"Doktor Giese" wird verurteilt

"Doktor Giese"

 

Berufskrimineller "Doktor Giese"

 

Wegen Massenbetrugs und strafbarer Werbung wurde der

Doktor der Rechtswissenschaft, Dr. jur. Bernhard Giese

in Tübingen rechtskräftig strafrechtlich verurteilt, weil er als Berufskrimineller zusammen mit Anwälten - insbesondere mit dem Meinecke - einen bundesweiten Betrug an Tausenden gutgläubiger Patienten organisiert hatte, indem er gegen hohes Honorar als Jurist (!) „medizinische Sachverständigen-Gutachten“ fabrizierte und verkaufte, die er mit „Dr. Giese“ unterschrieb, so daß gutgläubige Patienten ihn für einen Arzt hielten und halten mußten. Die mit ihm kooperierenden Anwälte legten seine kriminellen Machwerke bei Gerichten, Behörden und Versicherungen vor, um im Rahmen eines lukrativen, geschäftsmäßigen Patientenbetrugs hohe Anwaltshonorare abzukassieren. Diese organisierte Kriminalität wurde als „Patientenschutz“ angepriesen! In der Boulevardpresse - so auch im Pornoblättchen „Praline“ - war Giese zum Patientenschützer hochgejubelt worden und hatte einen bundesweiten Bekanntheitsgrad erreicht. Nach der strafrechtlichen Verurteilung und Regreßforderungen von geschädigten Patienten endete Giese im Bankrott.

 

Strafbare Werbung

Werbung in der Praline

 

Herr Dr. jur. Bernhard Giese, Haag-Gasse 40, 72070 Tübingen, ist ein Doktor der Jurisprudenz, nicht der Medizin. Er betrieb

überwiegend in der Boulevard-Presse mit einem einfältigen Klientel

strafbare Werbung.

Der Dr. jur. Giese erklärte seine privaten Räumlichkeiten zum "Institut für Medizinschadens-Begutachtung", zog sich einen weißen Kittel über, hängte sich ein Stethoskop um und entfachte in der Boulevard-Presse - so u.a. in dem o.a. Pornoblättchen "Praline" - eine strafbare Werburg bei einem einfältigen Klientel für sein kriminelles Treiben.

Den gutgläubigen Patienten, die den Dr. Giese daraufhin aufsuchten und angesichts seines Auftretens für einen Arzt hielten und halten mußten, empfing er als "Doktor Giese" in der Maskerade mit weißem Kittel in seinem Phantasiegebilde - dem angeblichen "Institut für Medizinschadens-Begutachtung" - und drehte den Patienten sodann seine absurden Machwerke als "medizinische Sachverständigen-Gutachten" gegen hohes Honorar im Zusammenwirken mit seinen Komplizen wie folgt an: Giese erklärte den gutgläubigen Patienten zunächst, daß sie einen Anwalt bräuchten, der dann seinerseits den "Doktor Giese" als "Gutachter" empfahl. Auf diese Weise wurde das kriminelle Treiben des "Doktor Giese" durch anwaltliche Autorität abgesichert.

Der Dr. Giese war aber als Jurist und medizinischer Laie nicht in der Lage, die in aller Regel komplexen medizinischen Sachverhalte beim Kunstfehler-Verdacht zu erfassen und abzuklären.

 

Praline

 


Anklageerhebung

Die Anklageerhebung und die Strafverfahren gegen den Dr. Giese haben zu einer

bundesweiten Presse-Information

über das kriminelle Treiben des Dr. Giese geführt.

Beweis: Einer der Berichte in der Presse über die Strafverfahren gegen den Dr. Giese:

 

Giese Prozess


Rechtskräftige Verurteilung

Mehrere Gerichte verurteilten den "Doktor Giese" wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung. Die strafrechtlichen Verurteilungen des Giese erfolgten aus eben diesem Grund, weil der Dr. jur. Giese als Jurist einfachen Parteivortrag als "Gutachten" deklarierte und gegen Honorar an gutgläubige Patienten verkaufte sowie für seine Tätigkeit über die Medien strafbare Werbung betrieb.

Das mit größter Sorgfalt begründete, 64-seitige Strafurteil des

LG Stuttgart, Az.: - 7 KLs 132/87 -,

in dem die kriminellen Machenschaften des Dr. Giese substantiiert nachgewiesen werden, liegt diesseits vor.

Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß der Dr. Giese exemplarisch in 7 Fällen wegen Betrugs und strafbarer Werbung verurteilt und deshalb in 3 Fällen freigesprochen wurde, weil betrogene Patienten z.T. verstorben und z.T. so schwer erkrankt waren, daß sie nicht mehr vernommen und insoweit die Beweise gegen den Dr. Giese nicht mehr erbracht werden konnten.

Beweis: Tenor des rechtskräftigen Urteils des LG Stuttgart - siehe Rechtskraftvermerk - mit der strafrechtlichen Verurteilung des Dr. Giese:

 

Verurteilung von GieseVerurteilung von Giese 2

 

  zum kompletten Urteil hier weiterlesen (PDF).

 

Durch Bestätigung der Verurteilung durch den BGH wurde das Urteil rechtskräftig.

Beweis: BGH, Az.: - 1 StR 146/91.

 

Der Dr. Giese war bereits zuvor wegen der gleichen Delikte des Patientenbetrugs und der strafbaren Werbung vom Landgericht Tübingen

Landgericht Tübingen Az.: - III KLs 26/85 -.

verurteilt worden.

Beweis: Tenor des Urteils des LG Tübingen:

 

Verurteilung in Tübingen

 

 

Warnungen berechtigt

Der Dr. Giese und seine Komplizen haben ständig versucht, die Warnungen des Allgemeinen Patienten-Verbandes vor ihrem kriminellen Treiben zu unterdrücken. Das LG Marburg hat rechtskräftig im Verfahren

LG Marburg, Az.: - 1 O 221/89 -

festgestellt, daß die Warnung des Allgemeinen Patienten-Verbandes vor dem Dr. Giese nicht widerrechtlich ist, weil der Schutz der Patienten durch Aufklärung über Vorverurteilungen des Dr. Giese höher zu bewerten ist als das Interesse des Dr. Giese, daß Dritte nicht von seinen Vorverurteilungen Kenntnis erlangen.

Beweis: Entscheidung des LG Marburg:

 

Urteil Marburg gegen GieseUrteil gegen Giese in Marburg 2

 

Keine Unterlagen an Giese

Das OLG Hamm hat angesichts der Betrügereien des Giese sogar angeordnet, daß nicht nur an den Dr. Giese selbst sondern auch an dessen Komplizen keine Unterlagen mehr herausgeben werden dürfen.

OLG Hamm, Az.: - 1451 E - 1. 4558 -, Reg. Nr. 01-87-1076-A

Beweis: Entscheidung des OLG Hamm:

 

Keine Unterlagen, Entscheidung LG Hamm

 

Gutachten vorgetäuscht

Daß der "Doktor Giese" keineswegs Gutachten erstattet sondern schlicht einfachen Parteivortrag betrügerisch als "Gutachten" verkauft, ist nachweislich der Entscheidung des OLG Karlsruhe schon 1984 (!) beweiskräftig festgestellt worden.

 

Gieses Gutachten nur Parteivortrag

 

Höchst vorsorglich wird desweiteren darauf hingewiesen, daß es sich bei dem "Institut für Medizinschadensbegutachtung" um ein Phantasie-Gebilde und tatsächlich schlicht um den Dr. Giese selbst handelt, der unter der Maske eines

"Instituts"
mit wechselnden Bezeichnungen (!)

zwecks Täuschung von Behörden und Öffentlichkeit seinen einfachen Parteivortrag als "Gutachten" verkaufte.

Auf diese Weise erzielte der Dr. Giese insgesamt durch seine systematischen Massenbetrügereien höchste Einnahmen, die er insbesondere dazu einsetzte, seine Kritiker mundtot zu machen sowie den Allgemeinen Patienten-Verband mit rechtsmißbräuchlichen Zivil- und Strafverfahren zu überziehen.

Das kriminelle Treiben des Dr. Giese war gemeinschädlich und gemeingefährlich. Jeden gutgläubigen Patienten, der die notorischen, bundesweiten Betrügereien des Dr. Giese zunächst nicht durchschaute, konnte es treffen.

Bei den "Gutachten" des Dr. Giese handelte es sich bestenfalls um einfachen Parteivortrag, nicht selten um abwegigen Unsinn. Durch diesen gemeingefährlichen und gemeinschädlichen Unfug richtete er Schäden nicht nur durch "Gutachten"-Kosten zum Nachteil der betrogenen Patienten sondern auch durch die Verleitung der gutgläubigen Patienten zu z.T. aussichtslosen Prozessen an, die nicht nur die Patienten zusätzlich schädigten, sondern auch zu einer erheblichen Belastung der Justiz führten, da der Dr. Giese nach seinen eigenen Angaben rund 10 000 "Gutachten" erstattet hat.

Nachdem der „Doktor Giese“ alle Zivilverfahren gegen den Allgemeinen Patienten-Verband verloren hatte und alle seine Strafanzeigen gegen den Verband kläglich gescheitert waren, hatte er höchste Prozeßkosten auszugleichen. Zugleich sorgte der Verband dafür, daß die von Giese und dessen Komplizen betrogenen Patienten die erschlichenen Honorare der Giese-„Gutachten“ zurückfordern konnten.

Der Giese kam aus sehr wohlhabenden Verhältnissen. Er hatte ein großes, eigenes Haus gebaut - ein Millionenobjekt. Die zivil-. und strafrechtlichen Folgen seiner Betrügereien und die Regreßforderungen der betrogenen Patienten überstiegen aber schließlich seine finanziellen Ressourcen. Er mußte sein Haus verkaufen, in ein kleines Apartment umziehen und schließlich auch noch den Offenbarungseid leisten.

Dies hatte wiederum schwerwiegende Folgen für die betrogenen Patienten, denn nur ein Teil konnte Regreßforderungen realisieren, während viele der betrogenen Patienten nach dem Offenbarungseid des Giese leer ausgingen, weil bei diesem Patientenbetrüger und Bankrotteur nichts mehr zu holen war.

Es war damit zur gleichen Entwicklung hin zum Bankrott wie bei dem Patientenbetrüger Leopold Dammholz alias „Rechtsanwalt Luitpold Graf von Lusi“ gekommen, der sich seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen und ebenfalls Patienten systematisch geschädigt hatte (siehe Kapitel „Lusi“).

 

Freundes- und Bekanntenkreis

Während es das Ziel des Allgemeinen Patienten-Verbandes ist, gutgläubige Patienten zu schützen, war es das Ziel des Dr. Giese, seinen Massenbetrug zum Nachteil gutgläubiger Patienten durch Unterdrückung der Information über seine tatsächliche Tätigkeit fortzusetzen. Dabei war dem "Doktor Giese" jedes Mittel recht - auch die Zusammenarbeit mit fehlerhaft handelnden Ärzten, wie dem Dr. med. Maroske.

Beweis:Schreiben der Maroske-Klinik an Giese und dessen Komplizen Korioth und Meinecke (siehe unten rechts: "Kopie an RA Meinecke, RA Korioth").

Schreiben Maroske