Gesamttext mit Wiederholung des Kurztextes

Der Anwalt Kotioth hat sich ein objektiv rechtsbeugendes Skandalurteil durch ein falsches Gesundheitszeugnis erschlichen.
Giese-Komplize Korioth
Dr. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel, ein kriminelles Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Dr. Meinecke in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Dr. Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren und das OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel durch Prozeßbetrug vorzuführen und zum Narren zu halten.
1.
Die Verwendung eines kriminellen Gutachtens. Der gebürtige Russe „Doktor Mihail Kivi“ aus der ehemaligen Sowjetunion hat gegen hohes Honorar von Meinecke ein „Gutachten“ im Rahmen eines strafrechtlich relevanten, falschen Gesundheitszeugnisses erstellt, in dem er den Meinecke und dessen Komplizen zu ehrenwerten Personen und deren Kritiker zu Geistesgestörten erklärte. Der Berufskriminelle „Doktor Giese“ hat - ebenso wie Meinecke und Korioth - dieses falsche Gesundheitszeugnis verwandt und beschimpfte seine Kritiker als „Psychopathen“. Diese Pöbeleien wurden von Meinecke übernommen, um seine Kritiker zu diffamieren und verächtlich zu machen sowie Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte ebenso wie die Massenmedien und die Öffentlichkeit irrezuführen, denen gegenüber der Meinecke sich als seriöser „Patientenanwalt“ gerierte.
Anstiftung zum Prozeßbetrug. Meinecke stellte dem Rechtsanwalt Jürgen Korioth, Hennef - einem weiteren Komplizen des Dr. Giese - für einen Prozeßbetrug im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt das o.a. kriminelle Gefälligkeitsgutachten des Russen Dr. med. Mihail Kivi aus der Sowjetunion zur Verfügung, das Meinecke gegen hohes Honorar in Auftrag gegeben hatte, um das Treiben von Giese und dessen Komplizen im Rahmen einer Verdeckungsstraftat zu kaschieren. Das OLG Frankfurt wurde durch diesen Prozeßbetrug irregeführt, vorgeführt, zum Narren gehalten und entschied deshalb durch Prozeßurteil über ein "non liquet" (nicht aufklärbarer Sachverhalt) zugunsten von Korioth, der erstinstanzlich durch Sachurteil zur Unterlassung seiner unflätigen Pöbeleien verurteilt worden war.
2.
Dr. Kivi behauptete in seinem kriminellen Gefälligkeitsgutachten gegen hohes Honorar von Meinecke, daß die Kritik an Dr. Giese, Lusi, Kustermann und deren Komplizen Zeichen einer geistigen Störung, Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit sei. Er wußte, daß er ohne Untersuchung keinen Befund haben und keine Diagnose stellen konnte und hat sich durch die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens mit einem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB strafbar gemacht. Das wußten auch Dr. Meinecke und Rechtsanwalt Korioth. Diese haben sich durch die Verwendung des Gefälligkeitsgutachtens von Dr. Kivi mit dem falschen Gesundheitszeugnis gem. § 279 StGB strafbar gemacht.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Sowohl durch die strafrechtlichen Verurteilungen von Dr. Giese, Lusi und Kustermann als auch durch das spätere Urteil des LG Marburg, bestätigt durch das OLG Frankfurt und die Feststellungen des Amtsarztes Dr. Schulz wurde das Berufungsurteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt.
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Die Kritik an Dr. Giese, Lusi und Kustermann - skrupellosen Kriminellen, abgefeimten Gaunern und üblen Ganoven - war folglich berechtigt und kein Zeichen geistiger Störung, Geschäfts- und Prozeßfähigkeit. Mit der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des Dr. Giese durch das LG Stuttgart, der rechtskräftigen zivilrechtlichen Entscheidung des LG Marburg und der Erklärung des Amtsarztes Dr. Schulz war sowohl das kriminelle Gefälligkeitsgutachten des Dr. Kivi, der vorgehende Beschluß des dadurch irregeführten LG Köln als auch das Urteil des OLG Frankfurt / Zweigstelle Kassel widerlegt, das mit kriminellen Machenschaften zum Narren gehalten worden war.
Ebenfalls mit dem „Doktor Giese“ zusammengewirkt hat der
Rechtsanwalt Jürgen Korioth
in Hennef. Auf Kritik antwortete er mit unflätigen Pöbeleien, die ihm vom LG Marburg sofort verboten wurden. In der Berufung erklärte er die Kritik an seinem Zusammenwirken mit Giese zum Zeichen einer geistigen Störung und Prozeßunfähgikeit. Zum „Beweis“ bezog er sich auf kriminelle falsche Gesundheitszeugnisse der Psychologin Schindler und des Russen Dr. Mihail Kivi und erreichte zusammen mir seinen Komplizen zunächst die Irreführung des Amtsarztes Dr. Schulz und desweiteren in einer isolierten Ausnahmeentscheidung die Irreführung des OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel, das durch Prozeßurteil über ein "non liquet" entschied, bei dem - im Gegensatz zum Sachurteil - die Begründetheit der Berufung von Korioth nicht geprüft wurde. Der Amtsarzt Dr. Schulz hat nach Vorlage der Verurteilungen des Dr. Giese erwartungsgemäß festgestellt, daß die Kritik an Giese und dessen Komplizen kein Zeichen einer geistigen Störung ist. Das Urteil des irregeführten OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel ist damit widerlegt. Alle anderen Oberlandesgerichte - so das OLG Hamburg, das OLG Köln, das OLG Hamm und das OLG München - hatten von vornherein diese Machenschaften durchschaut und die Verleumdung, die Kritik an Giese und dessen Komplizen sei Zeichen einer geistigen Störung, bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung von Giese zurückgewiesen.
Der Amtsarzt Dr. Schulz war der durch gezielte Falschinformationen glauben gemacht worden, daß es sich bei Giese und dessen Komplizen um ehrenwerte Personen handele, die ohne Sinn und Verstand aufgrund geistiger Störungen von dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes angegriffen würden. Nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung revidierte der zuvor irregeführt Amtsarzt Dr. Schulz „in Lichte dieser Informationen“ sein Gutachten und seine ursprüngliche Beurteilung.
Beweis:
Revidierte Aussage des Amtsarztes Dr. Schulz vom 07.04.2003 nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Giese
Damit war auch das Urteil des irregeführten Richters Schwarz widerlegt, welches seinerseits auf dem ursprünglichen Gutachten des ebenfalls zunächst irrgeführten Amtsarztes Dr. Schulz beruhte und das sich der Korioth im Zusammenwirken mit seinen Komplizen erschlichten hatte, die systematisch auf diese Irreführung mit kriminellen falschen Gesundheitszeugnissen wie folgt hingearbeitet hatten:
Giese veranlaßte zunächst die Vorlage einer „psychologischen Analyse“ seiner Lebensgefährtin Schindler, mit der er ein gemeinsames Kind hat. In diesem Machwerk, das ersichtlich aus der Feder von Giese stammte, zumindest aber von ihm inspiriert wurde, wird der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes als geistesgestört und unzurechnungsfähig hingestellt, weil er den „Patientenschützer“ Giese und dessen Freunde ohne rechtfertigenden Grund kritisiere. Die Psychologin Schindler hat den Kläger nie gesehen, gehört und gesprochen, somit konnte sie weder einen Befund haben noch eine Diagnose stellen und hat folglich ein falsches Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB abgegeben und sowohl Giese als auch Meinecke und Korioth haben sich der Verwendung eines falschen Gesundheitszeugnisses gem. § 279 StGB schuldig gemacht und ebenfalls eine Straftat begangen.
Dieses kriminelle Schindler-Giese-Machwerk einer „psychologischen Analyse“ war die Grundlage für ein von Meinecke eingeholtes Privatgutachten des Russen Dr. Mihail Kivi, das von dem Meinecke gegen hohes Honorar in Auftrag gegeben worden war und in dem Kivi gegen Bezahlung das behauptete, was Meinecke und Korioth hören wollten, nämlich, daß der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes ehrenwerte Personen wie Giese, Meinecke, Korioth, Kustermann, Lusi und Maroske aufgrund geistiger Störungen ohne Sinn und Verstand angriffe, folglich geistesgestört und prozeßunfähig sei. Da auch der Kivi den Kläger nie gesehen, gehört und gesprochen hat, konnte auch dieser weder einen Befund haben noch eine Diagnose stellen. Folglich hat auch der Kivi ein falsches Gesundheitszeugnis gem. § 278 StGB abgegeben und sowohl Korioth als auch Meinecke haben sich der Verwendung eines falschen Gesundheitszeugnisses gem. § 279 StGB schuldig gemacht und ebenfalls eine Straftat begangen.
Diese kriminellen Machwerke der „psychologischen Analyse“ von Schindler und des „Gutachtens“ von Kivi legte der Meinecke dem LG Köln im Verfahren - 30 O 397/89 - vor und hat sich damit die Beauftragung des Amtsarztes Dr. Schulz erschlichen, der zunächst durch die o.a. falschen Gesundheitszeugnisse irregeführt worden war, dann aber nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Giese seine Auffassung in seinem vorhergehenden Gutachten „im Lichte dieser Informationen“ revidiert hat, wodurch auch das Urteil des OLG-Richters Schwarz widerlegt wurde.
Das LG Köln hätte somit im Verfahren - 30 O 397/89 - die kriminellen falschen Gesundheitszeugnisse der „psychologische Analyse“ von Schindler und des „Gutachtens“ von Kivi kritisch würdigen und diese Machwerke sofort an die Staatsanwaltschaft zwecks Bestrafung der Urheber dieser Machwerke und deren Verwender weiterleiten müssen, statt auf der Grundlage der Erstellung und Verwendung falscher Gesundheitszeugnisse einen Beschluß zur Abfassung eines Gutachtens durch den sodann ebenfalls zunächst irregeführten Amtsarzt Dr. Schulz herbeizuführen. Nach Kenntnis der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung hat der Amtsarzt Dr. Schulz - wie oben unter Beweisantritt nachgewiesen - seine Aussagen nach dem Urteil des Richters Schwarz vom OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel, revidiert und dieses damit widerlegt. Mit dieser isolierten Ausnahme-Auffassung ist nur der OLG-Richter Schwarz auf diese Machenschaften hereingefallen. Alle anderen OLG-Gerichte haben bundesweit und ausnahmslos schon vor der Verurteilung von Giese dessen Machenschaften und die seiner Komplizen durchschaut und die von diesen Straftätern erhobene Rüge der Prozeßfähigkeit stets zurückgewiesen. Mit der späteren strafrechtlichen Verurteilung von Giese wegen vielfachen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung war somit das Urteil des OLG-Richters Schwarz widerlegt worden und erwiesen, daß die Warnungen vor Giese und Komplizen nicht auf geistigen Störungen beruhten sondern den Tatsachen und der Wahrheit entsprachen und zum Schutz gutgläubiger Patienten von dem Präsidenten des Allgemeinen Patienten-Verbandes vorgetragen worden waren, die von diesem Personenkreis nicht nur an Hab und Gut sondern auch an Leib und Leben geschädigt wurden.
Der Rechtsanwalt Korioth ist - ebenso wie der „Patientenanwalt“ Dr. Georg Meinecke und die Kustermann - mit seinen Machenschaften u.a. auch bei der Rüge der Prozeßfähigkeit längst widerlegt worden. Der Amtsarzt Dr. Schulz aus Wetzlar - desweiteren 12 Ärzte und 2 Psychologen - haben nach Vorlage der rechtskräftigen Verurteilungen des Giese erwartungsgemäß festgestellt, daß die Kritik an dem "Doktor Giese" und dessen Komplizen kein Zeichen einer geistigen Störung ist. Das begreift auch jeder geistig Gesunde auf Anhieb.
Damit war auch der - ohnehin isolierten - Ausnahme-Auffassung des Vorsitzenden Schwarz vom OLG Frankfurt, Zweigstelle Kassel, die Grundlage entzogen. Gleichwohl hat sich Korioth bis zum heutigen Tag nicht entschuldigt sondern läßt es zu, daß bis zum heutigen Tag mit dem längst widerlegten Uralt-Urteil Stimmung gemacht wird, um damit die Kritik an seinem Treiben zu unterlaufen.
Freundes- und Bekanntenkreis

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