Achtung!
Neue Telefonnummer:
01590 - 659 328 9
Unsere bisherige Telefonnummer ist überholt.
Termine nach Vereinbarung.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der größte Fehler, den ein Patient beim Verdacht auf Behandlungsfehler machen kann, besteht darin, sogleich zu einem Anwalt zu laufen, denn dieser kann medizinische Sachverhalte nicht beurteilen und ist insoweit ebenso unfähig wie als Assistenz am Operationstisch. Zusätzlich droht dem Patienten dann auch noch die Gefahr, daß er nicht nur an einen unfähigen sondern auch an einen unlauteren Anwalt gerät, der als angeblicher "Patientenanwalt" die Patienten betrügt. Wir haben einen Kasseler Anwalt deshalb ins Kittchen gebracht und erreicht, daß ein Kölner Anwalt nicht mehr zur Anwaltschaft zugelassen wurde.
Der Patient braucht beim Kunstfehler-Verdacht zunächst ärztliche Beratung zur Klärung des medizinischen Sachverhalts. Manchmal sind Hausärzte - ggf. vertraulich - dazu bereit. Wir übernehmen für unsere Mitglieder die Organisation der Hilfe und weisen objektiv urteilende Ärzte nach. Die Klärung des medizinischen Sachverhalts ist schwierig, denn es muß ein ärztlicher Fehler nachgewiesen werden, der obendrein ursächlich für den Schaden ist und schuldhaft - vorhersehbar und vermeidbar - verursacht wurde. Das kann nur ein Arzt klären. Nur dann bestehen Ansprüche des Patienten.
Ist der Verdacht nach einem ärztlichen Votum plausibel, versuchen wir, den Weg für eine gütliche Einigung zu bahnen und weisen für unsere Mitglieder seriöse anwaltliche Experten nach, damit der durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigte Patient nicht auch noch durch Anwaltspfusch und Justizversagen zusätzlich geschädigt wird. Erst wenn alle Möglichkeiten einer gütlichen Klärung vergeblich ausgeschöpft sind, ist eine Klage vertretbar, denn dann können im Instanzenweg Jahre ins Land gehen. Von einer Strafanzeige raten wir wegen der dort weitaus höheren Beweisanforderungen in der Regel ab.
Die moderne Medizin vollbringt wahre Wunder. Blinde können wieder sehen, Lahme wieder gehen und die Infektionskrankheiten sind weitgehend besiegt oder zumindest zurückgedrängt. Das ist die helle Seite. Leider gibt es auch eine dunkle Seite mit gravierenden strukturellen und organisatorischen Problemen, Betrug und Korruption, „Schwarzen Schafen“ im Medizinbetrieb und grausigen Kunstfehlern.
So wurde bei einem Patienten in Bamberg das falsche, gesunde Bein amputiert. Danach musste das kranke Bein amputiert werden, so dass der Patient beide Beine verlor. In Kassel wurde der gesunde Lungenflügel eines Patienten anstelle des krebsbefallenen herausoperiert, so dass der Patient einen grausigen Erstickungstod starb.
Der Allgemeine Patienten-Verband strebt eine Beseitigung organisatorischer und struktureller Mängel im Medizinbetrieb an, um die Sicherheit der Patienten zu erhöhen und die Häufigkeit von Kunstfehlern zu verringern. Er berät bei allen Fragen des Gesundheitswesens, insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern und bei Anwaltspfusch nach Medizinschäden.
Der Verband ist die älteste und größte Patientenschutzvereinigung mit einer mehr als 40-jährigen Erfahrung, ausgewiesenen Experten und durchschlagenden Erfolgen.
Aufgrund der Flut der bei uns eingehenden Anfragen ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Teilen Sie uns Ihr Anliegen zunächst per E-Mail mit an
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Wir reservieren dann einen Termin für Sie und rufen zurück. Geben Sie deshalb auch ihre Festnetz- und Handy-Nr. sowie die Zeiten an, zu denen Sie am besten erreichbar sind.
Die meisten Patienten wenden sich an uns nach ärztlichen Behandlungsfehlern und nach Anwaltspfusch.
Mit freundlichen Grüßen, Allgemeiner Patienten-Verband.
- Bundespatientenstelle -
Zentrale Beratung- und Dokumentationsstelle in der Universitätsstadt Marburg/Lahn
ZIELE UND ERFOLGE |
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Der Allgemeine Patienten-Verband e.V. ist eine Verbraucherschutz-Organisation mit gesundheitspolitischer Zielsetzung.
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GESUNDHEITSPOLITIK |
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Jährlich sind 100.000 vermeidbare Medizinschäden mit 25.000 vermeidbaren Medizintoten - 70 pro Tag - zu beklagen, die überwiegend durch strukturelle und organisatorische Mißstände im Medizinbetrieb verursacht werden. |
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KUNSTFEHLER – WAS TUN? |
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Bei den Folgen dieser o.a. strukturellen Mißstände - insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern - übernimmt der Verband für seine Mitglieder (siehe AUFNAHME-UNTERLAGEN) die Organisation der Hilfe. |
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VORSICHT, ANWALT! |
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Anwälte sind mangels ärztlicher Fachkenntnis unfähig, einen Kunstfehlerverdacht abzuklären. Gleichwohl erwecken sie vielfach diesen Eindruck, um an lukrative Mandate zu kommen. Der Patient bracht aber zunächst ärztlichen Rat, ein ärztliches Votum oder Gutachten.
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AUFNAHME-UNTERLAGEN |
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Hier finden Sie den Aufnahme-Antrag und den Mitglieder-Stammsatz. |