
So kämpfte vor vier Jahren im bayerischen Markt Rettenbach der Elektromeister Alban Scharpf monatelang mit Medizinern, Richtern und dem Jugendamt um seine von tödlichem Blutkrebs befallene Tochter Katharina.
Zunächst hatten Ärzte in der Ulmer Uni-Klinik das drei Jahre alte Kind ein Vierteljahr lang chemotherapeutisch behandelt. Als die Schmerzen für die Tochter immer quälender wurden, das Gesicht des Mädchens immer grotesker entstellt wurde, holten die Eltern das Kind nach Hause. Ärzte sollten es erst einmal ohne Zytostatika betreuen.
Die um das Leben des Mädchens besorgten Uni-Ärzte schalteten Gerichte und Jugendamt ein. Mit der Chemotherapie, so argumentierten sie, hätte das Kind eine 90prozentige Heilungschance, alternative Methoden würden dagegen den sicheren Tod bedeuten.
Das Memminger Amtsgericht entzog den Eltern das Sorgerecht. Katharina sollte wieder in die Uni-Klinik - zwangsweise.
Daraufhin flüchtete der Vater mit seiner Tochter in die USA, um sie in einer Spezialklinik behandeln zu lassen. Das wiederum genügte den Richtern. Weil die Tochter nunmehr in einer anerkannten Klinik behandelt werde, gewährten sie den Eltern das Sorgerecht zurück.
Unser Kommentar:
Dr. Meinecke hält Richter zum Narren
Die angebliche Behandlung in einer „Spezialklinik“ in den USA war von Meinecke frei erfunden worden, um die Richter zu täuschen und sich den Aufhebungsbeschluß des Sorgerechtsentzugs zu erschleichen. Auch in den USA, in der führenden Mayo-Klinik, waren die Eltern - wie von allen anderen Ärzten - belehrt worden, daß nur die Chemotherapie, die sie weiterhin ablehnten, das Leben des Kindes retten kann.
Als das Mädchen zwei Jahre später starb, entspann sich erneut Streit. Staatsanwälte beschlagnahmten die Leiche und ließen sie gegen den Willen der Eltern obduzieren. Das Karlsruher Verfassungsgericht billigte später die Entscheidung der Behörden, weil ein ärztlicher Behandlungsfehler als Todesursache nicht auszuschließen gewesen sei.
Grundsätzlich ist es Sache der Eltern, über die richtige Behandlung ihres Kindes zu entscheiden. Sie haben die oberste Verantwortung für das Wohl ihres Kindes, nicht die Ärzte.
Anders entscheiden die Gerichte erst, wenn die Eltern das Wohl des Kindes gefährden.
Hilfe bei Gericht können die Ärzte dann einholen, wenn Eltern ihren Kindern den rettenden Eingriff verweigern. Dann geht das Lebensrecht des Kindes vor. "Niemand ist berechtigt", so lautet der Leitspruch der Medizinrechtler, "eigenem Glauben fremdes Leben zu opfern."
Unser Kommentar:
Wahnvorstellungen führten zum Tode
Hier wurde das Leben des Kindes Katharina den Wahnvorstellungen von Meinecke, Kustermann, Dierichs und einer hetzenden Pressemeute sowie eines unseriösen Heilpraktikers geopfert, wobei das Gericht angesichts der Pressehetze einknickte und sich von den Falschinformationen durch Meinecke von einer angeblich fachgerechten Behandlung zum Narren halten ließ.
Naturheilverfahren, Homöopathie, Misteltee, Geheimrezepte, Hokuspokus und anderer Vodoo-Zauber sind wirkungslos. Nur die Chemotherapie rettet das Leben, das hier den Wahnvorstellungen der Hetzer, Lügner und Verleumder geopfert wurde.
Es war ein Mord durch Unterlassen, der nicht verjährt
Das Kind Katharina wurde auf Anstiftung des damaligen Anwaltes Dr. Meinecke der lebensrettenden Behandlung entzogen. Es war ein Mord durch Unterlassen, der bis heute nicht gesühnt ist. Die Kindeseltern und der Anwalt hatten eine Garantenstellung für die Lebensrettung.
Bis heute versuchen wir seit 1991 vergeblich, der bayerischen Justiz bis hoch zum Ministerpräsidenten Markus Söder klar zu machen, daß man auch in Bayern kranke Kinder nicht umbringen darf. Die bayerische Justiz versucht seither, den Skandal von Kindesmord und Justizversagen zu vertuschen.
Das an Blutkrebs (ALL) erkrankte Kind Katharina Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu wurde der wissenschaftlich gesicherten, lebensrettenden Chemotherapie entzogen und dem tödlichen Hokuspokus eines unseriösen Heilpraktikers ausgeliefert. Es ist qualvoll erstickt.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke hat mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern irregeführt und zu ihrer tödlichen Entscheidung des Mordes durch Unterlassen veranlaßt.Wir dokumentieren die einschlägigen §§ 211 iVm. 26 und 13 StGB:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Die Mordmerkmale des § 211 StGB sind in 3 Gruppen einzuordnen: verwerflicher Beweggrund, verwerfliche Begehungsweise und verwerflicher Zweck.
Ein Mord liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt und zugleich ein Mordmerkmal verwirklicht.Es liegen mehre entscheidende Mordmerkmale vor:
Beweggrund, Begehungsweise und Zweck waren verwerflich und erfolgten aus niedrigen Beweggründen.
Meinecke wollte sich als angeblicher „Patientenschützer“ profilieren und seine gemeingefährlichen, kriminellen Wahnideen einer Krebsheilung durch Hokuspokus „beweisen“ mit skrupelloser Unterstützung durch die Journalistinnen Kustermann und Dierichs, die zusammen mit einer kriminellen Pressemeute die Kindeseltern aufhetzten und anstifteten.
Das Treiben der Täter war heimtückisch, denn das Kind war arglos und wehrlos.
Die Todesart war grausam. Ein Erstickungstod gehört zu den grausamsten Todesarten überhaupt.
Die Täter arbeiteten auch mit gemeingefährlichen Mitteln, indem sie die Öffentlichkeit aufhetzten und dadurch die Folgen durch Nachahmer nicht mehr kontrollieren konnten. Gemeingefährliche Mittel sind Mittel, deren Einsatz in der konkreten Situation eine unbestimmte Anzahl von Menschen an Leib oder Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, den die Anwaltskammer nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen hat, ist u.E. als gemeingefährlicher krimineller Verrückter einzustufen, weil er mit Journalisten aus seinem Freundeskreis - so insbesondere der Helma Kustermann und der Helga Dierichs sowie einer fanatisch hetzenden Pressemeute – die Kindeseltern dazu angestiftet hat, das Kind der lebensrettenden Therapie zu entziehen und das Gericht durch Lug und Trug zur Aufhebung des Sorgerechtsentzugs angestiftet und veranlaßt hat.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
Meinecke hatte als damaliger Anwalt ebenso wie die Kindeseltern eine Garantenstellung.
• Straftatbestand durch Unterlassen:
Das Unterlassen muss dem aktiven Tun "entsprechen" (§ 13 Abs. 1 StGB). Das bedeutet, dass der Erfolg, der durch ein Tun eingetreten wäre, durch das Unterlassen in gleicher Weise eingetreten ist.
• Garantenstellung:
Der Täter muss eine rechtliche Pflicht haben, den Erfolg abzuwenden. Diese Pflicht kann sich aus Gesetz, Vertrag oder einer engen Lebensgemeinschaft ergeben (z. B. Eltern, Ehepartner).
• Möglichkeit zum Handeln:
Der Täter muss die Möglichkeit gehabt haben, den Erfolg durch eine Handlung abzuwenden.
• Tatsächlicher Eintritt des Erfolges:
Der Erfolg, der durch ein aktives Tun strafbar gewesen wäre, muss eingetreten sein.
Beispiele:
• Eltern, die ihr Kind ertrinken lassen oder wie bei Katharina ersticken lassen.
Die Normwerte des Hämoglobins - des roten Blutfarbstoffs in den Erythrozyten, des Hb - liegen bei 12 g/dl, bei Katharina lagen sie nur noch bei 3 g/dl.
Die Kindeseltern hätten spätestens in der Endphase des Erstickungsvorgangs ihres Kindes den tödlichen Verlauf erkennen können und erkennen müssen, denn das Kind war dann „weiß wie die Wand“ und leichenblass, weil die Krebs-Leukozyten die roten Blutkörperchen, welche den lebensnotwendigen Sauerstoff transportieren und das Hautkolorit bestimmen, so stark überwuchert hatten, daß die Erythrozyten aufgrund des Hb-Mangels nicht mehr genug Sauerstoff zum Herzen transportieren konnten und dieses deshalb mit tödlichen Folgen versagte. Das zeigte sich auch für medizinische Laien am Hautkolorit. Darauf hätten die Kindeseltern reagieren müssen.
Selbst beim Todeskampf des Kindes hätte dieses durch eine sofortige Bluttransfusion und Wiederaufnahme der Chemotherapie gerettet werden können.
Es liegen folglich die entsprechenden Mordmerkmale des einschlägigen § 211 iVm den § 26 und § 13 StGB vor.
Zur weiteren Bilanz von Dr. Meinecke
Der EX-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke, Köln, verbreitet bis heute bundesweit landauf und landab in unsäglichen Pamphleten seine Wahnidee, daß Krebs durch Geist, Gemüse, Rohkost, vegetarische Ernährung und Naturtherapie geheilt werden könne. Das ist nicht der harmlose Spleen eines armen Irren sondern ein gemeingefährlicher, todbringender Wahn, der dazu führte, daß Dr. Meinecke die irregeführten Eltern unterstützte, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt. Der Tod ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Er ist bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.
In seinem krankhaften Haß auf die moderne, wissenschaftlich begründete Medizin diffamiert Dr. Meinecke mit weiteren paranoiden Wahnideen in seinen Pamphleten unter anderem die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, die Gott verboten habe. Er propagiert wissenschaftsfeindlichen Hokuspokus und Humbug sowie Obskurantismus und Scharlatanerie. Seine Söhne Boris und Markus - beide Anwälte - haben sich bis heute von den gemeingefährlichen, tödlichen Wahnvorstellungen ihres Vaters und dessen irren Pamphleten nicht distanziert.
Dr. Meinecke hatte sich beim Allgemeinen Patienten-Verband als "Patientenanwalt" angedient. Nach Kenntniserlangung seiner kriminellen Machenschaften erhielt er Hausverbot mit der Ankündigung, daß er durch die Ordner des Verbandes rausgeworfen wird, sollte er sich nochmals blicken lassen.
Die Anwaltskammer hat Dr. Meinecke nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und aus der Liste der Anwälte gestrichen. Er darf nicht mehr als Anwalt auftreten und sich insbesondere nicht mehr als „Patientenanwalt“ gerieren.
Dr. Meinecke hat in seinem Wahn nicht nur die Patientin Katharina an Leib und Leben geschädigt sondern viele Patienten auch an Hab und Gut.
Die Bilanz dieses „Patientenanwaltes“:
„Mord auf Raten“
Ein totes Kind
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke verbreitet bis zum heutigen Tag landauf und landab insbesondere in unsäglichen Pamphleten seine Wahnideen, daß Krebs durch Geist, Gemüse und vegetarische Ernährung geheilt werden könne, so u.a. mit dem irren Pamphlet „Jesus aß kein Osterlamm“.[1]
Auf der Basis dieses Wahns hat er die irregeführten Eltern Scharpf - sogar mit einer rechtsmißbräuchlichen Verfassungsbeschwerde - unterstützt, die ihr krebskrankes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen, so daß es qualvoll erstickte. Dieses Treiben ist als Mord durch Unterlassen zu werten. Seine Freundin, die Journalistin Kustermann, verkündete - von Dr. Meinecke unwidersprochen -, daß die von der Universität eingeleitete, lebensrettende Therapie angeblich ein „Mord auf Raten“ sei.
Der nunmehrige EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, dem die Anwaltskammer die Zulassung entzog und nicht mehr zur Anwaltschaft zuließ, hat folglich Patienten nicht nur an Hab und Gut sondern auch an Leib und Leben geschädigt. Die Justiz hat bei seinem kriminellen Treiben skandalös versagt. Ohne das Engagement und die Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes, der das gemacht hat, was die Justiz von sich aus hätte tun müssen, wären die kriminellen Machenschaften des Dr. Meinecke und seiner Komplizen nicht aufgeflogen.
Die Kritiker seines kriminellen Treibens pöbelt der Dr. Meinecke mit Beleidigungen, üblen Nachrede und Verleumdungen als geistesgestörte, geschäfts- und prozeßunfähige „Psychopathen“ an, um durch diese Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen die Kritik an seinen kriminellen Machenschaften durch Verdeckungs- und Ermöglichungsstraftaten zu unterlaufen.
Die Auseinandersetzungen zwischen dem Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes e.V. einerseits, der sein Urteil auf die Erkenntnisse der modernen medizinischen Wissenschaft stützt und dem nunmehrigen EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke andererseits, der Scharlatanerie, Obskurantismus, Humbug und Hokuspokus predigt, resultierten aus dessen offensichtlich patientenschädigenden Wahnideen.
Weit schlimmer als der unten ausführlich dargelegte Massenbetrug der kriminellen Vereinigung des Dr. Giese im Zusammenwirken mit dem Dr. Meinecke und weiteren Komplizen an gutgläubigen Patienten war, daß der Dr. Meinecke als promovierter Akademiker (!) - ebenso wie die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Kustermann (Dokumentation Kustermann, siehe dort) - die irregeführten Eltern Alban und Hildegard Scharpf aus Markt Rettenbach im Oberallgäu unterstützten, die ihr an Blutkrebs (akuter lymphatischer Leukämie, ALL) erkranktes Kind Katharina der lebensrettenden Behandlung entzogen, so daß es qualvoll erstickte.[2]
Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug
Der Dr. Meinecke hat gegen den Sorgerechtsentzug der Eltern zwecks Lebensrettung des Kindes Katharina sogar eine Verfassungsbeschwerde wegen angeblicher Verletzung des Elternrechts eingereicht, so als hätten Eltern eine Lizenz zum Töten der eigenen Kinder. Das Kind Katharina war zuvor bis nach Amerika verschleppt worden, um den gerichtlich angeordneten Sorgerechtsentzug zu unterlaufen, durch den die lebensrettende Behandlung sichergestellt werden sollte, die der Dr. Meinecke mit einer Verfassungsbeschwerde zu verhindern versuchte.[3]
Diese Verfassungsbeschwerde wurde von dem Dr. Meinecke nie bestritten, wohl aber wahrheitswidrig von der Richterin Arp vom LG Kiel. Das Treiben des Dr. Meinecke und dessen Verfassungsbeschwerde führte zu einer ausführlichen Presseberichterstattung.[4]
„Naturarzt“ Martin Ernst mit tödlicher „Therapie“
Nach dem Entzug der lebensrettenden Therapie durch Verschleppung des kranken Kindes in die USA ist das Kind bis zu seinem grausigen Tod einem Scharlatan, dem „Naturarzt“ Martin Ernst, ausgeliefert worden, der mit Geist, Gemüse und vegetarischer Rohkost „therapierte“. Bei der zwingend indizierten Therapie hätte das Kind mit Sicherheit nicht nur wesentlich länger gelebt, sondern wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angesichts der Möglichkeiten der modernen Medizin und der konkreten Situation des ansonsten außerordentlich guten kindlichen Gesundheitszustandes geheilt worden.
Der Tod des Kindes, der als Mord durch heimtückisches Unterlassen und Hintertreiben der lebensrettenden Behandlung eines arglosen, wehrlosen und hilflosen Kindes zu werten ist, blieb bis heute ungesühnt. Mord verjährt nicht.[5]
Allerdings ist der Dr. Meinecke juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung! Mord verjährt nicht.
Hokuspokus und Scharlatanerie
Der Dr. Meinecke propagiert aufgrund seiner geistigen Störungen trotz des grausigen Erstickungstodes des Kindes krankhaft uneinsichtig und rechthaberisch auch weiterhin Hokuspokus und Scharlatanerie, Obskurantismus und Humbug, so bei Krankheiten eine Heilung durch den Geist, bei Krebs eine „Therapie“ durch Geist, Gemüse und vegetarische Ernährung mit Rohkost und behauptet, schon Jesus sei Vegetarier gewesen, die Bibel sei gefälscht worden.[6]
Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.
Teuflische Fleischesser
In seinem Pamphlet „Jesus aß kein Osterlamm“ (Dokumentation Meinecke, siehe dort) behauptet er nicht nur, daß die Bibel gefälscht worden sei, sondern führt auch folgendes aus:
„Das widernatürliche Essen von Fleisch ist ebenso vergiftend wie die heidnische Anbetung von Teufeln mit ihren Opferungen und unreinen Festen. Durch Teilnahme wird der Mensch zu Tischgenossen von Teufeln“.[7]
Diese Tiraden sind auch in medizinischer Hinsicht blanker Unsinn. Der Mensch kann aus Pflanzennahrung allein lebenswichtige Stoffe nicht synthetisieren und ist deshalb auf Fleischnahrung oder Vitamin-B12-Ersatz angewiesen. Auch insoweit schädigt der Dr. Meinecke seine Mitmenschen gesundheitlich mit seinen absurden „medizinischen“ Empfehlungen, die durch Vitamin B12-Mangel ebenso zu Siechtum und frühem Tod führen, wie mit der Empfehlung, Krebs mit Geist und Gemüse zu heilen.[8]
Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.
Belehrung des Papstes: Bibel gefälscht
Diesen Unsinn, daß Jesus als Vegetarier kein Osterlamm gegessen haben könne und die Bibel gefälscht worden sei, mit dem er auch per Anschreiben den Papst belehrte, verbreitet er im o.a. angeführten sowie in weiteren aberwitzigen Pamphleten wie „Die Revolution im Gesundheitswesen“. Er ist sich nicht zu schade für diesen und weiteren gemeingefährlichen, demagogischen Blödsinn zwecks Irreführung der Bevölkerung, den er auf BoD - Books an Demand, reine Druckereien ohne Verantwortung für den Inhalt - veröffentlicht, da sich kein Verlag gefunden hat, der sich mit derartigem Unsinn blamieren will.[9]
Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.
Presse- und TV-Hetze
Fernseh-Hetze: „Katharina lebt“
Durch den Dr. Meinecke, der sich als „Patientenanwalt“ gerierte und dessen Komplizen ließen sich infolge des langjährigen Total-Versagens von Anwaltskammer und Justiz auch viele gesellschaftlichen Institutionen einschließlich der Massenmedien vorführen, irreführen, zum Narren halten und versagten ebenfalls. Während des Todeskampfes des kranken Kindes Katharina drehte die Journalistin Helga Dierichs von den ARD - eine gute Bekannte des Dr. Meinecke und Journalistin des Hessischen Rundfunks, eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Anstalt des öffentlichen Rechts (!) - einen üblen Fernseh-Hetzfilm unter dem Titel „Katharina lebt“, in dem die Ärzte, die einen Sorgerechtsentzug erwirkt hatten, um das Leben des Kindes zu retten, infam diffamiert wurden und nach der Ausstrahlung dieser Hetzsendung Morddrohungen erhielten.[10]
Kurze Zeit später war das mißhandelte Kind erstickt. In dem Hetzfilm der Journalistin Dierichs waren die international renommierten Kinder-Onkologen - die Professores Gaedicke und Burghard - in Wort und Bild systematisch geschmäht worden, indem die Bildsequenzen mit Aufnahmen dieser Ärzte gezielt gehässig verfremdet und ihre Stimmen verzerrt wiedergegeben wurden, so daß ein quäkender Ton bei ihren Aussagen entstand.[11]
Die Journalistin Helga Dierichs von den ARD war dem Dr. Meinecke, einem offensichtlich verrückten Anwalt, regelrecht hörig und unterließ es, dessen gemeingefährlichen Wahnideen entgegenzutreten.
Ärzte als „Chemotyrannen“
Die Meinecke-Freundin Kustermann, eine vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin, tat sich besonders mit Schmähungen hervor und beschimpfte die Ärzte u.a. als „Chemotyrannen“.[12]
Als Prof. Gaedicke wegen seiner ärztlichen Verdienste von Ulm an die berühmte Berliner Charite berufen wurde, hatte die die Journalistin Kustermann nichts eiligeres zu tun, als ihn auch dort zu diffamieren. Eine Entschuldigung von dem Dr. Meinecke, sowie der Journalistinnen Dierichs und Kustermann steht bis heute selbst nach dem Tod des Kindes aus.
Hokuspokus
Strafverfahren, Geist und Gemüse gegen Krebs
Im Strafverfahren um den Tod des Kindes erklärte die Staatsanwaltschaft Memmingen Meineckes Hokuspokus und Scharlatanerie wie Heilung durch den Geist und Krebstherapie durch Gemüse und vegetarische Rohkost zu „Therapieoption“ und „Methodenstreit“ und ließ den Dr. Meinecke ungestraft davonkommen. Allerdings ist er juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung!
Nicht nur der Dr. Meinecke sondern auch diese Staatsanwaltschaft geben sich alle Mühe, Zweifel an ihrer Zurechnungsfähigkeit zu wecken. Es ist unglaublich, was sich Justizfunktionäre so alles einfallen lassen und herausnehmen, wenn es gilt, die lieben juristischen Kollegen zu entlasten!
Da die Justiz in einem mehrjährigen Ermittlungsverfahren die Schutzbehauptungen der Täter übernahm, hat der Allgemeine Patienten-Verband im Jahr 2010 mit einer Strafanzeige an die StA gewandt und in einem mehrjährigen Schriftwechsel substantiiert nachgewiesen, daß das Kind Katharina mittels Mord durch Unterlassen und Hintertreiben der lebensrettenden Behandlung umgebracht wurde, da eine Krebsheilung durch Geist und Gemüse ausgeschlossen ist, keine „Therapieoption“ darstellt und somit auch kein „Methodenstreit“ vorliegt.[13]
Das wird die Justiz hoffentlich noch begreifen. Ministerpräsident Dr. Söder hat das Verfahren zur weiteren Veranlassung an den neuen Justizminister weitergeleitet, der sich allerdings bis heute ausschweigt. Die Justiz kann allerdings auch anders, wenn es nicht um juristische Kollegen geht:
In Nürnberg wurden die Verantwortlichen für den Tötungsversuch eines Kindes durch Entzug der lebensrettenden Behandlung von der Justiz zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl das Kind - im Gegensatz zu dem Kind Katharina - überlebte. Die erziehungsberechtigten Täter hatten das kranke Kind ebenfalls mit Scharlatanerie und Obskurantismus sowie Hokuspokus und Humbug „behandelt“. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH 1 StR 624/14 - Entscheidung vom 04.08.2015 - ist dieses Urteil rechtskräftig. Die Täter sitzen im Knast.[14]
Patienten-Massenbetrug
Dr. Giese: 10 000 Patienten betrogen
Der Dr. Meinecke hat jahrelang als Hauptkomplize mit dem Berufskriminellen Dr. jur. Bernhard Giese, einem Juristen in Tübingen, zusammengearbeitet, der einen bundesweiten Massentrug an Patienten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung organisierte und auf Betreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes - allerdings erst nach mehr als 10 Jahren - wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung vom LG Stuttgart rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.[15]
Dr. Giese verschleppte das Strafverfahren mit allen Mitteln, um sein lukratives, kriminelles Geschäftsmodell so lange wie möglich fortsetzen zu können und sich einer strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Der BGH hat das Urteil sodann erst Jahre später bestätigt, StR 146/91.[16]
Zuvor war Dr. Giese bereits vom AG Tübingen wegen der gleichen Delikte verurteilt worden.[17] Er war ferner vorbestraft wegen uneidlicher Falschaussage und unerlaubter Rechtsberatung.[18]
Die strafrechtlichen Verurteilungen erfolgten, weil Dr. Giese wie ein Arzt als „Doktor Giese“ und „Dr. Giese mit Ärzten“ auftrat und als Serienstraftäter von seinen Straftaten lebte, indem er schlußendlich in rund 10 000 Fällen - deren er sich selbst in seinen Veröffentlichungen im Jüngling-Verlag mit einem Buch und einer Lose-Blatt-Sammlung berühmte - von ihm selbst fabrizierte, angebliche „medizinische Sachvständigen-Gutachten“ gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte und mit diesen kriminellen Machwerken die Patienten systematisch betrog.[19] [20]
Z.T. hatte er sogar ärztliche Unterschriften eines Dr. Hofmann in seine „Gutachten“ eingefälscht.[21]
Diese „Gutachten“ enthielten in aller Regel blanken Unsinn, da Dr. Giese als medizinischer Laie die komplexen medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehlerverdacht nicht beurteilen konnte. So hatte er beispielsweise in einem Narkoseprotokoll das Wort „Schock“ gelesen und sogleich daraus gefolgert, daß der Patient einen Schock und somit einen Kreislaufzusammenbruch erlitten habe. Somit läge - so Dr. Giese - ein Kunstfehler vor. Peinlich war nur, daß der Narkosearzt zufällig „Schock“ hieß.
Dieser Massenbetrug von Dr. Giese war nur aufgrund der Unterstützung durch anwaltliche Komplizen wie durch den Dr. Meinecke - Hauptkomplize von Dr. Giese - möglich, welche die kriminellen Machwerke von Dr. Giese bei ärztlichen Haftpflichtversicherungen, Behörden und Gerichten vorlegten und dadurch nicht selten weit höhere Anwaltshonorare erschlichen als Dr. Giese mit ergaunerten Honoraren für seine kriminellen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“.
Hauptkomplize war Dr. Meinecke. Bei dem o.a. Verfahren der Liselotte Schädel gegen den Dr. Meinecke wurde der Dr. Giese als Zeuge gehört und gab an, daß er pro Jahr rund 100 seiner „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ für den Dr. Meinecke anfertige.[22]
Bei rund 10-jähriger Zusammenarbeit resultieren daraus ca. 1000 „Gutachten“ von dem Dr. Giese für den Dr. Meinecke.
Durch diese Machenschaften wurden nicht nur Tausende von Patienten betrogen, sondern auch Tausende von Ärzten unter Überlastung der Justiz mit absurden Verfahren wegen angeblicher Kunstfehler zivil- und strafrechtlich überzogen, weil die Patienten glaubten, von Dr. Giese gerichtsverwertbare „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ mit dem Nachweis von Behandlungsfehlern erhalten zu haben und Klagen einreichten sowie Strafanzeigen erstatteten.
Gleichwohl verharmlost und „verniedlicht“ die irregeführte Richterin Arp vom LG Kiel das kriminelle Treiben des Serienstraftäters „Doktor Giese“ - ein Komplize des Dr. Meinecke - dahingehend, daß dieser „nur“ wegen 7 Fällen (!) von Patientenbetrug und strafbarer Werbung rechtskräftig verurteilt wurde, wobei sie ausdrücklich hinter den 7 Fällen ein Ausrufezeichen setzt, um zu suggerieren, daß es nur wenige Fälle gewesen seien, obwohl der Allgemeine Patienten-Verband vorgetragen hatte, daß er bei der StA Tübingen eine Verfolgung aller Fälle angeregt hatte, woraufhin diese lakonisch mitteilte, daß sie wegen Dr. Giese kein extra Dezernat einrichten könne.[23]
Es ist im übrigen gängige strafrechtliche Praxis, bei einem Massenbetrug die wichtigsten Fälle herauszugreifen und exemplarisch abzuurteilen, um die Justiz nicht zu überlasten. Das weiß jeder aufgeweckte Jurastudent. Das müssen auch die Richterin Arp und die Richterinnen Dres. von Milczewki, Trachsler, Hagedorn und Sticken wissen und folglich die exemplarische Verurteilung des Dr. Giese erkennen. Für die Verharmlosung und Verniedlichung der Machenschaften des Dr. Giese unter Hinweis auf „nur“ 7 Fälle des ausgeurteilten Betrugs besteht folglich keine Veranlassung.
Selbst wenn es „nur“ 7 Fälle gewesen wären, hätte Dr. Meinecke nicht mit diesem Betrüger zusammenarbeiten dürfen. Das müssen auch die Richterin Arp und die Richterinnen Dres. von Milczewki, Trachsler, Hagedorn und Sticken wissen und hätten folglich den Dr. Meinecke angesichts des Strafurteils gegen Dr. Giese zur Unterlassung seiner Schmähungen, Diffamierungen, Lügen und Verleumdungen verurteilen müssen.
Es ist leider richtig, daß vielfach ärztliche Sachverständige bei Kunstfehlern zu Gefälligkeitsgutachten neigen, was u.a. vom BGH gerügt wurde. Das Problem kann aber doch nicht dadurch gelöst werden, daß medizinische Laien anfangen, „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ zu erstatten und an gutgläubige Patienten im Rahmen eines bundesweiten Massenbetrugs zu verkaufen.
Vorstand im Schwindelverein DPS
Der Dr. Meinecke war vor seiner jahrelangen Zusammenarbeit mit dem Berufskriminellen Dr. Giese und dessen krimineller Vereinigung sowie vor seinem Zusammenwirken mit dem Serienstraftäter Rechtsanwalt „Graf von Lusi“, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte, Vorstandsmitglied bei gesamtschuldnerischer Haftung im bundesweit tätigen Schwindelunternehmen
„Deutscher Patienten-Schutzbund (DPS)“.
Dort mußte er wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten. Der Verein mit fast tausend Mitgliedern endete im Bankrott.[24]
Die Mitglieder wurden um ihre Beiträge geprellt und erhielten keine Gegenleistung.[25]
Der spätere Geschäftsführer Schumacher wurde rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt und hat sich ins Ausland abgesetzt.[26]
Der Dr. Meinecke dagegen wurde trotz gesamtschuldnerischer Haftung des Vereinsvorstandes weder zur Rechenschaft noch zur Verantwortung gezogen. Allerdings ist er juristischer Kollege und war „Organ der Rechtspflege“ mit dem Privileg der Rechtsberatung! Auch die Massenmedien verschwiegen, daß er Vorstandsmitglied dieses Betrugsvereins gewesen war.
Seine Vertraute, die Journalistin Kustermann, war Funktionärin dieses Schwindelunternehmens. Sie ist vielfach rechtskräftig vorbestraft, so wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen.[27]
Sie pöbelte u.a. die Professores Gaedicke und Burghard, die das Leben des Kindes Katharina durch einen Sorgerechtsentzug zu retten versuchten, als angebliche „Chemotyrannen“ an.[28]
Die die Journalistin Kustermann ist - ebenso wie der Dr. Meinecke in seinem Wahn - gemeingefährlich.
Besprechung mit Rechtsanwalt „Graf von Lusi“
Der Dr. Meinecke hatte auch keine Probleme, ausgerechnet mit dem Serienstraftäter Rechtsanwalt Leopold Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ eine Besprechung zur Förderung des Patientenschutzes durchzuführen.[29]
Rechtsanwalt Dammholz hatte sich durch Unterschriftsfälschung einen Adelstitel erschlichen, trat sodann als Rechtsanwalt „Graf von Lusi“ auf, narrte die Justiz und spezialisierte sich regelrecht auf Patientenbetrug. U.a. hatte er das Schmerzensgeld einer Patientin, der durch einen Behandlungsfehler beide Brüste amputiert worden waren, in Höhe von 20 000 DM unterschlagen und für sich verbraucht.[30]
Die Anwaltskammer ließ ihn zunächst trotz ständiger Beschwerden des Allgemeinen Patienten-Verbandes rund 1 Jahrzehnt gewähren und schloß ihn erst aus der Anwaltschaft aus, als er auf Betreiben des Allgemeinen Patienten-Verbandes rechtskräftig zu einem Jahr und 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war und in der Justizvollzugsanstalt Kassel seine anwaltliche Karriere beendete.[31]
Psychoterror gegen kritische Patienten
Da Dr. Giese seine strafbare Werbung hauptsächlich in der Boulevard-Presse mit einem entsprechend einfältigen Klientel betrieb, hatte er von diesen gutgläubigen Patienten wenig zu fürchten. Wenn er aber doch einmal an Patienten geriet, die sein kriminelles Geschäftsmodell durchschauten, ihn kritisierten und ihre Honorarzahlungen zurückhaben wollten, wurden sie von Dr. Giese mit Unterstützung durch den Dr. Meinecke und dessen Freundin - der Journalistin Kustermann - systematisch bedroht und unter Druck gesetzt, so u.a. und insbesondere die Frau Liselotte Schädel, die sich dann nach Strafanzeige und einer Zivilklage gegen Dr. Giese nicht mehr traute, auch gegen den Dr. Meinecke vorzugehen, der in ihrem Fall den Dr. Giese für ein „Gutachten“ beauftragt hatte.[32]
Am Anfang seiner kriminellen Karriere hatte es Dr. Giese mit Unterstützung des Dr. Meinecke sogar fertig gebracht, Patienten durch einige Gerichte, die er irregeführt und zum Narren gehalten hatte, zur Zahlung seines Honorars für seine betrügerischen „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ durch mehrere Landgerichte und sogar zwei Oberlandesgerichte (!) verurteilen zu lassen, deren sich der Dr. Meinecke im prozessualen Schriftwechsel berühmte, obwohl er weiß, daß auch diese Urteile durch Prozeßbetrug erschlichen wurden.
Das änderte sich erst, als der Allgemeine Patienten-Verband diese kriminellen Machenschaften aufdeckte und öffentlich machte, um gutgläubige Patienten zu schützen.[33]
Der Dr. Meinecke berühmte sich dieser o.a. Urteile irregeführter Gerichte zur Honorarzahlung an Dr. Giese im prozessualen Schriftwechsel, um den Dr. Giese - nachweislich einen skrupellosen Kriminellen - auch jetzt noch als „Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ hinzustellen. Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.
Falsche Versicherungen an Eides statt bei rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren
Dr. Giese versuchte mit Unterstützung des Dr. Meinecke nach der Warnung vor seinem kriminellen Treiben, den Allgemeinen Patienten-Verband durch eine bundesweite Serie von Unterlassungsklagen „kaputt zu prozessieren“ und mundtot zu machen.
Überall dort, wo der Allgemeine Patienten-Verband vor der kriminellen Vereinigung gewarnt hatte, wurde er auf Unterlassung verklagt.[34]
Dr. Giese ließ auch in zivilrechtlicher Hinsicht durch Prozeßbetrug keine Straftat aus:
Er erschlich sich in Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Warnungen vor ihm und seinen Komplizen bundesweit - so in Marburg, Hamburg, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart, Aachen und Hamm - durch falsche eidesstattliche Versicherungen teilweise und vorübergehend obsiegende Entscheidungen, die er sofort in die Presse lancierte, um diese glauben zu machen, daß die Warnungen vor ihm unberechtigt und in gerichtlichen Verfahren verboten worden seien.
In den nachfolgenden späteren Hauptsacheverfahren mit Sachurteilen bei hohen Streitwerten hat er alle Verfahren samt und sonders verloren - sowohl die Hauptsacheverfahren selbst als auch die sodann aufgehobenen Entscheidungen in den vorhergehenden, von ihm erschlichenen Verfügungsverfahren. Dr. Giese hatte auch sämtliche Kosten aller Verfahren zu übernehmen, die er mit hohen Streitwerten eingeleitet hatte.[35]
Er endete schließlich im Bankrott und mußte den Offenbarungseid leisten, so daß die von ihm in Tausenden von Fällen betrogenen Patienten nicht einmal mehr Schadensersatz gegen ihn durchsetzen konnten, weil die Justiz trotz eindeutigem Sachverhalt Jahre brauchte, um Dr. Giese zu verurteilen!
Fanatische Hetzkampagnen gegen Kritiker und falsche Verdächtigungen
Der Dr. Meinecke - ein „Organ der Rechtspflege“, von Anwaltskammer und Justiz jahrzehntelange gedeckt und nur deshalb fälschlicherweise ernst genommen - reagierte mit seinen Komplizen auf Warnungen vor seinem Treiben und dem seiner Kumpane unter Übernahme der Verleumdungen durch Dr. Giese ebenfalls mit einer fanatischen Hetzkampagne, einer Flut von falschen Strafanzeigen, rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren und diffamierte unter Bestätigung der Hetze von Dr. Giese seinen Kritiker, den Arzt und Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes, als geistesgestörten „Psychopathen“ und verrückten, prozeßunfähigen Geistesgestörten, um auch seine Machenschaften beim Zusammenwirken mit den o.a. Straftätern zu kaschieren.
Zunächst antworteten der Dr. Meinecke und seine Komplizen auf die Warnungen und die berechtigte Kritik an ihrem betrügerischen und tödlichen Treiben sowie ferner auf die schließliche bundesweite Presseveröffentlichung des Allgemeinen Patienten-Verbandes vom 21.11.1989 (Dokumentation Meinecke, siehe dort) mit - bereits auf den 1. Blick - absurden Strafanzeigen bzw. falschen Verdächtigungen bei der Marburger Staatsanwaltschaft, die offensichtlichen Unsinn enthielten und niemals und in keinem Fall zur Eröffnung von Ermittlungsverfahren hätten führen dürfen, gleichwohl von der Staatsanwaltschaft Marburg zu riesigen und langwierigen Ermittlungsverfahren aufgebläht wurden, so daß sich u.a. der Dr. Meinecke sodann die Aktenzeichen der Verfahren zum Zweck einer öffentlichen Diffamierungskampagne geben lassen konnte.[36]
Bei Rückfragen der von dem Dr. Meinecke an die Presse durchgestochenen Aktenzeichen bestätigte die Marburger Staatsanwaltschaft die laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und agierte objektiv als Handlanger dieser Straftäter, indem sie entsprechende Presseberichte über diese - von dem Dr. Meinecke und Komplizen rechtsmißbräuchlich durch falsche Verdächtigungen inszenierten - 24 Strafverfahren auf diese Weise ermöglichte. Schlußendlich mußten alle Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt werden, was von vornherein klar ersichtlich war. Alles war „erstunken und erlogen“, was Meinecke und dessen Komplizen erfunden hatten, um dem Allgemeinen Patienten-Verband zu schaden. Es war kein Körnchen Wahrheit daran.[37]
Die Gegenanzeigen wegen dieser falschen Verdächtigungen schmetterte die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ab statt diese Verleumder zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings sind der Dr. Meinecke und dessen Komplizen juristische Kollegen!
Kriminelles Gesundheitszeugnis von Dr. med. Kivi im Auftrag des Dr. Meinecke
Um sodann Sachurteile zu vermeiden und sich Prozeßurteile zu erschleichen, behauptete der Dr. Meinecke vor und selbst nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese, nur Verrückte mit Wahnvorstellungen könnten dem Dr. Giese Patientenbetrug und strafbare Werbung vorwerfen, da Dr. Giese „ein Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ sei. Seine Kritiker seien folglich „Psychopathen“ sowie verrückt, geistesgestört und prozeßunfähig.
Dies sind Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich sind.
Diesen Unsinn ließ er sich durch ein kriminelles Privatgutachten des - später naturalisierten - russischen Psychiaters Dr. Mihail Kivi aus der ehemaligen Sowjetunion bestätigen, der gegen hohes Honorar von dem Dr. Meinecke ein strafrechtlich relevantes Gesundheitszeugnis ohne Untersuchung per Ferndiagnose - schon deshalb kriminell - verfaßte und gegen lukrative Bezahlung durch den Dr. Meinecke bestätigte, was Dr. Giese und dessen Hauptkomplize, Dr. Meinecke, hören wollte, nämlich, daß die Kritik an Dr. Giese und dessen Komplizen Zeichen geistiger Störung sei.
Der BGH hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsgerichts jedes Gesundheitszeugnis als unwahr und kriminell eingestuft, das ohne Untersuchung erstellt wurde. Das RG hatte über eine Fallgestaltung zu entscheiden, bei der ein Arzt Prostituierten die Freiheit von Geschlechtskrankheiten ohne Untersuchung bestätigt hatte und deshalb angezeigt wurde. Im Strafverfahren stellte sich heraus, daß die Prostituierten tatsächlich frei von Geschlechtskrankheiten waren, woraufhin der Arzt geltend machte, daß seine Diagnose richtig gewesen sei. Das ließ das RG nicht gelten mit der Begründung, daß der Arzt ohne Untersuchung weder Befund noch Diagnose haben konnte und folglich ein falsches Gesundheitszeugnis abgegeben hat.
So liegt es bei dem kriminellen Privatgutachten des Dr. Kivi.
Mit diesem Privat-Gutachten des Dr. Kivi und des falschen Gesundheitszeugnisses erschlichen sich die Komplizen des Dr. Meinecke - Rechtsanwalt Korioth und die Journalistin Kustermann - falsche Entscheidungen des irregeführten OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug über ein non liquet.
Alle anderen Zivilgerichte haben die Rüge der Prozeßfähigkeit durch den Dr. Meinecke und dessen Komplizen rundweg und ausnahmslos zurückwiesen. Die Einzelheiten wurden substantiiert unter Beweisantritt bereits im prozessualen Schriftwechsel aufgeführt, auf die Bezug genommen wird, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
Diese isolierten Ausnahmeentscheidungen basierten - wie oben dargelegt und nachgewiesen - einerseits auf der Irreführung des OLG Köln und andererseits des OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel durch den Dr. Meinecke und dessen Komplizen mittels Prozeßbetrug im Rahmen von Verdeckungs- und Ermöglichungsstraftaten, weil sich Dr. Meinecke für Dr. Giese vor dessen Verurteilung verbürgt und diesen als „Patientenschützer mit historischen Verdiensten um den Patientenschutz“ vorgestellt sowie behauptet hatte, nur Verrückte und Psychopathen könnten an Dr. Giese und an der Zusammenarbeit des Dr. Meinecke mit Dr. Giese Kritik üben.
Auch dies sind Tatsachenbehauptungen, da sie dem Beweis zugänglich sind.
Zum Zeitpunkt der Entscheidungen einerseits des OLG Köln und andererseits des OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel war Dr. Giese noch nicht rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Den Gerichten lag gegensätzlicher Parteivortrag vor. Der zivilrechtlich beweispflichtige Allgemeinen Patienten-Verband hatte den Beweis für seine Behauptung erbracht, daß Dr. Giese ein Straftäter ist, weil er keine „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ erstellen kann und der Dr. Meinecke sein Komplize ist, was von Dr. Giese und dem Dr. Meinecke vehement bestritten wurde.
Deshalb ging das irregeführte OLG Köln rechtsirrig und rechtsblind von einem Meinungskampf aus und räumte dem Dr. Meinecke mit der Schmähung „Psychopath“ ein Gegenschlagsrecht ein.
Das irregeführte und zum Narren gehaltene OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel entschied aufgrund des kriminellen Gutachtens des Russen Dr. Kivi angesichts der gegensätzlichen Parteipositionen vor der strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese mit einem Prozeßurteil über ein non liquet, das nach der strafrechtlichen Verurteilung von Dr. Giese nie ergangen wäre und sowohl durch dessen Verurteilung als auch durch die Feststellung des Amtsarztes Dr. Schulz widerlegt wurde.[38]
Das 64-seitige Strafurteil liegt hier vor.[39]
Die spätere rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung von Dr. Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat dieses kriminelle Privat-Gutachten des Dr. Kivi und die Ausnahmeentscheidungen der beiden o.a. OLG-Gerichte Köln und Frankfurt schlagend widerlegt und die Tatsache bestätigt, daß Dr. Giese ein Straftäter war, der mit seinen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung organisiert hatte und mit dem Dr. Meinecke nicht zusammenarbeiten durfte, so daß die Kritik des Allgemeinen Patienten-Verbandes berechtigt war.
Desweiteren hat nach der Verurteilung von Dr. Giese der Amtsarzt Dr. Schulz erwartungsgemäß bestätigt, daß die Kritik an Dr. Giese und dessen Komplizen kein Zeichen einer geistigen Störung der Kritiker des Dr. Giese und des Dr. Meinecke ist.[40]
Damit war die gesamte Lügen- und Verleumdungskampagne durch Dr. Giese und dessen Komplizen - Hauptkomplize war der Dr. Meinecke - zusammengebrochen und das kriminelle Gutachten des Dr. Kivi sowie die beiden o.a. OLG-Ausnahmeentscheidungen - OLG Köln und OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel - zweifelsfrei widerlegt.
Zugleich waren Dr. Kivi und der Dr. Meinecke und dessen Komplizen Rechtsanwalt Korioth und Kustermann als Straftäter entlarvt, weil Dr. Kivi gegen hohes Honorar ein falsches Gesundheitszeugnis erstellt und der Dr. Meinecke und dessen Komplizen Rechtsanwalt Korioth und Kustermann dieses gegen den Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes verwendet hatten.
Diese durch Prozeßbetrug erschlichenen, uralten Urteile beim OLG Köln und OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel werden aber nach wie vor von dem Dr. Meinecke kolportiert, der nach wie vor seinen Kritiker, den Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes, als „Psychopathen“ und als verrückt, geistesgestört und prozeßunfähig diffamiert, weil der Allgemeinen Patienten-Verband das Treiben dieser Kriminellen aufdeckte, kritisierte und davor warnte.
Der Dr. Meinecke war jahrzehntelang als „Organ der Rechtspflege“ tätig, indem er mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ und weiteren anwaltlichen Komplizen einen bundesweiten Massenbetrug organisierte.
Der Dr. Meinecke war nachweislich der folgenden Chronologie auch umfassend von dem Arzt und Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes über den Dr. Giese und dessen Komplizen aufgeklärt und angesichts seiner paranoiden Uneinsichtigkeit mehrfach persönlich ärztlich exploriert worden, bei denen sich dessen geistige Störungen ergaben.
Spätestens bei der Zusammenarbeit von Meinecke mit dem Berufskriminellen „Dokor Giese“ hätten Anwaltskammer, Staatsanwaltschaft und Justiz nicht nur gegen Giese, sondern auch gegen Meinecke vorgehen müssen. Allerdings hat dieser gute Freunde bei den Behörden.
Der "Doktor Giese" verdiente sich mit seinen Straftaten den Lebensunterhalt und war somit als Berufskrimineller tätig. Auf Kritik an seinem Treiben behauptete er, er sei ein "Patientenschützer" mit den edelsten Absichten, seine Kritiker dagegen unzurechnungsfähig, geistesgestört, prozeßunfähig und der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes sei ein "Psychopath". Meinecke machte sich diese Schmähung zu eigen und verbürgte sich in einer Unterlassungsklage für Giese. Die Justizbehörden Kölns ließen ihm deshalb vor der strafrechtlichen Verurteilung von Giese diese Schmähung als "Meinungsäußerung" unter der Voraussetzung einer unveränderten Sachlage durchgehen. Mit der strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat sich die Sachlage aber grundlegend geändert, so daß diese Schmähung jeglicher Grundlage entbehrt.
Es war offenkundig, daß der „Doktor Giese“ einen beispiellosen, bundesweiten Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisierte. Auf unsere frühen, bundesweiten Warnungen vor Giese noch vor dessen Verurteilung teilte uns der o.a. Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke gleichwohl folgendes mit:
„ ... Herr Dr. Giese empfiehlt Patienten, welche glauben, Opfer von Kunstfehlern zu sein und sich deswegen direkt an das Institut für Kunstfehlerbegutachtung gewendet haben, schriftlich an mich – wenn diese Person aus Nordrhein Westfalen oder dem norddeutschen Raum, stammen – unter Hinweis darauf, daß ich als Rechtsanwalt in der Vertretung kunstfehlergeschädigter Opfer besonders erfahren sei und auch klären könne, ob die Erteilung eines Gutachtenauftrages an das Institut sinnvoll sei oder nicht. Setzen sich diese Interessenten dann mit mir in Verbindung, kommt es meistens dazu, weil sachgerecht, daß ich dem jeweiligen Mandanten empfehle, über mich das Institut mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, während ich die außergerichtliche anwaltliche Vertretung und Beratung des Patienten im übrigen übernehme.
Auf diese Weise hat sich eine äußerst fruchtbare Zusammenarbeit ergeben. Ständig verweist Herr Dr. Giese Patienten an mich. Ständig erteile ich im Auftrage meiner Mandanten Gutachtenaufträge an Dr. Gieses´s Institut. ...“
Selbst nach der Anklageerhebung gegen Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung legte Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke nochmals wie folgt nach:
„ ... Dr. Giese hat sich meiner Überzeugung nach auf dem Gebiet des Patientenschutzes historische Verdienste erworben. Die bisherigen Früchte seiner Tätigkeit in seinem Institut sind einzugartig (ca. 1800 erstattete Gutachten) Sammlung einschlägiger auch unveröffentlichter Urteile (hunderte, die demnächst veröffentlicht werden) p.p.
Die mir bekannte Anklage wegen Betrugs ist offensichtlich haltlos und nur verständlich aufgrund der Kampagne, die die Ärztefunktionäre – gern unterstützt von Haftpflichtversicherungen gegen ihn führen. Die negative Kritik an ihm ist Wasser auf die Mühlen seiner Gegner, zumal sie auch noch aus dem Lager der Patienten kommt.“
Schließlich erklärte der Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke den „Doktor Giese“ sogar zum „Edelstein“. Erst nach mehrjähriger Zusammenarbeit trennte er sich von diesem Massenbetrüger. Das Ausmaß dieses weltweit einmaligen Massenbetrugs an gutgläubigen Patienten war nur durch Unterstützung von Meinecke und anderen Anwälten möglich.
Da sich der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke als völlig uneinsichtig erwies, hat der Allgemeine Patienten-Verband e.V. zum Schutz gutgläubiger Patienten bereits damals vor mehr als 30 Jahren - also Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts - folgende im nachfolgenden Zitat wiedergegebene Warnung in den Massenmedien veröffentlicht, an deren Berechtigung sich angesichts des weiteren Geschehensverlaufes mit der schließlich rechtskräftigen Verurteilung des „Doktor Giese“ wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung kein Zweifel bestehen konnte und bestehen kann:
W A R N U N G
Der Allgemeine Patienten-Verband hatte bereits in dem von uns im renommierten Fischer-Verlag herausgegebenen Taschenbuch "ÄRZTEFEHLER - PFUSCHEN UND VERTUSCHEN" vor Juristen gewarnt, die sich als "Patientenschützer" aufspielen, tatsächlich jedoch höchst seltsame Geschäfte betreiben. Zum neuesten Sachstand teilt der Verband folgendes mit:
Rechtsanwalt Dr. jur. Georg Meinecke, KölnMeinecke hatte sich uns als "Patientenschützer" angedient. Der Allgemeine Patienten-Verband kam ihm "auf die Schliche", als er unsere Warnungen vor Lusi und Giese mit allen Mitteln zu verhindern versuchte. Recherchen ergaben, daß er nachweislich mit Lusi Kontakt gepflegt hat und unstreitig bis zum heutigen Tag mit Giese zusammenarbeitet. Wir haben Meinecke sofort hinausgeworfen. Er erhielt Hausverbot für alle unsere Veranstaltungen mit der Maßgabe, daß er durch unsere Ordner entfernt wird, sofern er sich nicht an dieses Hausverbot hält. Die Zusammenarbeit zwischen Meinecke und Giese soll an einem konkreten Fall erläutert werden: die Patientin Liselotte Schädel, Am Freistein 13, 4020 Mettmann, Tel.: 02104 - 72266 hatte sich gutgläubig an Meinecke gewandt, nachdem dieser u.a. in Illustrierten als "Patientenschützer" aufgetreten war.
Meinecke behauptete als Jurist (!) sogleich, daß Frau Schädel Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sei und veranlaßte diese, den Schaden auf rund 600 000.- DM als Streitwert hochzurechnen. Das Anwaltshonorar bemißt sich nach dem Streitwert. Sodann forderte und erhielt er einen anwaltlichen Vorschuß von mehreren tausend Mark.
Als die ärztliche Haftpflichtversicherung einen Schadensausgleich ablehnte, verwies er die gutgläubige Patientin an den "Doktor Giese", der zunächst hinreichende Erfolgsaussichten behauptete, einen Vorschuß abkassierte, danach plötzlich Erfolgsaussichten verneinte und weitere Forderungen stellte. Insgesamt beliefen sich die Forderungen von Giese an Frau Schädel auf rund 1400.- DM. Als sich Frau Schädel über derartige Praktiken bei Meinecke beschwerte, legte dieser das Mandat nieder und verlangte weitere rund 1000.- DM, wobei er Frau Schädel im Falle des Nichtausgleichs seiner Forderung einen Prozeß androhte.
Meinecke hat nachweislich jahrelang von Giese lukrative Mandate zugeschanzt bekommen, während er seinerseits gutgläubige und nichtsahnende Patienten an den "Doktor Giese" verwies. Frau Schädel hat inzwischen einen "Arbeitskreis der Giese-Geschädigten" gegründet und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen (LG Tübingen, Az: - 8 C 321/89 -). Weitere Recherchen ergaben, daß Meinecke, der sich in der Öffentlichkeit gern als Gegner der ärztlichen Standes- und Wissenschaftsfunktionäre darstellt, mit der Ärztekammer zusammenwirkt.
Dr. jur. Bernhard Giese, TübingenDr. jur. Giese führte ein "Institut" in Tübingen unter den unterschiedlichsten, bombastischen Bezeichnungen. Zur Zeit nennt er es "Institut für Medizinschadensbegutachtung Dr. jur. Giese". Er mußte sich in einem Gerichtsverfahren verpflichten, irreführende Bezeichnungen zu unterlassen. Giese hatte sein "Institut" ursprünglich mit einem Arzt und einem Anwalt betrieben und insoweit auch früher günstige Gerichtsentscheidungen erreicht, die er bis zum heutigen Tag herumreicht in der Hoffnung, daß insbesondere gutgläubige Patienten von der weiteren Entwicklung seines "Institutes" keine Kenntnis erlangen.
Wegen unlauterer Praktiken hat sich der Arzt nämlich bald von ihm getrennt. Danach beobachtete der Anwalt, daß Giese als Jurist nunmehr selbst "medizinische Sachverständigen-Gutachten" erstellte, die er mit "Dr. Giese" unterzeichnete und gegen hohes Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte, wobei er pro Tag selbst bei schwierigsten Sachverhalten durchschnittlich ein bis zwei derartiger "Gutachten" fabrizierte. Wegen dieser und weiterer übler Machenschaften wandte sich dann auch der Anwalt mit Entsetzen von Giese ab.
Als dieses Treiben des "Doktor Giese" ruchbar wurde, führte die Kriminalpolizei bei Giese eine Razzia durch und beschlagnahmte stichprobenartig 150 seiner "Gutachten". Davon brachte die Staatsanwaltschaft wiederum stichprobenartig 13 "Gutachten" wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung zur Anklage und verlangte eine Haftstrafe auf Bewährung. Erstinstanzlich wurde Giese wegen dreifachem Patientenbetrug und strafbarer Werbung zu einer Geldstrafe von 9000.- DM verurteilt (LG Tübingen, Az.: - III KLs 26/85 -). Der Bundesgerichtshof hat inzwischen die Verurteilung Gieses wegen strafbarer Werbung bestätigt. Die wegen 13 Fällen von Patientenbetrugs anklagende und Haft auf Bewährung fordernde Staatsanwaltschaft war in der Revision erfolgreich. Die neue Verhandlung steht in kürze an. Die Strafakten von Giese befinden sich zur Zeit beim Landgericht Stuttgart, 7. Strafkammer, Az.: - 7 KLs 132/87 -.
Giese wurde desweiteren erstinstanzlich wegen uneidlicher Falschaussage und rechtskräftig wegen unerlaubter Rechtsberatung verurteilt, da er sich anwaltliche Befugnisse anmaßte, ohne Anwalt zu sein. Er hat noch nicht einmal das zweite juristische Staatsexamen und kann folglich auch keine Anwaltszulassung beantragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Musterentscheidung festgestellt, daß Gieses "Gutachten" lediglich einfacher Parteivortrag sind und ihnen deshalb kein Beweiswert zukommen kann (OLG Karlsruhe Az.: - 7 U 26/84 -, veröffentlicht in der Zeitschrift VERSICHERUNGSRECHT 1984, S. 1194). Die über den Sachverhalt informierten Gerichte geben an Giese und dessen Freundes- und Bekanntenkreis nicht einmal mehr gerichtliche Entscheidungen heraus (OLG Hamm, Gesch.Nr. 1451 E - 1. 4558).
Giese berühmt sich selbst der Erstellung von 3600 "Gutachten". Da er pro "Gutachten" meist über 1000.- DM abkassiert, folgt daraus, daß er bislang mehr als 3 Millionen Mark bei gutgläubigen Patienten abkassiert haben muß. Giese hat nachweislich mit Lusi Kontakt gepflegt und arbeitet bis zum heutigen Tag mit Meinecke (s.o.) zusammen.
Nach der Veröffentlichung dieser Warnung setzten der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke und dessen Komplizen alles daran, ihr kriminelles Treiben durch Vernichtung des Allgemeinen Patienten-Verbandes zu kaschieren.
Sie beantragten eine Löschung des Vereins beim Amtsgericht - Registergericht -, indem sie bei diesem einen ausufernden, verleumderischen Schriftswechsel entfachten, hatten damit aber keinen Erfolg.
Sodann „drehten den Spieß herum“ und verleumdeten den Allgemeinen Patienten-Verband e.V. und dessen Präsidenten als angebliche Patientenbetrüger, indem sie mittels systematischer falscher Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft eine Flut von falschen Strafanzeigen erstatteten, sich die Aktenzeichen derselben geben ließen und sodann unter Mitteilung der Aktenzeichen landauf und landab verbreiteten, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes nachweislich der Vielzahl von gegen ihn laufenden Strafverfahren ein Straftäter sei. Sämtliche Verfahren wurden nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Allerdings hätte diese angesichts der offenkundigen falschen Verdächtigungen erst gar keine Ermittlungsverfahren einleiten dürfen.
Soweit dem Meinecke und dessen Komplizen Mitglieder des Allgemeinen Patienten-Verbandes in die Hände fielen, hetzten sie diese mit Lügen und Verleumdungen auf und stifteten sie soiwohl zu falschen Verdächtigungen mittels falscher Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft als auch zu Vertragsbruch durch Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge an, um dem Verband die finanzielle Grundlage zu entziehen.
Der "Doktor Giese" veranlaßte bundesweit - so in Marburg, Frankfurt, Hamburg, München, Hamm - eine Flut von Verfügungsverfahren auf Unterlassung der o.a. Warnung vor seinem Treiben, bei denen er systematisch falsche Versicherungen an Eides statt abgab und auf diese Weise in den Verfügungsverfahren obsiegte und diese durch Prozessbetrug erschlichenen Urteile zum "Beweis" seiner angeblichen Seriosität landauf und labdab - so auch in den Massenmedien - verbreitete. Die nachfolgenden Hauptsacheverfahren, deren Urteile allerdings erst nach Jahren ergingen, hat er dann samt und sonders bei hohen Streitwerten verloren. Er endete im Bankrott.
„Satans Werk“
Organtransplantation „Satans Werk“
Der Dr. Meinecke leidet unter einem krankhaften Haß auf Ärzte sowie die moderne Medizin und läßt auch sonst keine Gelegenheit aus, seine geistigen Störungen und seine Wahnideen unter Beweis zu stellen, so in seinem Pamphlet „Die Stimme Gottes zur Organtransplantation“.[41]
Absurdes, zivil- und strafrechtlich relevantes, gemeinschädliches Treiben von dem Dr. Meinecke ist dort die Volksverhetzung durch Diffamierung der Organspende als „Satans Werk“ sowie als angeblicher Massenmord an den Organspendern (Dokumentation Meinecke, siehe dort), weil - so der Dr. Meinecke - die angeblich lebenden Spender dabei umgebracht und ausgeschlachtet würden und die Empfänger die Seele der Spender erhielten. So sei das Organ eines Callgirls übertragen worden und die Empfängerin, die vorher kein Interesse am Sex gehabt habe, sei dann sexuell unersättlich geworden.[42]
Gott rede wie im Alten Testament auch heute noch mit seinen Gläubigen und habe diesen mitgeteilt, daß der Satan hinter der Organspende stecke und diese „Satans Werk“ sei.[43]
Tatsache ist dagegen: die Organe werden von Toten entnommen. Der Hirntod ist der irreversible Tod des Menschen. Der Herztod wurde früher nur deshalb als Todeszeitpunkt angenommen, weil man die Möglichkeiten der modernen Reanimation damals noch nicht kannte. Vegetative Organe haben - im Gegensatz zum Gehirn - kein Bewußtsein. Täglich sterben 3 Patienten einen qualvollen Tod, weil nicht genug Organe vorhanden sind und 10 000 warten auf einen Spender. Dem Dr. Meinecke ist es in seinem Wahn lieber, daß die Organe im Grab verfaulen statt neues Leben zu schenken.
Der Dr. Meinecke ist in seinem Wahn folglich gemeingefährlich.
Haß und Lügen
Krankhafter Haß - Prozeßterror gegen Ärzte
Die untadeligen Professores Gaedicke und Burghardt, die durch einen Sorgerechtsentzug das Leben des Kindes Katharina zu retten versuchten, wurden durch die Journalistinnen Helga Dierichs und Helma Kustermann aus dem Freundes- und Bekanntenkreis des Dr. Meinecke unsäglich angegriffen, als „Chemotyrannen“ verächtlich gemacht und geschmäht sowie durch den Hetzfilm „Katharina lebt“ öffentlich diffamiert.[44]
Der Dr. Meinecke wollte Ärzte durch Betrüger, Gauner und Ganoven wie den „Doktor Giese“ ersetzen. Die von dem Dr. Meinecke und weiteren Giese-Komplizen verwendeten „medizinischen Sachverständigen-Gutachten“ von Dr. Giese führten zu absurden Zivil- und Strafverfahren, nicht selten mit jahrelanger Belastung von Ärzten, Patienten und der Justiz.[45]
Der Dr. Meinecke hat weitere Ärzte, so den untadeligen Arzt Prof. Dr. med. Bourmer denunziert, so daß dieser jahrelang mit einem absurden Strafverfahren die Instanzen hinauf und hinunter belastet wurde, dann einen Freispruch und das Bundesverdienstkreuz für seine Verdienste um die Patientenversorgung erhielt.
Das Strafverfahren wurde von einer üblen Pressekampagne begleitet. So veröffentlichte die Presse Artikel, in denen Bourmer, neben einem Skelett stehend, abgebildet wurde mit dem weiteren Bild des grinsenden und feixenden Dr. Meinecke.[46]
Während der Dr. Meinecke einerseits keine Probleme hatte, untadelige Ärzte zu denunzieren, war er andererseits bereit, mit einem Prof. Maroske, der durch krasses ärztliches Fehlverhalten auffiel, gegen den Allgemeinen Patienten-Verband zu intrigieren.[47]
Maroske mußte wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens zunächst von Marburg nach Aachen an eine kleine Klinik wechseln und wurde dort noch während der Probezeit entlassen. Danach fristete er sein Dasein in einer kleinen Praxis.
Größenwahn
Verkünder des “Weltfriedens“
Der Dr. Meinecke hat sich in seinem Wahn auch in die internationale Politik verirrt und sein Pamphlet „Der Weg zum Weltfrieden“ an die UNO übersandt, das dort schallendes Gelächter auslöste. Diese paranoide Aktion wird von dem Dr. Meinecke - dem angeblichem Vorsitzenden des Vereins „World Acitvity for Human Rigths, W.A.H.R.“ - mit der wahnhaften Behauptung verteidigt, daß es nur deshalb weiterhin Kriege, Mord und Totschlag gebe, weil die UNO sich nicht nach seinen Ratschlägen gerichtet habe, denn sonst würde jetzt weltweit Frieden herrschen. Der „Verein“ W.A.H.R. besteht aus ihm allein.[48]
Zuvor hatte er sich der Menschenrechtsorganisation Amnesty International angeschlossen und war wegen seiner wahnhaften Vorstellungen und seiner irren, querulatorischen Allüren dort hinausgeworfen worden.[49]
Auch dem Allgemeinen Patienten-Verband hatte sich der Dr. Meinecke angedient und war rausgeworfen worden.
Unsägliche Pöbeleien: Merkel „Größte Verbrecherin“
Aktuell hat der Dr. Meinecke sich auch noch der deutschen Politik angenommen und pöbelt in einem üblem Pamphlet die Bundeskanzlerin Merkel - ausgerechnet unter Bezugnahme auf Hitler - als „größte Verbrecherin seit 1945“ an, weil er mit seinen faschistoiden und rassistischen Vorurteilen in deren Flüchtlingspolitik das deutsche Volkstum gefährdet sieht.[50] „Ihr Verbrechen ist das größte, das in Deutschland seit Ende des 2. Weltkrieges zu Lasten des Deutschen Staates, seines Volkes, seiner Verfassung und durch Terroristen ermordete deutsche Staatsbürger begangen worden ist. Sie gehört als Angeklagte und dann Verurteilte vor ein Strafgericht und dann in ein Gefängnis.“ Diesen Blödsinn "begründet" er in einem mehr als 20-seitigen Pamphlet, bei dem der Geifer regelrecht aus den Seiten herausläuft.
Seit 1945 gab und gibt es eine Vielzahl von blutrünstigen Diktatoren, die sich mit Mord und Totschlag an die Macht geputscht und mit Folter und Todesschwadronen an der Macht halten. Die Alt-Bundeskanzlerin Dr. Merkel dagegen ist demokratisch gewählt sowie national und international als herausragende Persönlichkeit mit historischen Verdiensten anerkannt. Jeder kann und darf Merkels Politik kritisieren, aber dann mit Maß und Ziel. Hier ist nicht bekannt, daß sie sich als blutrünstige Diktatorin aufführe, foltere und morde, somit die „größte Verbrecherin seit 1945“ sei und folglich - so der Dr. Meinecke - ins Gefängnis gehöre.
Ein „ehrenwerter“ Freundes- und Bekanntenkreis
Meinecke hat einen bemerkenswerten Freundes- und Bekanntenkreis, über den unten eine Übersicht aufgeführt ist und über den die nachfolgenden Kapitel in den Einzelheiten mit den wichtigsten, dort beigefügten Beweismitteln Auskunft geben.
Seine Kritiker pöbelt Dr. Meinecke als angeblich Geistesgestörte, Prozeßunfähige und „Psychopathen“ an und überzog sie mit seinen Komplizen jahrelang wahnhaft mit rechtsmißbräuchlichen Zivilverfahren auf der Basis von Lügen und Verleumdungen sowie falschen Verdächtigungen bei der Staatsanwaltschaft, die alle widerlegt wurden.
Die o.a. Maßnahme der Anwaltskammer, ihn nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen, erfolgte mehr als 30 Jahre zu spät. Erst nach einer Beschwerde des Allgemeinen Patienten-Verbandes beim Justizministerium über die Untätigkeit der Anwaltskammer hat diese den Dr. Meinecke nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits bei der Zusammenarbeit des Meinecke mit dem Berufskriminellen "Doktor Giese" hatte der Allgemeine Patienten-Verband bei der Rechtsanwaltskammer beantragt, dem Meinecke die Anwaltszulassung zu entziehen und insgesamt 13 weitere entsprechende Eingaben gemacht. Die Kammer blieb untätig. Meinecke höhnte damals, daß unsere Anträge keine Konsequenzen für ihn hätten.
In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war Meinecke Vorstandsmitglied des „Deutschen Patienten-Schutzbundes (DPS)“. Er musste wegen Unregelmäßigkeiten zurücktreten.
In den 80er Jahren arbeitete Meinecke mit dem Berufskriminellen „Doktor Giese“ zusammen, der als Jurist „Medizinische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und gutgläubigen Patienten gegen hohes Honorar andrehte, wie oben substanziiert beschrieben.
In den 90er Jahren unterstützte Meinecke - als promovierter Akademiker (!) - die irregeführten Eltern, die ihr Kind Katharina mit tödlichem Ergebnis der lebensrettenden Therapie entzogen. Das Kind ist nach wochenlangem Todeskampf qualvoll erstickt, wie oben substanziiert beschrieben.
Kürzlich wurden in Nürnberg die Verantwortlichen für den Tötungsversuch eines Kindes durch Entzug der lebensrettenden Behandlung von der Justiz in BAYERN zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl das Kind - im Gegensatz zu dem Kind Katharina - überlebte. Die erziehungsberechtigten Täter hatten das kranke Kind mit Scharlatanerie und Obskurantismus sowie Hokuspokus und Humbug „behandelt“. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH (04.08.2015, 1 StR 624/14) ist dieses Urteil rechtskräftig. Die Täter sitzen inzwischen im Knast.
Allerdings sind diese Täter keine juristischen Kollegen!
Auch weiterhin - unbelehrbar und unbeeindruckt vom qualvollen Tod des Kindes Katharina - propagiert Meinecke Scharlatanerie, Obskurantismus, Humbug und Hokuspokus. Aktuell diffamiert er die lebensrettende Organspende als „Satans Werk“, weil die Organe angeblich von Lebenden entnommen würden. Dieser gemeingefährliche Unsinn trägt bei dem ohnehin schon bestehenden Organspendemangel dazu bei, dass tausende von Patienten sterben müssen.
Der EX-Anwalt Dr. Georg Meinecke, Köln, gibt sich auch sonst alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, indem er mit ungebremstem Geltungsdrang und missionarischem Eifer folgende „Offenbarungen“ verkündet:
Krebs ist durch Geist, Gemüse und vegetarische Rohkost heilbar.
Schon Jesus war Vegetarier.
Die Bibel wurde gefälscht.
Organspende ist Satans Werk, von Gott verboten.
Kriminelle wie Giese sind „Patientenschützer“.
„Verbrecherin“ Merkel ins Gefängnis.
Der Ex-Anwalt Dr. jur. Georg Meinecke in Köln hat unbestritten beachtliche Fähigkeiten zur Irreführung von Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen, die es ihm ermöglicht, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern - ebenso wie einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.
Auf diese Beweismittel wird verwiesen und diese vollinhaltlich zum Gegenstand des Vortrags gemacht.
Die Kritik an gravierenden Mißständen in unserem Gesundheitswesen ist zweifellos berechtigt, darf aber nicht dazu führen, daß gesicherte Erkenntnisse einer wissenschaftlich begründeten Medizin mißachtet und durch Scharlatanerie, Obskurantismus und Hokuspokus mit tödlichem Ergebnis ersetzt werden. Die frömmelnden Allüren des Meinecke nach Art eines eifernden Sektierers sind unsäglich.
Auf Kritik an seinem Treiben reagiert der Meinecke mit wüsten Beschimpfungen und erklärt seine Kritiker zu Geistesgestörten und „Psychopathen“.
Die Offenbarungen des Meinecke in seinen Veröffentlichungen sind an einigen Beispielen nachfolgend mit den Titeln seiner Werke aufgeführt:
„Die Revolution im Gesundheitswesen“
„Christus aß kein Osterlamm“
„Organspende – Ja oder Nein“
Diese Traktate hat er in obskuren Kleinverlagen mit geringen Auflagen untergebracht.
In seinem neuesten Werk mit Hetztiraden gegen die Organspende
„Gottes oder Satans Werk“
sieht er in der Organspende Satans Werk. Die Ausführungen des Meinecke sind derartig aberwitzig, daß nicht einmal mehr obskure Kleinverlage zum Druck bereit waren und Meinecke seine Ergüsse im Selbstverlag unter „books on demand“ herausgebracht hat.
Die Organspende stellt einen wesentlichen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft dar. Früher wurde der Herzstillstand nur deshalb als Todeszeitpunkt angesehen, weil damals die Möglichkeiten der modernen Wiederbelebung (Reanimation) noch nicht bekannt waren.
Heute wird beispielsweise bei Unfällen mit Herzstillstand und Kreislaufzusammenbruch in aller Regel am Unfallort reanimiert und dann in der Klinik festgestellt, ob das Gehirn abgestorben und damit das Unfallopfer tot ist, weil es nach dem Hirntod unwiederbringlich sein Bewußtsein verloren hat. Die anderen Organe wie Niere, Leber, Herz und Lunge haben - wie auch der medizinische Laie weiß - kein Bewußtsein, sondern existieren rein vegetativ mit einer wesentlich längeren Überlebenszeit als das Gehirn nach einem Kreislaufzusammenbruch, so daß sie von den Toten entnommen werden können, um anderen Patienten neues Leben zu schenken. Dem Meinecke ist es lieber, daß diese vegetativen Organe im Grab verfaulen, als solche Patienten am Leben zu erhalten, die auf eine Organspende zum Überleben angewiesen sind.
Nicht minder absurd sind die Ergüsse des Meinecke zur vegetarischen Ernährung. Die Eskimos / Inuit haben sich früher praktisch ausnahmslos vom Fleisch erlegter Tiere und gefangener Fische ernährt, weil es in der Arktis keine Vegetation gab und erfreuten sich bester Gesundheit, die ihnen ein Überleben in der unwirtlichen Arktis ermöglichten. Damit sind auch insoweit die aberwitzigen Phantastereien des Meinecke zur vegetarischen Ernährung widerlegt, die er u.a. bezüglich der Krebsbehandlung verbreitet.
Daß ein Berufskrimineller vom Schlage des „Doktor Giese“, der mit seinen Komplizen - u.a. mit dem Meinecke - einen bundesweiten, lukrativen, geschäftsmäßigen Massenbetrug an gutgläubigen Patienten organisiert hat, offenkundig kein „Patientenschützer“ ist, sondern systematisch Patienten schädigte, liegt auf der Hand. Der Meinecke hat folglich keine Veranlassung, die Pöbeleien des Berufskriminellen „Doktor Giese“ zu übernehmen und seine Kritiker als Geistesgestörte und „Psychopathen“ zu diffamieren.
Daß schließlich ein todkrankes Kind nicht der lebensrettenden Behandlung entzogen werden darf, kapiert jeder geistig Gesunde auf Anhieb. Der Meinecke hat insoweit Probleme und gibt sich alle Mühe, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zu wecken, zumal er mit einer peinlich berührenden Kritiklosigkeit die vielfach rechtskräftig vorbestrafte Journalistin Helma Kustermann - so wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen -, die sich als „Patientenschützerin“ geriert und ebenso wie der Meinecke die irregeführten Eltern des Kindes Katharina mit tödlichem Ergebnis unterstützt hat, in seinen Schreiben an die Kustermann wie folgt unter Anrufung Gottes anhimmelt:

Meinecke hatte nach der strafrechtlichen Verurteilung des "Doktor Giese" Akzeptanz-Probleme und fand bei der Kustermann Trost.
Justiz, Behörden, Massenmedien und Verbraucherzentralen haben in weiten Bereichen total versagt, so daß es dem Meinecke möglich war, überforderte Juristen bei Justiz und Behörden - insbesondere die Funktionäre von Anwalts- und Ärztekammern - ebenso wie einfältige Journalisten der Massenmedien und voreingenommene „Verbraucherschützer“ der Verbraucherzentralen zum Narren zu halten, vorzuführen, für seine Zwecke einzuspannen und sich zum "Patientenanwalt" und „Patientenschützer“ hochjubeln zu lassen.
Allerdings ist der Meinecke juristischer Kollege.
Freundes- und Bekanntenkreis

















